Begrünungsformen
Begrünungsformen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der blau-grünen Infrastruktur kommen im öffentlichen Raum der Stadt Bern verschiedene Begrünungsformen zum Einsatz. Sie tragen zur Förderung der Biodiversität, zur Klimaanpassung und zur ökologischen Vernetzung bei und unterstützen das Schwammstadtprinzip, indem sie den Regenabfluss dämpfen, die Verdunstung fördern und das Stadtklima verbessern.
Bei allen Begrünungsformen gilt: Die Verwendung einheimischer, standortgerechter Pflanzen hat Priorität. Invasive und potenziell invasive Arten werden nicht eingesetzt. Hinweise zur Artenauswahl bietet Quellen:Infoflora – Schwarze Liste invasiver Neophyten.
Grundlage: Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum.
Hecken und Gehölze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geschnittene Hecken
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siedlungsgebiet Ausserhalb UNESCO-Perimeter
Geschnittene Hecken sind im Strassenraum nur dann einzusetzen, wenn sie diesen – ohne Sichtbeeinträchtigung – gezielt trennen oder abschliessen. In der Strassenmitte sind sie aus stadträumlicher Sicht nicht erwünscht. Hecken dürfen nicht auf den Fussweg hinausragen und müssen die soziale sowie die Arbeitssicherheit (Unterhaltspersonal) gewährleisten.
Gestaltungsmerkmale:
- Maximale Höhe: 80 cm (60 cm bei unübersichtlichen Stellen)
- Minimale Rabattenbreite: 1 m (Innenkante)
- Unterbrechungen alle max. 25 m für Zugänglichkeit der Abfallentsorgung
- Mindestens fünf unterschiedliche einheimische, standortgerechte und laubabwerfende Arten
- Blütenaspekt und Herbstfärbung gezielt als Gestaltungsmerkmale einsetzen
Wildhecken und Feldgehölze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siedlungsgebiet Ausserhalb Siedlungsgebiet
Wildhecken sind lineare, strukturreiche Gehölzgruppen mit einheimischen Sträuchern und Krautsaum. Sie fördern die Biodiversität sowie die ökologische Vernetzung inner- und ausserhalb des Siedlungsgebiets. Feldgehölze sind flächig bestockte Gehölzgruppen (50–800 m²) und bilden die Vorstufe zum Wald.
Gestaltungsmerkmale:
- Mindestabstand zu Strassen: 3 m (unter Berücksichtigung der Sichtweiten und Tempolimiten)
- Saum um die Gehölzgruppe: mindestens 1 m; Schnitt alle 2 Jahre
- Einheimische, standortgerechte Arten; struktur- und artenreich
- Offener Boden mit geeigneter einheimischer, möglichst regionaler Wiesenmischung ansäen
- Wildhecken
- Im Siedlungsgebiet und in landschaftlich geprägten Gebieten
- Feldgehölze
- Primär ausserhalb des Siedlungsgebiets; im Siedlungsgebiet nur in grossflächigen Anlagen mit ausreichenden Flächen- und Sichtverhältnissen
Wiesen, Ruderalfluren und Krautsäume
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ganzes Statgebiet Ausserhalb Siedlungsgebiet
Bei der Planung einer Grünfläche sind zuerst die Anforderungen bezüglich Nutzung, ökologischem Wert, Gestaltung, räumlicher Gliederung und historischem Kontext festzulegen. Unterhaltsaspekte (Pflegeintensität, Arbeitssicherheit, Wasseranschluss) sind ebenfalls zu berücksichtigen. Wo immer möglich hat die Förderung der Biodiversität und der ökologischen Vernetzung Vorrang.
- Wiesensaaten und Trockenrasen
- Hoher ökologischer Wert durch Artenreichtum und Blütenvielfalt. Mahd in der Regel ein- bis zweimal jährlich, nur wenn standort- und nutzungsbedingt notwendig. Können durch Krautsäume ergänzt werden.
- Krautsäume
- In Kombination mit Wiesen und Gehölzen erzielen sie den grössten ökologischen Nutzen. Auch einzeln verwendbar, z. B. als Begrünung von Einzelbaumscheiben. Besonders attraktiv durch Reichtum an Blüten, Farben und Blattformen.
- Ruderalfluren
- Ökologisch wertvolle Flächen mit offenem Boden und teilweiser Vegetationsentwicklung. Eingesät oder der Selbstbegrünung überlassen; bei guter Besonnung und kiesigem Substrat attraktive Blüte bis in den Sommer.
Anwendung: Gesamte Stadt und landschaftliche Gebiete; entlang von Gewässern; in Park- und Grünanlagen; als Strassenbegleitgrün; auf Quartierplätzen; in Verbindung mit Naturbelägen oder Trameigentrassen.
Weitere Begrünungsformen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gestützt auf das Quellen:Biodiversitätskonzept 2025–2035 sind weitere Begrünungsformen nach Möglichkeit einzuplanen. Vertikale und horizontale Begrünungsformen fördern die Biodiversität, da sie als Nahrungsquelle und Nische besonders für Insekten, Spinnen, Vögel und weitere Kleinlebewesen dienen.
Vertikale Begrünung (Fassadenbegrünung)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kletterpflanzen oder Spalierobst an Gebäudefassaden, Mauern, Zäunen oder anderen Kletterhilfen. Auch freistehende säulenartige Elemente, Seilkonstruktionen und Pergolen können bewachsen werden.
- Wirkungen
- Milderung des Hitzeinseleffekts durch Abschirmung massiver Oberflächen; Dämpfung des Regenwasserabflusses und Förderung der Verdunstung; Schutz der Fassade vor UV-Strahlung, Temperaturschwankungen und Witterungseinflüssen.
Konstruktionen vor der Fassade müssen ohne Bewuchs visuell erkennbar sein. Brandschutzrichtlinien gemäss Quellen:VKF-Merkblatt 2011-15 Gebäudebegrünung sind zu berücksichtigen. Pflanzbehälter sind in der Regel zu vermeiden; eine direkte Verbindung der Pflanzen zum Erdreich ist anzustreben.
Horizontale Begrünung (Dachbegrünung)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Begrünte Dächer sind grüne Inseln über versiegeltem Untergrund. Sie sind Extremstandorte (Sonne, Wind, Regen; fehlende Bodenanbindung; geringe Substratauflage). Die Artenwahl muss diesen Bedingungen angepasst sein. Empfohlen wird extensive Flachdachbegrünung mit standortgerechten und einheimischen Pflanzen.
Invasive Neophyten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten, die sich schnell und massiv ausbreiten, einheimische Arten verdrängen und Schäden an Infrastruktureinrichtungen verursachen können. Die Strategie der Stadt Bern umfasst Prophylaxe, Bekämpfung, Koordination und Information.
Vor Baubeginn: Das Vorkommen invasiver Neophyten ist gemäss Vorgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern sowie der Fachstelle Natur und Ökologie von Stadtgrün Bern vor Ort zu überprüfen.
Vorgehen bei Fund:
- Sofortige Bekämpfung, um Samendepot und weitere Ausbreitung zu verhindern
- Bei Ambrosia artemisiifolia (Aufrechtes Traubenkraut): Erdreich nicht weiterverwenden, fachgerecht entsorgen
- Fachgerechte Entsorgung aller Neophyten via Grüngutabfuhr (Heissrotteverfahren)
- Belastete Böden mit Wurzel- und Rhizomteilen: ausheben und in einer Sonderdeponie entsorgen
Ausschluss im gesamten Stadtgebiet. In historischen Anlagen nur noch in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Stadtgrün Bern.
Massgebende Quellen und Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Arbeitsmittel Stadt Bern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Externe Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Quellen:Biodiversitätskonzept 2025–2035
- Quellen:Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum
- Quellen:Biodiversität in der Stadt Bern – Handbuch und Ratgeber (Stadtgrün Bern 2014)
- Quellen:VKF-Merkblatt 2011-15 Gebäudebegrünung
- Quellen:Gebietsfremde Arten in der Schweiz (BAFU)
- Quellen:Infoflora – Neophyten
- Stadt Bern – Neophyten
- Kanton Bern, WEU – Neobiota: www.be.ch