Urbaner Wasserhaushalt

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem Schwammstadt-Prinzip hin[1]. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet[2], siehe Abbildung 1.

Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA[3] erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.
![Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern[4]](/images/thumb/6/6b/Layout-%C3%B6ffentlicher-raum-stadt-bern.jpg/1200px-Layout-%C3%B6ffentlicher-raum-stadt-bern.jpg)
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»[4]. Darin heisst es:
Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden. […] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum.
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können.
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut» [4]. Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. Regenwasser im Siedlungsraum. https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ
- ↑ Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2024. Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt. https://sponge-city.info (abgerufen am 2024-05-22).
- ↑ Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter. https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/
- ↑ 4,0 4,1 Tiefbau Stadt Bern. 2022. Bern baut. https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut