Quellen:SN 640 075 Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum
Erscheinungsbild
Bibliografische Angaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Herausgeber | Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) |
| Jahr | 2014 (mit normativem Anhang) |
| Bezug | www.mobilityplatform.ch |
Inhalt und Bezug zu Bern baut
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Norm SN 640 075 legt die Anforderungen an hindernisfreie Verkehrsräume für Fussgängerinnen und Fussgänger fest, insbesondere für Menschen mit Mobilitäts- und Sehbehinderungen. Sie ist in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) anzuwenden.
Im Kontext der blau-grünen Infrastruktur ist sie massgebend für:
- Durchgangsbreiten im Bereich von Baumscheiben und Grünstreifen
- Anforderungen an ÖV-Haltestellen zwischen Bäumen (Anhang Ziff. 15: normkonforme Durchgangsbreite und Manövrierfläche)
- Wahl der Baumscheiben-Abdeckung (Gussroste: Schlitzbreite max. 13 mm)
- Randabschlüsse und Führungselemente an Fusswegen