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Kunstbauten

Aus Bern baut
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Diese Seite fasst die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum zusammen. Sie entspricht Bern baut – Teil C: Normalien, Abschnitt C 2.1.1 (Strassenbau – Kunstbauten), erstellt 07.02.2002, revidiert Mai 2024.

Normalien Kunstbauten

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Die Normalien für Kunstbauten der Stadt Bern orientieren sich am Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) des Bundesamts für Strassen ASTRA.

Die aktuellen Richtlinien sind direkt beim ASTRA abrufbar:

Kunstbauten
Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA
Stützmauern
Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA

Die Kunstbauten der Stadt Bern werden, wo immer möglich, mit einem BIOforte Graffitischutz 2K permanent geschützt.

Produkte und Anwendungen: BIOforte Graffitischutz

Spezialanwendungen oder Abweichungen sind mit dem Fachbereich Kunstbauten zu klären: Thorsten.hauk@bern.ch

Das Normgeländer gilt für Anwendungen bei Gehwegen ohne spezielle Anforderungen.

Bauteil Profil
Obergurt Flachstahl 50 × 10 mm
Untergurt Flachstahl 50 × 10 mm
Pfosten Flachstahl 50 × 10 mm
Staketen Flachstahl 30 × 8 mm
Fussplatten Flachstahl 140 × 12 mm

Konstruktive Anforderungen

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Staketabstand
Maximal 120 mm
Konstruktion
Geschweisst und fachgerecht verputzt
Montagelöcher
Je vier Löcher pro Platte, Ø 14 mm
Geländerhöhe
Je nach Bedarf und Anwendung, mindestens 1,00 m
Oberflächenbehandlung
Verzinkt
Stossschrauben
SK-Imbus M10 × 25 mm
Befestigungen
Gewindestangen M10, geklebt

Gesamte Stadt

Massgebende Quellen und Grundlagen

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Arbeitsmittel Stadt Bern

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Externe Quellen

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