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Urbaner Wasserhaushalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bern baut
Timo Bezjak (Diskussion | Beiträge)
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Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.


== Auftrag und Prozessauslösung ==
=== Auftrag und Prozessauslösung ===


Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:
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* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.  
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.


== Ziele der Arbeitshilfe ==
== Ziele der Arbeitshilfe ==

Version vom 18. März 2026, 16:52 Uhr

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem Schwammstadt-Prinzip hin[1]. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet[2], siehe Abbildung 1.

Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.
Abbildung 1:Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip.

Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA[3] erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.

Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.

Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.

Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern[4]
Abbildung 2:Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern[4]

Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»[4]. Darin heisst es:

Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.

[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum.

Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können.

Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.

Auftrag und Prozessauslösung

Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:

  • Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.
  • Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.
  • Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.
  • Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.
  • Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.

Ziele der Arbeitshilfe

Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche #Vorabklärungen zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im #Umgang mit Niederschlagswasser bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen #Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen vor (Kapitel 4).

Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.

Konkret werden folgende Ziele verfolgt:

  • Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.
  • Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.
  • Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.
  • Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.
  • Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.
  • Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. Regenwasser im Siedlungsraum. https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ
  2. Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2024. Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadthttps://sponge-city.info (abgerufen am 2024-05-22).
  3. Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter. https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/
  4. 4,0 4,1 Tiefbau Stadt Bern. 2022. Bern bauthttps://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut