Natursteinpflästerung
Natursteinpflaster haben in der Stadt Bern eine lange Tradition. Im UNESCO-Perimeter sowie in besonderen historischen Situationen, gehören sie zum typischen Erscheinungsbild des öffentlichen Raums.
Grundsätze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Historisch gewachsene Pflästerungen, die über Generationen gepflegt wurden – wie jene auf dem Münsterplatz – sind zu erhalten, instand zu setzen und regelmässig zu unterhalten. Auf gepflasterten Plätzen sind hindernisfreie längsseitige Verbindungen am Rand des Platzes mit Plattenbelägen von mind. 1.80 m Breite anzubringen; analog dazu Querungen über den Platz. In Gassen mit Lauben welche als hindernisfreie Gehwege genutzt werden können, sind keine zusätzlichen Plattenwege notwendig. Bestehende Minitrottoirs sind zu entfernen und durch eine leicht geneigte Anschlusspflästerung zur Entwässerung zu ersetzen.
Bei Erneuerungen oder Umgestaltungen von Gassen- und Platzbelägen im UNESCO-Perimeter ist frühzeitig die Denkmalpflege und die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern beizuziehen, um bei der Projektierung die Anforderungen der Hindernisfreiheit zu berücksichtigen und gemeinsam adäquate Lösungen zu entwickeln.
Ungebundene Bauweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Stadt Bern wird die ungebundene Bauweise, bindemittelfrei, u.a. zur Versickerung und Verdunstung von Oberflächenwasser eingesetzt. Die Fugen werden mit Sand oder Splitt verfüllt, wobei mit Splitt verfüllte Fugen wasserdurchlässiger sind. Die Fugenbreite von Natursteinpflästerungen muss mindestens 6-8 mm betragen, damit es sich um eine Versickerung "am Ort des Anfalls" handelt. Die Fugen können je nach Standort begrünt werden oder sie werden der spontanen Begrünung überlassen, wobei sich Pflanzen eher in sandverfüllten Fugen als in splittverfüllten Fugen ansiedeln. Im Fall einer Instandhaltung ist die Optik bereits bestehender Fugen zu berücksichtigen.
Gebundene Bauweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der gebundenen Bauweise werden für Fuge, Bettung und Tragschicht bindemittelhaltige Materialien eingesetzt, wodurch Fugen wasserundurchlässig (versiegelt) werden und somit zu vermeiden sind.
- Winterdienst ist möglich.
- Entfernung Strassenkehricht ist maschinell mit Einschränkungen möglich.
- Unterhaltsarbeiten an den Pflästerungen sind mit Aufwand möglich.
- Die Reinigung, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der Einsatz von Herbiziden und Streusalz ist auf gepflasterten Flächen nicht zulässig.
Gestaltungsmerkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grundsätzlich wird die Pflästerung als traditionelle Reihenpflästerung ausgebildet, in Ausnahmefällen bei starkem Gefälle auch als Bogenpflästerung. In den Gassen werden ausschliesslich Quarzsandsteine aus Alpnach im Kanton Obwalden verwendet (z.B. «Gubersteine»). Die Pflastersteine sind traditionell gebrochen respektive gespalten. Für die Wahl des Steintyps und der Pflästerungsart ist neben den ästhetischen Überlegungen die Beanspruchung massgebend, für das Steinformat ist die Gassenbreite massgebend.
In den Hauptgassen dominieren die Grosspflastersteine, während kleinräumige Bereiche und Nebengassen mit dem kleineren Schalenstein gepflastert werden. Die Anschlusspflasterung wird im jeweils nächst kleineren Format – Schalenstein oder Kleinpflasterstein – ausgeführt. Eine Besonderheit aus dem 18. Jahrhundert sind Hälblingspflasterungen, halbierte Flusskiesel, welche mit der flachen Seite nach oben versetzt wurden, z.B. auf dem Münsterplatz und in Innenhöfen der Altstadt. Im öffentlichen Raum kaum verwendet sind Kieselstein- und Kopfpflasterungen.
Geschliffene und geflammte Pflastersteine sind aus Sicht der Hindernisfreiheit geeignet. Zu beachten ist, dass gepflasterte Flächen nach wenigen Jahren die Anforderungen bezüglich Hindernisfreiheit nicht mehr erfüllen. Für Menschen mit Rollstuhl und andere Personen mit Mobilitäsbehinderungen sind sie somit nicht mehr nutzbar. Deshalb sind auf gepflasterten Flächen hindernisfreie längsseitige Verbindungen am Rand des Platzes mit Plattenbelägen von mind. 1.80 m Breite anzubringen; analog dazu Querungen über den Platz. In Gassen mit Lauben welche als hindernisfreie Gehwege genutzt werden können, sind keine zusätzlichen Plattenwege notwendig. Geschliffene und geflammte Pflastersteine können je nach Verträglichkeit im Stadtbild und mit Einvernehmen der Denkmalpflege und der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern eingesetzt werden. Allgemein wird behindertengerechter Stein verwendet (vgl. Rathausgasse, Guber). Dieser entspricht den Minimalanforderungen an die Hindernisfreiheit (gem. SN 640 075 «Fussgängerverkehr - Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang Ziff. 12.1, Tabelle 2).
Parkplatzmarkierungen weiss oder blau müssen sichtbar sein. Die Ausführung der Markierung ist nur in Farbe möglich, da Kaltplastik nicht beständig genug ist. Die Demarkierung ist nur mittels Sandstrahler möglich und erweist sich als sehr kostenintensiv.
Anwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- UNESCO-Perimeter
- Kürzere Abschnitte von Fuss- und Velowegen
- Vorplätze ohne Motorfahrzeuge
- Parkanlagen
- Containerstandplätze
Hinweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bei Erneuerungen/Veränderungen von Plätzen, Gassen und Platzbelägen im UNESCO-Perimeter ist die Denkmalpflege und die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern beizuziehen.
- «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum», Arbeitshilfe der Stadt Bern, 2025
- UNO Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- VSS SN 640 075 «Fussgängerverkehr - Hindernisfreier Verkehrsraum»