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Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten

Aus Bern baut

Bei der Realisierung von Projekten im Bereich Wasserbau sind in der Regel die folgenden drei Ebenen beteiligt: [1]

  • Subventionsgeber: (Bund und Kanton): übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. [2]
  • Auftraggeber: übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. [3] Innerhalb der Stadt Bern liegt diese beim Tiefbauamt„Tiefbauamt“ befindet sich nicht in der Liste (Fachbereich Verkehr, Fachbereich Stadtklima, Fachbereich Strassen, Fachbereich Gewässer, Fachbereich Siedlungsentwässerung, Stadtgrün Bern, Fachbereich Wasserbau) zulässiger Werte für das Attribut „Zuständige Stelle“.. [4]
  • Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter): führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen aus. [5]

Quellen

  1. Vgl. Seite 4 des Fachordners Wasserbau, "Akteure".
  2. Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Subventionsgeber".
  3. Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Auftraggeber".
  4. Vgl. Seite 4, Verweis auf die Organisationsverordnung (OV).
  5. Vgl. Seite 4, Definition "Der Auftragnehmer".