Kunstbauten
Diese Seite fasst die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum zusammen. Sie entspricht Bern baut – Teil C: Normalien, Abschnitt C 2.1.1 (Strassenbau – Kunstbauten), erstellt 07.02.2002, revidiert Mai 2024.
Normalien Kunstbauten
Die Normalien für Kunstbauten der Stadt Bern orientieren sich am Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) des Bundesamts für Strassen ASTRA.
Die aktuellen Richtlinien sind direkt beim ASTRA abrufbar:
- Kunstbauten
- Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA
- Stützmauern
- Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA
Graffitischutz
Die Kunstbauten der Stadt Bern werden, wo immer möglich, mit einem BIOforte Graffitischutz 2K permanent geschützt.
Produkte und Anwendungen: BIOforte Graffitischutz
Spezialanwendungen oder Abweichungen sind mit dem Fachbereich Kunstbauten zu klären: Thorsten.hauk@bern.ch
Geländer
Normgeländer
Das Normgeländer gilt für Anwendungen bei Gehwegen ohne spezielle Anforderungen.
| Bauteil | Profil |
|---|---|
| Obergurt | Flachstahl 50 × 10 mm |
| Untergurt | Flachstahl 50 × 10 mm |
| Pfosten | Flachstahl 50 × 10 mm |
| Staketen | Flachstahl 30 × 8 mm |
| Fussplatten | Flachstahl 140 × 12 mm |
Konstruktive Anforderungen
- Staketabstand
- Maximal 120 mm
- Konstruktion
- Geschweisst und fachgerecht verputzt
- Montagelöcher
- Je vier Löcher pro Platte, Ø 14 mm
- Geländerhöhe
- Je nach Bedarf und Anwendung, mindestens 1,00 m
- Oberflächenbehandlung
- Verzinkt
Befestigungen
- Stossschrauben
- SK-Imbus M10 × 25 mm
- Befestigungen
- Gewindestangen M10, geklebt