Zum Inhalt springen

Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten

Aus Bern baut

Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:

Subventionsgeber

Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:


  • die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
  • die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber
  • einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund
  • die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene
  • die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen
  • raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald
  • Raumplanung, etc.
  • Projektgenehmigung und Subventionierung

Auftraggeber

Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:


  • den Hochwasserschutz
  • die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten
  • die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten
  • die Bewältigung von Schadenereignissen
  • die Planung
  • die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen
  • die Koordination mit den zuständigen Fachstellen

Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.

Konzessionäre

Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten:

  • BKW
  • EWB
  • Augsburger AG Bern, Handelsmühle

Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)

Auftragnehmer

Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.

Quellen