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System Baum

Aus Bern baut

Bäume haben bei der Planung des öffentlichen Raums höchste Priorität, da sie die effektivste Massnahme zur Klimaanpassung darstellen. Aufgrund ihrer Grösse benötigen Bäume einen grosszügigen Wurzelraum, um ein stabiles Wurzelwerk auszubilden und ausreichend Wasser sowie Nährstoffe aufzunehmen, die für ihre Gesundheit entscheidend sind. Förderlich für die Vitalität der Bäume und die Biodiversität ist die ober- und unterirdische Verbindung von Baumgruben mittels geeignetem Baumsubstrat oder Bodenmaterial. Der Wurzelraum kann zudem mit Grünstreifen und neuerdings auch mit geeigneten Speicherschichten vergrössert werden, wobei sich die überbaubaren Speicherschichten aktuell (2025) noch in Pilotphasen befinden. Anfallendes Niederschlagswasser kann zur Bewässerung der Bäume genutzt werden, wobei die Einleitbedingungen aus der Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt der Stadt Bern zu berücksichtigen sind.

Grundsätze

Der Erhalt des alten Baumbestands ist besonders wichtig, da der ökologische Nutzen mit dem Alter steigt. Historisch wertvolle Bäume sind geschützt und Ersatz- oder Ergänzungspflanzungen sollten sich am historischen Bestand orientieren. Die Fachgruppe Stadtbäume und die Gartendenkmalpflege der Stadt Bern sind die richtigen Anlaufstellen, um die geeigneten Massnahmen zu definieren.

Jungbäume mit begrünten Baumscheiben auf entsiegelter Fläche im Quartier mit Brunnen.

Technische Ausstattungselemente zwischen Bäumen sind unerwünscht, Abspannmasten und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs werden geduldet. Bei Haltestellen zwischen Bäumen muss darauf geachtet werden, dass die normkonforme Durchgangsbreite (gem. SN 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang Ziff. 15) und ausreichend Manövrierfläche für Rollstuhlfahrende besteht. Auch die Einstiegsmarkierung und Text-to-Speech Anlage müssen hindernisfrei zugänglich sein, allenfalls mit taktil-visuellen Leitlinien.

Grundsätzlich wird bei Bäumen eine möglichst lange Lebensdauer angestrebt, die im öffentlichen Raum etwa 100 (mind. 60) Jahre betragen sollte, damit der Baum seinen Nutzen zur Klimaanpassung entfalten kann. Strassenbäume erreichen dieses Alter aufgrund erschwerter Wachstumsbedingungen und Umweltfaktoren oft nicht, weshalb unter anderem die neuen Vorgaben zum vergrösserten Wurzelraum und überbaubaren Substrat dabei helfen sollen, die Lebenserwartung von Strassenbäumen zu verbessern. Bei Zielkonflikten zwischen Bäumen und öffentlichen Werkleitungen sowie deren Sanierung, kann auf schnellwachsende Baumarten (z. B. Pionierarten) zurückgegriffen werden. Bei der Auswahl der Bäume ist stets Rücksprache mit Stadtgrün Bern zu halten.

Gestaltungsmerkmale

Baumabstände
Hängen von der bestehenden Situation ab, in Alleen oder Baumreihen ist ein gleichmässiger Rhythmus einzuhalten.
Baumarten
Richten sich nach jeweiligen Standortverhältnissen, den Standortansprüchen, Wuchseigenschaften und den gestalterischen sowie historischen Absichten. Im ausgewachsenen Zustand muss genügend Platz für Kronen- und Wurzelbildung vorhanden sein. Es ist eine hohe Artenvielfalt (Biodiversität) anzustreben.
Kronenformen
Können je nach Situation, Gestaltungsabsicht und Strassenraumprofil gewählt werden. Allgemein sind grossflächige Kronen zur Verschattung bevorzugt.
Sichtfeld
Bei Kreuzungen, Ein-/Ausfahrten, Zufahrtsstrassen, etc. sind die Sichtbereiche auf einer Höhe zwischen 0.60 m und 3.00 m freizuhalten und es darf keine Sichtbehinderung durch die Bepflanzung entstehen.
Baumgruben
Sind grösstmöglich zu gestalten sowie mit optimierten Speichersubstraten unterhalb von Fuss- und Velowegen oder unter Parkplätzen zu erweitern, Wurzelraum von 36 m3.
Oberboden für Baumgruben
Der Aufbau wird je nach Standortbedingungen, Gewässerschutzzone und Baumscheibengrösse angepasst.
Durchgänge
Für die Abholung der Abfälle durch die Kehrichtabfuhr sind für Container berollbare Durchgänge alle 25 m einzuplanen.
Prioritäten zur Vergrösserung des Wurzelraumes für Strassenbäume
Priorität 1 – Oberirdisch
Priorität 2 – Grünstreifen verbinden / Baumgruppen bilden
Priorität 3 – Unterirdisch mit überbaubarem Speichersubstrat

Mindestabstände

Die Mindestabstände zu Bauten, Fahrbahnen und Leitungen gelten für bestehende und neue Bäume. Die einzuhaltenden Mindestabstände sind von der Stammmitte gemessen. Zu berücksichtigen sind dabei Gebäudevorsprünge, Balkone, Erker und unterirdische Bauten. Können die Mindestabstände nicht eingehalten werden, ist in Absprache zwischen den betroffenen Amtsstellen eine Lösung zu erzielen.

Im Hinblick auf das Substratvolumen ist zwischen Leitungen und Baumpflanzungen ein grösstmöglicher Abstand zu gewährleisten. Neue Leitungstrassen sind platzsparend einzuplanen. Die Wahrscheinlichkeit von punktuellen Grabungsarbeiten für die Sanierung von Werkleitungen in unmittelbarer Nähe zum Baum ist zu berücksichtigen.

Gestaltungsmerkmale

Mindestabstände Fassaden / Gebäudevorsprünge unter- und oberirdisch / Balkone etc.

Kleinkronige Bäume (Baumkronen-Durchmesser ~4 m) 4,00 m
Grosskronige Bäume (Baumkronen-Durchmesser ~8 m) 6,00 m
Historische Alleen (Idealfall) 15,00 m

Mindestabstände Fahrbahn / Lichtraumprofil

Hinterkante Randstein bis Baumstammmitte 1,00 m
Lichtraumprofil Strasse / Trottoir Höhe 4,50 m / 2,50 m
Lichtraumprofil Spezialtransport Höhe 5,50 m
Lichtraumprofil Strassen mit Fahrleitungen Höhe 6,50 m
Lichtraumprofil über Containersammelstellen Höhe 8,0 m

Mindestabstände Leitungen / weitere Pflanzungen

übrige Alleen und Baumpflanzungen nach Absprache mit Stadtgrün Bern
durchwurzelbarer Raum 36 m3 je Baum
Versorgungsleitungen 2,00 m
Abwasseranlage/Strassenentwässerungen ohne Einschränkungen (ausserhalb Zone 2) 2,25 m (horizontal)
Abwasseranlage/Strassenentwässerungen mit Einschränkungen (innerhalb Zone 2 und ausserhalb Zone 1) 1,25 m (horizontal)

1,30 m (vertikal)

Keine Koexistenz von Baum und Abwasseranlagen/Strassenentwässerungen möglich (innerhalb Zone 1) 1,25 m (horizontal)

1,30 m (vertikal)

Gashochdruckleitungen 2,00 m (vertikal)


Weitere Mindestabstände

Beleuchtungskandelaber, Fahrleitungsmasten des öV bei bestehenden Bäumen ausserhalb des Kronenbereichs und mittig zwischen den Bäumen
Platzbedarf für Baumpflege vgl. Normalien C 5 der Stadt Bern
Lange Baumreihen mit Grünstreifen vor Hauseingängen Für die Abholung der Abfälle durch die Kehrichtabfuhr sind alle 25 m für Container berollbare Durchgänge einzuplanen

Hinweise

  • Bern baut, Normalien C 5
  • «Bäume über Werkleitungen», Tiefbau Stadt Bern, 2025
  • «Projektierungsrichtlinien für Anlagen von Strassenbahnen im Netz», BERNMOBIL
  • Art. 57 / Art. 10 Kant. Strassenverordnung, 2008
  • VSS 40 201, 40 202 «Geometrisches Normalprofil»
  • VSS 40 677, «Alleebäume; Grundlagen»
  • SN 640 075 «Fussgängerverkehr - Hindernisfreier Verkehrsraum»
  • Bundesinventar «der historischen Verkehrswege» und «der schützenswerten Ortsbilder» der Schweiz
  • Inventar der besonders schutzwürdigen Bäume und Gehölze der Stadt Bern

Grünstreifen

Wo immer möglich, sollen Grünstreifen zusammen mit Baumpflanzungen vorgesehen werden. Sie sollten so dimensioniert werden, dass möglichst viel Oberflächenwasser darin versickern kann. Die entsprechenden Randbedingungen und Grundsätze sind in der Arbeitshilfe «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum» der Stadt Bern ­ definiert. Durchgehende Baumrabatten sind aufgrund der besseren Standortbedingungen für Bäume, ihrer ökologischen Vernetzungsfunktion und ihres positiven Einflusses auf das Stadtklima zu bevorzugen. Sie schaffen naturnahe Flächen, die als Lebensraum und Verbindungselemente für Pflanzen und Tiere dienen, die Biodiversität fördern und nach den Schwammstadtprinzipien das Klima in der Stadt verbessern. Grünstreifen können als tieferliegende Flächen mit Entwässerungsfunktion gestaltet werden. Bäume sollten wenn möglich zwischen den Retentions-/Versickerungsmulden platziert werden. Insbesondere bei Abweichungen ist die Randbedingung 6 «Bäume und Versickerung», Seite 12 ff. der Arbeitshilfe «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum» zu beachten. Grünstreifen sind ober- und unterirdisch möglichst durchgehend zu planen, um eine Verbindung sowohl im Wurzelreich als auch an der Oberfläche herzustellen. Die Zulässigkeit der Einleitung von Niederschlagswasser auf Grünstreifen ist ebenfalls anhand der Arbeitshilfe «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum», ­ Kapitel 2, zu prüfen.

Gestaltungsmerkmale

Grünstreifen in einer Strasse sind einheitlich zu gestalten. Die Baumarten sind in ihrem Habitus vergleichbar, sollen sich aber in Bezug auf Gattung und Art unterscheiden, wobei zwei bis drei unterschiedliche Baumarten vorzusehen sind. Eine Unterpflanzung mit Wildstaudenvegetation unter Berücksichtigung einer standort­ gerechten Pflanzenwahl, sowie regionales, dem Standort angepasstes Saatgut für Magerrasen, Ruderalfluren oder Krautsäume ist mit Stadtgrün Bern, Fachstelle Natur und Ökologie abzusprechen.

Die räumliche Wirkung der Vegetation ist entscheidend und darf keine Sichtachsen beeinträchtigen, welche die Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit sicherstellen.

Die einzelnen Baumgruben sind mit einer Nettofläche von 24 m2 (mind. 16 m2) und einer Mindestbreite von 2,50 m (Innenkante) gemäss Normalie C 5 auszubilden. Der durchwurzelbare Raum sollte 36 m3 betragen und mit einem durchlässigen Substrat ausgebildet werden. Die Baumscheiben werden begrenzt durch eine Pflastersteinreihe (11/13 à Niveau zum Asphalt) (1), die am Strassenrand abschliesst.

Für informelle Querungen können Schrittplatten punktuell eingesetzt werden.

Für die Abholung der Abfälle durch die Kehrichtabfuhr sind alle 25 m für Container berollbare Durchgänge einzuplanen.

Bei der Ausgestaltung des Grünstreifens ist der Unterhalt zu berücksichtigen, welcher sich auf gelegentliches Mähen und das Einsammeln von Abfällen beschränkt. Auch eine Beeinträchtigung der Sichtachsen ist im Sinne der Verkehrssicherheit zu prüfen.

Einzelbaumscheiben - Abdeckungen und Oberflächen

Im Hinblick auf die Klimaanpassung, der besseren Standortbedingungen für die Bäume und der ökologischen Vernetzung sind durchgehende Grünstreifen gegenüber Einzelbaumscheiben zu bevorzugen. Ist dies nicht möglich, sind andere Formen der Entsiegelung vorzusehen. Die Grösse der offenen Bodenfläche und des durchwurzelbaren Raumes wirken sich direkt und langfristig auf die Entwicklungsmöglichkeiten und Vitalität des Baumes aus.


1. Offene Baumscheiben – Bei der Anordnung von offenen Baumscheiben im Strassenraum ist darauf zu achten, dass die Flucht der Baumscheiben sich nicht im Bereich der Einmündungsradien befindet. Die Parkplatzfelder sind in einer Flucht mit den Baumscheiben zu setzen. Eine Anhebung und Absenkung der angrenzenden Flächen bei bestehenden Bäumen ist aus Baumschutzgründen nicht möglich. Die Baumscheiben sind nicht befahrbar und in Absprache mit Stadtgrün Bern mit einem Überfahrschutz (Poller oder Bügel) zu versehen.


2. Abgedeckte Baumscheiben werden in Zirkulationsflächen des Fussverkehrs z.B. in Haltestellenbereichen angewendet oder wenn die Fussverkehrsfläche durch Baumscheibenabdeckungen erweitert werden muss. Die Baumgrube wird 2 Jahre nach der Bepflanzung erst mit Pflastersteinen abgedeckt und ist nicht befahrbar. Baumgruben sind nur dort mit Pflästerung zu versehen, wo diese begehbar sein müssen. Sie erfüllen jedoch nicht die Anforderungen an eine konsequent umgesetzte Hindernisfreiheit im Bereich von Baumscheiben. Da Pflästerungen für Menschen mit Sehbehinderungen nicht von der Einstiegsmarkierung zu unterscheiden sind, müssten in solchen Fällen taktil-visuelle Leitlinien angebracht werden.


3. Gussrost-Abdeckung – Wird stattdessen eine Gussrost-Abdeckung angewendet, ist die Innenöffnung mit einem Stammschutzelement zu sichern, um den Fuss verkehr vor Misstritten zu schützen. Der Gussrost muss bündig und ebenerdig zum Belag sein.

Gestaltungsmerkmale

Baumscheiben in einer Strasse sind grösstmöglich auszubilden. Sie sind mit einer Nettofläche von 24 m2 (mind. 16 m2) gemäss Arbeitshilfe «Wurzelraum für Strassenbäume» auszubilden. Der durchwurzelbare Raum sollte 36 m3 betragen. Wenn möglich sind die Baumscheiben unterirdisch miteinander zu verbinden. Unter Belagsflächen ist zur Verbindung von Baumscheiben überbaubares Substrat zu verwenden.

Offene Baumscheiben – Die Baumscheiben werden begrenzt durch eine Pflastersteinreihe (Normalie C 2), die am Strassenrand abschliesst. Es wird nach Angaben von Stadtgrün Bern regionales, dem Standort angepasstes artenreiches Saatgut (z.B. Magerrasen) oder Ruderalfluren und Krautsäume verwendet.

Abgedeckte Baumscheiben – Nicht invasive Arten und nicht verholzende Spontanvegetation wird geduldet, solange die Baumscheibe begehbar ist. Pflastersteine – Bei einer Abdeckung mit Pflastersteinen erfolgt die Einfassung der Baumscheibe mit einer einbetonierten Pflastersteinreihe 11 / 13 ohne Anschlag (Normalie C 2). Die Pflastersteine (11 / 13) werden als Reihenpflasterung parallel zur Strasse verlegt.

Gussroste – Im Bereich der hindernisfreien Fläche von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und wo die Breite einer Fusswegfläche weniger als 1,80 m beträgt, sowie an Orten, bei welchen die Baumscheiben gelegentlich befahrbar sein müssen, sind Gussroste mit einer Schlitzbreite von max. 13 mm (Hindernisfreiheit) einzusetzen. Die Oberflächenbehandlung und die Farbe des Stammschutzelements ist auf dem Gussrost abzustimmen.

Anwendung

Offene Baumscheiben
An Orten mit Querungsbedürfnissen
Abgedeckte Baumscheiben (Pflasterung)
In Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Stadtgrün Bern
Abgedeckte Baumscheiben (Gussrost)
In Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Stadtgrün Bern
In Bereichen mit publikumsintensiven Nutzungen, im Bereich der hindernisfreien Fläche von Haltestellen

Hinweise

Offene Baumscheiben:

  • B 2.3.8 «Randabschlüsse Parkplätze im Bereich Trottoir»
  • «Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum», Stadtgrün Bern, 2024
  • «Biodiversitätskonzept 2025-2035», Stadtgrün Bern, 2024
  • Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz: www.infoflora.ch

Abgedeckte Baumscheiben (Pflasterung):

  • Teil C 2.5.1, 2.5.2.2, Teil C 5
  • SN 640 075 «Fussgängerverkehr - Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang Ziff. 12.1, Tabelle 2

Abgedeckte Baumscheiben (Gussrost):

  • Teil C 2.5.1, 2.5.2.2, Teil C 5
  • SN 640 075 «Fussgängerverkeh


Anwendung

Einzelnachweise