Ausschreibung und Vergabe von Planerleistungen
Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Rechtliche Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kantonales Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBG
- Kantonale Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV
Weitere Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ausschreibung und Vergabe der Planerleistungen sind im Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern geregelt.
Vergabeverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Merkmale und Wahl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im öffentlichen Beschaffungswesen werden drei Vergabeverfahren unterschieden. Das Vergabeverfahren darf nicht frei gewählt werden, sondern muss je nach Auftraggeber unter Einhaltung der kommunalen Schwellenwerten erfolgen. Für Planerleistungen gelten die Schwellenwerte für Dienstleistungen:

Ausschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Publikation und Fristen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Publikation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim offenen/selektiven Verfahren erfolgt die Ausschreibung mindestens in folgenden beiden Publikationsorganen:
- im SIMAP (Webseite des Vereins für ein Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz)
- im Amtsblatt der Stadt Bern
Eine Publikation im Amtsblatt ist mit der Projekterfassung im SIMAP gekoppelt und kann daher nicht unabhängig von SIMAP erfolgen.
Inhalt Publikation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ausschreibung oder direkte Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- Verfahrensart
- Sprache des Vergabeverfahrens
- Name und Adresse Auftraggeber
- Auskunftsstelle
- Gegenstand und Umfang des Auftrags
- Ausführungstermin
- Eignungskriterien und Gewichtung
- Zuschlagskriterien und Gewichtung
- Bezugsquelle und Preis der Ausschreibungsunterlagen
- Einreichungsstelle und Einreichungsfrist der Angebote oder Anträge auf Teilnahme im selektiven Verfahren
- Hinweis auf Anfechtbarkeit der Ausschreibung und Angabe Beschwerdefrist (Rechtsmittelbelehrung)
Ob ein Projekt dem WTO-Abkommen unterstellt ist, wird in Anhang 1 ÖBG geregelt [BSG 731].
Es ist die Vorlage aus dem Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern zu verwenden.
Ausschreibungsfristen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für die Frist zum Einreichen eines Angebots gelten folgende Anforderungen:
- genügend Zeit für alle Anbietenden, keine Benachteiligung
- mindestens 20 Tage im selektiven Verfahren
- in dringenden Fällen 10 Tage
- Angebot muss innerhalb der gesetzten Frist bei der Einreichungsstelle eintreffen; Standard ist Eingabetermin A-Post
Checkliste
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es ist das Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kapitel 960.031 «Projektbegleitblatt» und Kapitel 961.001 «Ablaufschema Beschaffung» zu beachten.
| Ausgangslage |
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| Administratives |
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