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Niederschlagswassermanagement

Aus Bern baut

Niederschlagswassermanagement

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Ganzes Statgebiet Neubaugebiete

Das Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum regelt, wie Regenwasser in städtischen Gebieten bewirtschaftet wird. Es ist ein zentrales Element der blau-grünen Infrastruktur und des Schwammstadtprinzips.

Die Entwässerung von Niederschlagswasser ist eines der wichtigsten Elemente des städtischen Tiefbaus. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG, Art. 7 Abs. 2) verlangt, natürliche Wasserkreisläufe zu sichern.

Grundlage: Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum; Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum.

Wird die Entwässerung aktiv geplant, können bestehende Kanalisationsleitungen entlastet, Grünflächen bewässert, die Grundwasserneubildung begünstigt und starke Niederschläge möglichst schadensarm bewältigt werden. Das Schwammstadtprinzip sieht vor, dass Niederschlagswasser dezentral bewirtschaftet wird, Starkniederschläge über temporäre Flutflächen und Notabflüsse gedrosselt und Wasser grundsätzlich verzögert verdunstet, versickert oder genutzt wird.

Oberste Priorität haben Grünflächen als Versickerungsflächen – mit und ohne Retentionsvolumen –, unter Beachtung der Anforderungen des Grundwasserschutzes.

Prioritätenfolge

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Für den Umgang mit Niederschlagswasser gelten in der Stadt Bern folgende Grundsätze und Prioritäten (in absteigender Reihenfolge):

Priorität Massnahme
1 Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter.
2 Oberirdische Retention (z. B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung
3 Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen
4 Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern)
5 Unterirdische Retention und gegebenenfalls Nutzung des Niederschlagswassers
6 Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser)
7 Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen)
8 Ableiten in die Mischabwasserkanalisation

Retentionsflächen und Gewässerschutz

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Mit der Schaffung von Retentionsvolumen auf Strassen- und Platzflächen sowie Entwässerungsmulden kann das Kanalisationsnetz entlastet und das Überschwemmungsrisiko gesenkt werden. Diese Massnahmen dienen gleichzeitig dem Gewässerschutz, da weniger Mischwasserentlastungen in Fliessgewässer erfolgen.

Versickerungen über Flächen ohne Bodenpassagen müssen erhöhte Anforderungen erfüllen, da die Filter- und Reinigungswirkung der Bodenschichten fehlt oder reduziert ist.

Zu beachtende Randbedingungen

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  • Gewässerschutzbereich (Au/üB) – vgl. Geoportal Kanton Bern
  • Belastungsklassen des Niederschlagswassers
  • Distanz Grundwasserspiegel zu Terrain (Flurabstand)
  • Belastete Standorte (Kataster der belasteten Standorte)
  • Sickerleistung von Boden und Untergrund

Beim Umgang mit Niederschlagswasser sind möglichst viele Synergien gleichzeitig umzusetzen:

  • Hitzeminderung durch Verdunstung
  • Förderung der Biodiversität in Versickerungsflächen
  • Grundwasserneubildung
  • Schutz vor Starkregenereignissen
  • Wassernutzung für Bewässerung und Gestaltungselemente (z. B. Trinkbrunnen)

Wege und Führungselemente müssen frei von stehendem Wasser und Pfützen sein.

Zuständigkeiten

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Die Zulässigkeit der einzelnen Schwammstadtelemente richtet sich nach der Gesetzgebung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern sowie der VSA-Regenwasserrichtlinie. Für Versickerungen ohne Bodenpassage (Typ 2b) ist eine Bewilligung durch den Tiefbau Stadt Bern erforderlich.

Massgebende Quellen und Grundlagen

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Arbeitsmittel Stadt Bern

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Externe Quellen

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