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Blau-grüne Infrastruktur

Aus Bern baut

Die Entwicklung von blau-grüner Infrastruktur bewegt sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Perspektiven. Infrastrukturprojekte sind komplex und stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit. Umso mehr sind sie auf einen qualifizierten Planungsablauf angewiesen. Fachdisziplinen, die bisher oft parallel arbeiteten, sind gefordert, innovative und kooperative Lösungen zu entwickeln. Es braucht ein Umdenken bei der Planung des öffentlichen Raums, so muss der Umgang mit Niederschlagswasser stärker in die Konzeptarbeit und Vorstudienphase integriert werden.

Grundsätze

Der Entwicklungskreis veranschaulicht, welche Themen und Rahmenbedingungen in der Analysephase entscheidend sind, um blau-grüne Infrastruktur integrativ zu planen und entwickeln. Dies eröffnet Handlungsspielräume für die weitere Projektentwicklung und die erfolgreiche Realisierung.

Blau-grüne Infrastruktur bezeichnet ein integriertes Konzept zur Gestaltung urbaner Räume, das natürliche Wasserressourcen (blau) und Grünflächen (grün) miteinander verknüpft. Ziel ist es, städtische Lebensräume ökologisch nachhaltiger zu gestalten, indem versiegelte Flächen entsiegelt und Wasser- und Vegetationssysteme kombiniert werden, um Niederschlagswasser zu managen, die Biodiversität zu fördern, das Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Beispiele sind Versickerungsflächen, die gleichzeitig als Grünflächen dienen, oder Parks mit integrierten Wasserläufen zur Versickerung und Kühlung durch Verdunstung. So ist in der Vorstudienphase ein Niederschlagswassermanagement festzulegen, das auch die Nutzung des Wassers einbezieht.

Das Schwammstadtprinzip ist ein wegweisender Ansatz zur Entwicklung blau-grüner Infrastruktur und wird im nachfolgenden Kapitel näher erläutert.

Gestaltungsmerkmale

Für den Umgang mit dem Niederschlagswasser gelten folgende Grundsätze und Prioritäten:

  • Priorität 1 - Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter
  • Priorität 2 - Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung
  • Priorität 3 - Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen
  • Priorität 4 - Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich)
  • Priorität 5 - Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers
  • Priorität 6 - Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser)
  • Priorität 7 - Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen)
  • Priorität 8 - Ableiten in die Mischabwasserkanalisation

System Baum

Wiesen, Ruderalfluren udn Krautsäume

Weitere Begrünungsformen

Invasive Neophyten

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten, die durch menschliche Aktivitäten absichtlich oder unabsichtlich aus weit entfernten Gegenden eingeführt wurden. Die meisten dieser Pflanzen bereichern unsere Flora, wenn auch nicht zwingend ökologisch. Einige wenige breiten sich jedoch schnell und massiv aus, verdrängen andere Pflanzenarten, können Schäden in der Land- und Forstwirtschaft und an Infrastruktureinrichtungen verursachen oder die Gesundheit beeinträchtigen. Die Einstufung eines Neophyten geschieht nach wissenschaftlichen Kriterien periodisch durch Fachexpert*innen. Die Strategie für die Neophytenbekämpfung der Stadt Bern beinhaltet Prophylaxe, Bekämpfung, Koordination und Information.

Vor Baubeginn ist nach Vorgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, beziehungsweise der Fachstelle Natur und Ökologie von Stadtgrün Bern vor Ort das Vorkommen von invasiven Neophyten sowie deren Meldepflicht und der weitere Umgang zu überprüfen.

Falls invasive Neophyten vorhanden sind, werden sie sofort bekämpft, um ein Samendepot zu verringern und die weitere Ausbreitung durch Wurzeln und Rhizome frühzeitig zu verhindern. Finden sich Pflanzenteile von Ambrosia artemisiifolia (Aufrechtes Traubenkraut), so darf das Erdreich nicht weiterverwendet werden und ist fachgerecht zu entsorgen. Für die Wahl einer standortgeeigneten Bepflanzung bieten sich die Listen und Informationen von infoflora.ch[1] an.

Die fachgerechte Entsorgung aller Neophyten in der Stadt Bern erfolgt mit der Grüngutabfuhr. Sie werden dem Heissrotteverfahren zugeführt. Die Vernichtung der Samen sowie der vegetativen Fortsetzungsorgane ist damit garantiert. Belastete Böden mit Wurzel- und Rhizomteilen und Samenreservar müssen ausgehoben und in einer Sonderdeponie entsorgt werden.

Invasive Neophyten besiedeln bevorzugt frisch angelegte Böschungen, Bodendepots, Rohböden und andere unbewachsene Flächen. Die regelmässige Entfernung, die Nachkontrolle sowie die fachgerechte Entsorgung ist sicherzustellen.

Invasive Neophyten können in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Stadtgrün Bern in historischen Anlagen bewilligt werden.

Weiterführende Informationen zu invasiven Neophyten finden sich hier:

Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. Invasive Neophytenhttps://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/biodiversitaet/arten/neobiota/invasive-neophyten.html Bundesamt für Umwelt BAFU. Gebietsfremde Arten in der Schweiz (PDF)https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/VuUPKH7MdwV7/gebitesfremde-arten-in-der-schweiz.pdf Bundesamt für Umwelt BAFU. Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertunghttps://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/0IOI8yu61tGh/verwertungseignung-von-boden.pdf

Anwendungskontexte

Einzelnachweise

Kategorie:Blau-grüne Infrastruktur