Blau-grüne Infrastruktur: Unterschied zwischen den Versionen
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Um die Zulässigkeiten der Schwammstadtelemente zu bestimmen, gelten die aktuellen Gesetzgebungen vom AWA und die Vorschriften der VSA-Regenwasserrichtlinie, welche in der Arbeitshilfe «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum» der Stadt Bern konkretisiert wurden. | Um die Zulässigkeiten der Schwammstadtelemente zu bestimmen, gelten die aktuellen Gesetzgebungen vom AWA und die Vorschriften der VSA-Regenwasserrichtlinie, welche in der Arbeitshilfe «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum» der Stadt Bern konkretisiert wurden. | ||
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=== Gestaltungsmerkmale === | |||
Beim Umgang mit Niederschlagswasser sollte darauf geachtet werden, möglichst viele Synergien zur Hitzeminderung, Förderung der Biodiversität, Grundwasserneubildung, zum Schutz vor Starkregenereignissen und zur Wassernutzung gemeinsam umzusetzen. Wege und Führungselemente müssen frei von stehendem Wasser bzw. Pfützen sein. Die vorhandenen Faktoren und Randbedingungen zeigen den Handlungsspielraum auf. Details zur Gestaltung werden in den nachfolgenden Kapiteln weiter erläutert. | |||
=== Weiterführende Informationen === | |||
* «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum», Arbeitshilfe der Stadt Bern, 2025 | |||
* Übergeordnete Planungsgrundsätze VSA Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» | |||
* Vorgaben des Grundwasserschutzes | |||
* Geoportal Kanton Bern, z.B.: Gewässerschutzkarte, Kataster der belasteten Standorte, Versickerungskarte, Gefahrenhinweiskarten | |||
* «Beispielsammlung Guter Umgang mit Regenwasser», Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur, 2022 | |||
* «Regenwasser im Siedlungsraum», Bundesamt für Umwelt, 2022 | |||
=== Zu beachtende Randbedingungen === | === Zu beachtende Randbedingungen === | ||
Version vom 29. März 2026, 16:23 Uhr
Die Entwicklung von blau-grüner Infrastruktur bewegt sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Perspektiven. Infrastrukturprojekte sind komplex und stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit. Umso mehr sind sie auf einen qualifizierten Planungsablauf angewiesen. Fachdisziplinen, die bisher oft parallel arbeiteten, sind gefordert, innovative und kooperative Lösungen zu entwickeln. Es braucht ein Umdenken bei der Planung des öffentlichen Raums, so muss der Umgang mit Niederschlagswasser stärker in die Konzeptarbeit und Vorstudienphase integriert werden.
Grundsätze
Der Entwicklungskreis veranschaulicht, welche Themen und Rahmenbedingungen in der Analysephase entscheidend sind, um blau-grüne Infrastruktur integrativ zu planen und entwickeln. Dies eröffnet Handlungsspielräume für die weitere Projektentwicklung und die erfolgreiche Realisierung.
Blau-grüne Infrastruktur bezeichnet ein integriertes Konzept zur Gestaltung urbaner Räume, das natürliche Wasserressourcen (blau) und Grünflächen (grün) miteinander verknüpft. Ziel ist es, städtische Lebensräume ökologisch nachhaltiger zu gestalten, indem versiegelte Flächen entsiegelt und Wasser- und Vegetationssysteme kombiniert werden, um Niederschlagswasser zu managen, die Biodiversität zu fördern, das Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Beispiele sind Versickerungsflächen, die gleichzeitig als Grünflächen dienen, oder Parks mit integrierten Wasserläufen zur Versickerung und Kühlung durch Verdunstung. So ist in der Vorstudienphase ein Niederschlagswassermanagement festzulegen, das auch die Nutzung des Wassers einbezieht.
Das Schwammstadtprinzip ist ein wegweisender Ansatz zur Entwicklung blau-grüner Infrastruktur und wird im nachfolgenden Kapitel näher erläutert.
Gestaltungsmerkmale
Für den Umgang mit dem Niederschlagswasser gelten folgende Grundsätze und Prioritäten:
- Priorität 1 - Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter
- Priorität 2 - Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung
- Priorität 3 - Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen
- Priorität 4 - Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich)
- Priorität 5 - Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers
- Priorität 6 - Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser)
- Priorität 7 - Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen)
- Priorität 8 - Ableiten in die Mischabwasserkanalisation
Umgang mit Niederschlagswasser

Die Entwässerung von Niederschlagswasser ist eines der wichtigsten Elemente des städtischen Tiefbaus. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verlangt, natürliche Wasserkreisläufe zu sichern. Wird die Entwässerung aktiv geplant, können die bestehenden Kanalisationsleitungen entlastet, Grünflächen bewässert, die Grundwasserneubildung begünstigt und starke Niederschläge möglichst schadensarm bewältigt werden. Das Schwammstadtprinzip sieht vor, dass Niederschlagswasser dezentral bewirtschaftet wird, Starkniederschläge über temporäre Flutflächen und Notabflüsse gedrosselt und Wasser grundsätzlich verzögert verdunstet, versickert oder genutzt wird. Sind Grünflächen ausreichend mit Wasser versorgt, bleiben sie vital, entfalten ihr optimales Verdunstungspotenzial, wirken kühlend und tragen zu einer verbesserten Biodiversität bei. Diese Synergien von Wasser und Grün gilt es wenn immer möglich zu nutzen und mit Baumpflanzungen zu verbinden. Dies kommt dem Stadtklima zugute und gilt als Qualitätsmerkmal für eine zukunftsgerichtete Planung.
Oberste Priorität haben Grünflächen als Versickerungsflächen mit und ohne Retentionsvolumen, unter Betrachtung der Zulässigkeit des Grundwasserschutzes. Versickerungen über Flächen ohne Bodenpassagen müssen erhöhte Anforderungen erfüllen, aufgrund der reduzierten oder fehlenden Filterwirkung der Schichten. Mit der Schaffung von Retentionsvolumen auf Strassen- und Platzflächen sowie Entwässerungsmulden, kann das Kanalisationsnetz entlastet und das Überschwemmungsrisiko gesenkt werden. Zudem dienen Bern baut | www.bern.ch/bernbaut diese Massnahmen dem Gewässerschutz, da weniger Mischwasserentlastungen in Fliessgewässer erfolgen.
Um die Zulässigkeiten der Schwammstadtelemente zu bestimmen, gelten die aktuellen Gesetzgebungen vom AWA und die Vorschriften der VSA-Regenwasserrichtlinie, welche in der Arbeitshilfe «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum» der Stadt Bern konkretisiert wurden.

Faktoren für einen guten Umgang mit Niederschlagswasser:
- Betrachtungsperimeter
- Dimensionierungsgrundlagen
- Topografie
- Oberflächenabfluss
- Hitzebelastung
- Bestandsbäume
- Tausalzbelastung
- Mitbenutzung
Gestaltungsmerkmale
Beim Umgang mit Niederschlagswasser sollte darauf geachtet werden, möglichst viele Synergien zur Hitzeminderung, Förderung der Biodiversität, Grundwasserneubildung, zum Schutz vor Starkregenereignissen und zur Wassernutzung gemeinsam umzusetzen. Wege und Führungselemente müssen frei von stehendem Wasser bzw. Pfützen sein. Die vorhandenen Faktoren und Randbedingungen zeigen den Handlungsspielraum auf. Details zur Gestaltung werden in den nachfolgenden Kapiteln weiter erläutert.
Weiterführende Informationen
- «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum», Arbeitshilfe der Stadt Bern, 2025
- Übergeordnete Planungsgrundsätze VSA Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter»
- Vorgaben des Grundwasserschutzes
- Geoportal Kanton Bern, z.B.: Gewässerschutzkarte, Kataster der belasteten Standorte, Versickerungskarte, Gefahrenhinweiskarten
- «Beispielsammlung Guter Umgang mit Regenwasser», Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur, 2022
- «Regenwasser im Siedlungsraum», Bundesamt für Umwelt, 2022
Zu beachtende Randbedingungen
- Gewässerschutzbereich (Au/üB)
- Belastungsklassen des Niederschlagswassers
- Distanz Grundwasserspiegel zu Terrain (Flurabstand)
- Belastete Standorte
- Sickerleistung Boden und Untergrund
- Bäume und Versickerung
System Baum
Geschnittene Hecken
Wildhecken und Feldgehölze
Wiesen, Ruderalfluren und Krautsäume
Weitere Begrünungsformen


Gestützt auf das Biodiversitätskonzept der Stadt Bern sind weitere Begrünungsformen nach Möglichkeit einzuplanen, wie beispielsweise extensive Flachdachbegrünung mit standortgerechten und einheimischen Pflanzen.
Weitere vertikale und horizontale Begrünungsformen fördern die Biodiversität, da sie als Nahrungsquelle und Nischen besonders für Insekten, Spinnen, Vögel und weitere Kleinlebewesen dienen. Zudem haben sie eine mildernde Wirkung auf das Stadtklima, da sie die Luft mit Sauerstoff und Feuchtigkeit anreichern, Schadstoffe herausfiltern und zur Bekämpfung des Hitzeinseleffekts durch die Abschirmung massiver Oberflächen vor dem Sonnenlicht beitragen. Bei Regenereignissen dämpfen sie zudem den Regenwasserabfluss und fördern die Verdunstung. Fachgerecht errichtet beschädigt die Begrünung die Fassaden und Dächer nicht, stattdessen schützt diese vor UVStrahlung, Temperaturschwankungen und starken Witterungseinflüssen
Gestaltungsmerkmale
Pflanzbehälter oder ähnliche Massnahmen sind in der Regel zu vermeiden, da eine direkte Verbindung der Pflanzen zum Erdreich verschiedene Arten von Grünflächen miteinander verbindet und frei von Hindernissen für Lebewesen hält.
Vertikale Begrünung – Kletterpflanzen oder Spalierobst an Gebäudefassaden, Mauern, Zäunen oder an anderen Kletterhilfen lassen grüne Räume und Nischen entstehen. Nebst den «klassischen» Fassadenbegrünungen kön nen auch freistehende säulenartige Elemente oder Bäume sowie Seilkonstruktionen, Pergolen und dergleichen bewachsen werden. Konstruktionen, welche sich vor der Fassade befinden, müssen ohne Bewuchs oder Blattgrün visuell erkennbar sein. Steilböschungen und Mauern können mit verschiedenen Spritzsaaten begrünt werden. Für Fassadenbegrünungen sind die Brandschutzrichtlinien gemäss VKF Merkblatt 2011-15 Gebäudebegrünung zu berücksichtigen.
Horizontale Begrünung – Begrünte Dächer sind grüne Inseln über einem versiegelten Untergrund. Es sind Extremstandorte, da sie Sonne, Wind und Regen ausgesetzt sind, die Verbindung zum Boden fehlt und die Substratauflage meist wenig mächtig ist. Diese extremen Bedingungen sind bei der Artenwahl der Begrünung entsprechend zu berücksichtigen.
Hinweise
- «Biodiversitätskonzept 2025-2035», Stadtgrün Bern, 2024
- «Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum», Stadtgrün Bern, 2024
- Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz[1]
- VKF-Merkblatt 2011-15 Gebäudebegrünung, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, 2024
Invasive Neophyten


Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten, die durch menschliche Aktivitäten absichtlich oder unabsichtlich aus weit entfernten Gegenden eingeführt wurden. Die meisten dieser Pflanzen bereichern unsere Flora, wenn auch nicht zwingend ökologisch. Einige wenige breiten sich jedoch schnell und massiv aus, verdrängen andere Pflanzenarten, können Schäden in der Land- und Forstwirtschaft und an Infrastruktureinrichtungen verursachen oder die Gesundheit beeinträchtigen. Die Einstufung eines Neophyten geschieht nach wissenschaftlichen Kriterien periodisch durch Fachexpert*innen. Die Strategie für die Neophytenbekämpfung der Stadt Bern beinhaltet Prophylaxe, Bekämpfung, Koordination und Information.
Vor Baubeginn ist nach Vorgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, beziehungsweise der Fachstelle Natur und Ökologie von Stadtgrün Bern vor Ort das Vorkommen von invasiven Neophyten sowie deren Meldepflicht und der weitere Umgang zu überprüfen.
Falls invasive Neophyten vorhanden sind, werden sie sofort bekämpft, um ein Samendepot zu verringern und die weitere Ausbreitung durch Wurzeln und Rhizome frühzeitig zu verhindern. Finden sich Pflanzenteile von Ambrosia artemisiifolia (Aufrechtes Traubenkraut), so darf das Erdreich nicht weiterverwendet werden und ist fachgerecht zu entsorgen. Für die Wahl einer standortgeeigneten Bepflanzung bieten sich die Listen und Informationen von infoflora.ch[1] an.
Die fachgerechte Entsorgung aller Neophyten in der Stadt Bern erfolgt mit der Grüngutabfuhr. Sie werden dem Heissrotteverfahren zugeführt. Die Vernichtung der Samen sowie der vegetativen Fortsetzungsorgane ist damit garantiert. Belastete Böden mit Wurzel- und Rhizomteilen und Samenreservar müssen ausgehoben und in einer Sonderdeponie entsorgt werden.
Invasive Neophyten besiedeln bevorzugt frisch angelegte Böschungen, Bodendepots, Rohböden und andere unbewachsene Flächen. Die regelmässige Entfernung, die Nachkontrolle sowie die fachgerechte Entsorgung ist sicherzustellen.
Invasive Neophyten können in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Stadtgrün Bern in historischen Anlagen bewilligt werden.
Weiterführende Informationen zu invasiven Neophyten
- Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. Invasive Neophyten. https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/biodiversitaet/arten/neobiota/invasive-neophyten.html
- Bundesamt für Umwelt BAFU. Gebietsfremde Arten in der Schweiz (PDF). https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/VuUPKH7MdwV7/gebitesfremde-arten-in-der-schweiz.pdf
- Bundesamt für Umwelt BAFU. 2021. Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung. https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/0IOI8yu61tGh/verwertungseignung-von-boden.pdf
Anwendungskontexte
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 InfoFlora. Invasive Neophyten. https://www.infoflora.ch/de/neophyten/neophyten.html
Kategorie:Blau-grüne Infrastruktur