System Baum: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 33: | Zeile 33: | ||
:Priorität 2 – Grünstreifen verbinden / Baumgruppen bilden | :Priorität 2 – Grünstreifen verbinden / Baumgruppen bilden | ||
:Priorität 3 – Unterirdisch mit überbaubarem Speichersubstrat | :Priorität 3 – Unterirdisch mit überbaubarem Speichersubstrat | ||
== Mindestabstände == | == Mindestabstände == | ||
| Zeile 95: | Zeile 59: | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
| Hinterkante Randstein bis Baumstammmitte | | Hinterkante Randstein bis Baumstammmitte | ||
| style="text-align:right;" | 1,00 m | | style="text-align:right;" | 1,00 m | ||
|- | |- | ||
| Lichtraumprofil Strasse / Trottoir | | Lichtraumprofil Strasse / Trottoir | ||
| style="text-align:right;" | Höhe 4,50 m / 2,50 m | | style="text-align:right;" | Höhe 4,50 m / 2,50 m | ||
|- | |- | ||
| Lichtraumprofil Spezialtransport | | Lichtraumprofil Spezialtransport | ||
| style="text-align:right;" | Höhe 5,50 m | | style="text-align:right;" | Höhe 5,50 m | ||
|- | |- | ||
| Lichtraumprofil Strassen mit Fahrleitungen | | Lichtraumprofil Strassen mit Fahrleitungen | ||
| style="text-align:right;" | Höhe 6,50 m | | style="text-align:right;" | Höhe 6,50 m | ||
|- | |- | ||
| Lichtraumprofil über Containersammelstellen | | Lichtraumprofil über Containersammelstellen | ||
| style="text-align:right;" | Höhe 8,0 m | | style="text-align:right;" | Höhe 8,0 m | ||
|} | |} | ||
Mindestabstände Leitungen / weitere Pflanzungen | Mindestabstände Leitungen / weitere Pflanzungen | ||
{| class | {| class="wikitable" | ||
| übrige Alleen und Baumpflanzungen | | übrige Alleen und Baumpflanzungen | ||
| style="text-align:right;" | nach Absprache mit Stadtgrün Bern | | style="text-align:right;" | nach Absprache mit Stadtgrün Bern | ||
| Zeile 121: | Zeile 84: | ||
|- | |- | ||
| Versorgungsleitungen | | Versorgungsleitungen | ||
| style="text-align:right;" | 2,00 m | | style="text-align:right;" | 2,00 m | ||
|- | |- | ||
| Abwasseranlage/Strassenentwässerungen ohne Einschränkungen (ausserhalb Zone 2) | | Abwasseranlage/Strassenentwässerungen ohne Einschränkungen (ausserhalb Zone 2) | ||
| Zeile 128: | Zeile 91: | ||
| Abwasseranlage/Strassenentwässerungen mit Einschränkungen (innerhalb Zone 2 und ausserhalb Zone 1) | | Abwasseranlage/Strassenentwässerungen mit Einschränkungen (innerhalb Zone 2 und ausserhalb Zone 1) | ||
| style="text-align:right;" | 1,25 m (horizontal) | | style="text-align:right;" | 1,25 m (horizontal) | ||
1,30 m (vertikal) | 1,30 m (vertikal) | ||
|- | |- | ||
| Keine Koexistenz von Baum und Abwasseranlagen/Strassenentwässerungen möglich (innerhalb Zone 1) | | Keine Koexistenz von Baum und Abwasseranlagen/Strassenentwässerungen möglich (innerhalb Zone 1) | ||
| style="text-align:right;" | 1,25 m (horizontal) | | style="text-align:right;" | 1,25 m (horizontal) | ||
1,30 m (vertikal) | 1,30 m (vertikal) | ||
|- | |- | ||
| Gashochdruckleitungen | | Gashochdruckleitungen | ||
| style="text-align:right;" | 2,00 m (vertikal) | | style="text-align:right;" | 2,00 m (vertikal) | ||
|} | |} | ||
| Zeile 141: | Zeile 104: | ||
Weitere Mindestabstände | Weitere Mindestabstände | ||
{| class | {| class="wikitable" | ||
| Beleuchtungskandelaber, Fahrleitungsmasten des öV | | Beleuchtungskandelaber, Fahrleitungsmasten des öV | ||
| style="text-align:right;" | bei bestehenden Bäumen ausserhalb des Kronenbereichs und mittig zwischen den Bäumen | | style="text-align:right;" | bei bestehenden Bäumen ausserhalb des Kronenbereichs und mittig zwischen den Bäumen | ||
Version vom 29. März 2026, 18:41 Uhr

Bäume haben bei der Planung des öffentlichen Raums höchste Priorität, da sie die effektivste Massnahme zur Klimaanpassung darstellen. Aufgrund ihrer Grösse benötigen Bäume einen grosszügigen Wurzelraum, um ein stabiles Wurzelwerk auszubilden und ausreichend Wasser sowie Nährstoffe aufzunehmen, die für ihre Gesundheit entscheidend sind. Förderlich für die Vitalität der Bäume und die Biodiversität ist die ober- und unterirdische Verbindung von Baumgruben mittels geeignetem Baumsubstrat oder Bodenmaterial. Der Wurzelraum kann zudem mit Grünstreifen und neuerdings auch mit geeigneten Speicherschichten vergrössert werden, wobei sich die überbaubaren Speicherschichten aktuell (2025) noch in Pilotphasen befinden. Anfallendes Niederschlagswasser kann zur Bewässerung der Bäume genutzt werden, wobei die Einleitbedingungen aus der Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt der Stadt Bern zu berücksichtigen sind.
Grundsätze
Der Erhalt des alten Baumbestands ist besonders wichtig, da der ökologische Nutzen mit dem Alter steigt. Historisch wertvolle Bäume sind geschützt und Ersatz- oder Ergänzungspflanzungen sollten sich am historischen Bestand orientieren. Die Fachgruppe Stadtbäume und die Gartendenkmalpflege der Stadt Bern sind die richtigen Anlaufstellen, um die geeigneten Massnahmen zu definieren.

Technische Ausstattungselemente zwischen Bäumen sind unerwünscht, Abspannmasten und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs werden geduldet. Bei Haltestellen zwischen Bäumen muss darauf geachtet werden, dass die normkonforme Durchgangsbreite (gem. SN 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang Ziff. 15) und ausreichend Manövrierfläche für Rollstuhlfahrende besteht. Auch die Einstiegsmarkierung und Text-to-Speech Anlage müssen hindernisfrei zugänglich sein, allenfalls mit taktil-visuellen Leitlinien.
Grundsätzlich wird bei Bäumen eine möglichst lange Lebensdauer angestrebt, die im öffentlichen Raum etwa 100 (mind. 60) Jahre betragen sollte, damit der Baum seinen Nutzen zur Klimaanpassung entfalten kann. Strassenbäume erreichen dieses Alter aufgrund erschwerter Wachstumsbedingungen und Umweltfaktoren oft nicht, weshalb unter anderem die neuen Vorgaben zum vergrösserten Wurzelraum und überbaubaren Substrat dabei helfen sollen, die Lebenserwartung von Strassenbäumen zu verbessern. Bei Zielkonflikten zwischen Bäumen und öffentlichen Werkleitungen sowie deren Sanierung, kann auf schnellwachsende Baumarten (z. B. Pionierarten) zurückgegriffen werden. Bei der Auswahl der Bäume ist stets Rücksprache mit Stadtgrün Bern zu halten.
Gestaltungsmerkmale
- Baumabstände
- Hängen von der bestehenden Situation ab, in Alleen oder Baumreihen ist ein gleichmässiger Rhythmus einzuhalten.
- Baumarten
- Richten sich nach jeweiligen Standortverhältnissen, den Standortansprüchen, Wuchseigenschaften und den gestalterischen sowie historischen Absichten. Im ausgewachsenen Zustand muss genügend Platz für Kronen- und Wurzelbildung vorhanden sein. Es ist eine hohe Artenvielfalt (Biodiversität) anzustreben.
- Kronenformen
- Können je nach Situation, Gestaltungsabsicht und Strassenraumprofil gewählt werden. Allgemein sind grossflächige Kronen zur Verschattung bevorzugt.
- Sichtfeld
- Bei Kreuzungen, Ein-/Ausfahrten, Zufahrtsstrassen, etc. sind die Sichtbereiche auf einer Höhe zwischen 0.60 m und 3.00 m freizuhalten und es darf keine Sichtbehinderung durch die Bepflanzung entstehen.
- Baumgruben
- Sind grösstmöglich zu gestalten sowie mit optimierten Speichersubstraten unterhalb von Fuss- und Velowegen oder unter Parkplätzen zu erweitern, Wurzelraum von 36 m3.
- Oberboden für Baumgruben
- Der Aufbau wird je nach Standortbedingungen, Gewässerschutzzone und Baumscheibengrösse angepasst.
- Durchgänge
- Für die Abholung der Abfälle durch die Kehrichtabfuhr sind für Container berollbare Durchgänge alle 25 m einzuplanen.
- Prioritäten zur Vergrösserung des Wurzelraumes für Strassenbäume
- Priorität 1 – Oberirdisch
- Priorität 2 – Grünstreifen verbinden / Baumgruppen bilden
- Priorität 3 – Unterirdisch mit überbaubarem Speichersubstrat
Mindestabstände
Die Mindestabstände zu Bauten, Fahrbahnen und Leitungen gelten für bestehende und neue Bäume. Die einzuhaltenden Mindestabstände sind von der Stammmitte gemessen. Zu berücksichtigen sind dabei Gebäudevorsprünge, Balkone, Erker und unterirdische Bauten. Können die Mindestabstände nicht eingehalten werden, ist in Absprache zwischen den betroffenen Amtsstellen eine Lösung zu erzielen.
Im Hinblick auf das Substratvolumen ist zwischen Leitungen und Baumpflanzungen ein grösstmöglicher Abstand zu gewährleisten. Neue Leitungstrassen sind platzsparend einzuplanen. Die Wahrscheinlichkeit von punktuellen Grabungsarbeiten für die Sanierung von Werkleitungen in unmittelbarer Nähe zum Baum ist zu berücksichtigen.
Gestaltungsmerkmale
Mindestabstände Fassaden / Gebäudevorsprünge unter- und oberirdisch / Balkone etc.
| Kleinkronige Bäume (Baumkronen-Durchmesser ~4 m) | 4,00 m |
| Grosskronige Bäume (Baumkronen-Durchmesser ~8 m) | 6,00 m |
| Historische Alleen (Idealfall) | 15,00 m |
Mindestabstände Fahrbahn / Lichtraumprofil
| Hinterkante Randstein bis Baumstammmitte | 1,00 m |
| Lichtraumprofil Strasse / Trottoir | Höhe 4,50 m / 2,50 m |
| Lichtraumprofil Spezialtransport | Höhe 5,50 m |
| Lichtraumprofil Strassen mit Fahrleitungen | Höhe 6,50 m |
| Lichtraumprofil über Containersammelstellen | Höhe 8,0 m |
Mindestabstände Leitungen / weitere Pflanzungen
| übrige Alleen und Baumpflanzungen | nach Absprache mit Stadtgrün Bern |
| durchwurzelbarer Raum | 36 m3 je Baum |
| Versorgungsleitungen | 2,00 m |
| Abwasseranlage/Strassenentwässerungen ohne Einschränkungen (ausserhalb Zone 2) | 2,25 m (horizontal) |
| Abwasseranlage/Strassenentwässerungen mit Einschränkungen (innerhalb Zone 2 und ausserhalb Zone 1) | 1,25 m (horizontal)
1,30 m (vertikal) |
| Keine Koexistenz von Baum und Abwasseranlagen/Strassenentwässerungen möglich (innerhalb Zone 1) | 1,25 m (horizontal)
1,30 m (vertikal) |
| Gashochdruckleitungen | 2,00 m (vertikal) |
Weitere Mindestabstände
| Beleuchtungskandelaber, Fahrleitungsmasten des öV | bei bestehenden Bäumen ausserhalb des Kronenbereichs und mittig zwischen den Bäumen |
| Platzbedarf für Baumpflege | vgl. Normalien C 5 der Stadt Bern |
| Lange Baumreihen mit Grünstreifen vor Hauseingängen | Für die Abholung der Abfälle durch die Kehrichtabfuhr sind alle 25 m für Container berollbare Durchgänge einzuplanen |
Hinweise
- Bern baut, Normalien C 5
- «Bäume über Werkleitungen», Tiefbau Stadt Bern, 2025
- «Projektierungsrichtlinien für Anlagen von Strassenbahnen im Netz», BERNMOBIL
- Art. 57 / Art. 10 Kant. Strassenverordnung, 2008
- VSS 40 201, 40 202 «Geometrisches Normalprofil»
- VSS 40 677, «Alleebäume; Grundlagen»
- SN 640 075 «Fussgängerverkehr - Hindernisfreier Verkehrsraum»
- Bundesinventar «der historischen Verkehrswege» und «der schützenswerten Ortsbilder» der Schweiz
- Inventar der besonders schutzwürdigen Bäume und Gehölze der Stadt Bern
Grünstreifen
Anwendung
Einzelnachweise