Blau-grüne Infrastruktur: Unterschied zwischen den Versionen
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Für den Umgang mit dem Niederschlagswasser gelten folgende Grundsätze und Prioritäten: | Für den Umgang mit dem Niederschlagswasser gelten folgende Grundsätze und Prioritäten: | ||
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:Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter | |||
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:Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) | |||
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:Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) | |||
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:Ableiten in die Mischabwasserkanalisation | |||
== Umgang mit Niederschlagswasser == | == Umgang mit Niederschlagswasser == | ||
Version vom 30. März 2026, 06:59 Uhr
Die Entwicklung von blau-grüner Infrastruktur bewegt sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Perspektiven. Infrastrukturprojekte sind komplex und stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit. Umso mehr sind sie auf einen qualifizierten Planungsablauf angewiesen. Fachdisziplinen, die bisher oft parallel arbeiteten, sind gefordert, innovative und kooperative Lösungen zu entwickeln. Es braucht ein Umdenken bei der Planung des öffentlichen Raums, so muss der Umgang mit Niederschlagswasser stärker in die Konzeptarbeit und Vorstudienphase integriert werden.
Grundsätze

Der Entwicklungskreis veranschaulicht, welche Themen und Rahmenbedingungen in der Analysephase entscheidend sind, um blau-grüne Infrastruktur integrativ zu planen und entwickeln. Dies eröffnet Handlungsspielräume für die weitere Projektentwicklung und die erfolgreiche Realisierung.
Blau-grüne Infrastruktur bezeichnet ein integriertes Konzept zur Gestaltung urbaner Räume, das natürliche Wasserressourcen (blau) und Grünflächen (grün) miteinander verknüpft. Ziel ist es, städtische Lebensräume ökologisch nachhaltiger zu gestalten, indem versiegelte Flächen entsiegelt und Wasser- und Vegetationssysteme kombiniert werden, um Niederschlagswasser zu managen, die Biodiversität zu fördern, das Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Beispiele sind Versickerungsflächen, die gleichzeitig als Grünflächen dienen, oder Parks mit integrierten Wasserläufen zur Versickerung und Kühlung durch Verdunstung. So ist in der Vorstudienphase ein Niederschlagswassermanagement festzulegen, das auch die Nutzung des Wassers einbezieht.
Das Schwammstadtprinzip ist ein wegweisender Ansatz zur Entwicklung blau-grüner Infrastruktur und wird im nachfolgenden Kapitel näher erläutert.
Gestaltungsmerkmale
Für den Umgang mit dem Niederschlagswasser gelten folgende Grundsätze und Prioritäten:
- Priorität 1
- Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter
- Priorität 2
- Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung
- Priorität 3
- Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen
- Priorität 4
- Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich)
- Priorität 5
- Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers
- Priorität 6
- Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser)
- Priorität 7
- Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen)
- Priorität 8
- Ableiten in die Mischabwasserkanalisation
Umgang mit Niederschlagswasser

Die Entwässerung von Niederschlagswasser ist eines der wichtigsten Elemente des städtischen Tiefbaus. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verlangt, natürliche Wasserkreisläufe zu sichern. Wird die Entwässerung aktiv geplant, können die bestehenden Kanalisationsleitungen entlastet, Grünflächen bewässert, die Grundwasserneubildung begünstigt und starke Niederschläge möglichst schadensarm bewältigt werden. Das Schwammstadtprinzip sieht vor, dass Niederschlagswasser dezentral bewirtschaftet wird, Starkniederschläge über temporäre Flutflächen und Notabflüsse gedrosselt und Wasser grundsätzlich verzögert verdunstet, versickert oder genutzt wird. Sind Grünflächen ausreichend mit Wasser versorgt, bleiben sie vital, entfalten ihr optimales Verdunstungspotenzial, wirken kühlend und tragen zu einer verbesserten Biodiversität bei. Diese Synergien von Wasser und Grün gilt es wenn immer möglich zu nutzen und mit Baumpflanzungen zu verbinden. Dies kommt dem Stadtklima zugute und gilt als Qualitätsmerkmal für eine zukunftsgerichtete Planung.
Oberste Priorität haben Grünflächen als Versickerungsflächen mit und ohne Retentionsvolumen, unter Betrachtung der Zulässigkeit des Grundwasserschutzes. Versickerungen über Flächen ohne Bodenpassagen müssen erhöhte Anforderungen erfüllen, aufgrund der reduzierten oder fehlenden Filterwirkung der Schichten. Mit der Schaffung von Retentionsvolumen auf Strassen- und Platzflächen sowie Entwässerungsmulden, kann das Kanalisationsnetz entlastet und das Überschwemmungsrisiko gesenkt werden. Zudem dienen Bern baut | www.bern.ch/bernbaut diese Massnahmen dem Gewässerschutz, da weniger Mischwasserentlastungen in Fliessgewässer erfolgen.
Um die Zulässigkeiten der Schwammstadtelemente zu bestimmen, gelten die aktuellen Gesetzgebungen vom AWA und die Vorschriften der VSA-Regenwasserrichtlinie, welche in der Arbeitshilfe «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum» der Stadt Bern konkretisiert wurden.

Faktoren für einen guten Umgang mit Niederschlagswasser:
- Betrachtungsperimeter
- Dimensionierungsgrundlagen
- Topografie
- Oberflächenabfluss
- Hitzebelastung
- Bestandsbäume
- Tausalzbelastung
- Mitbenutzung
Gestaltungsmerkmale
Beim Umgang mit Niederschlagswasser sollte darauf geachtet werden, möglichst viele Synergien zur Hitzeminderung, Förderung der Biodiversität, Grundwasserneubildung, zum Schutz vor Starkregenereignissen und zur Wassernutzung gemeinsam umzusetzen. Wege und Führungselemente müssen frei von stehendem Wasser bzw. Pfützen sein. Die vorhandenen Faktoren und Randbedingungen zeigen den Handlungsspielraum auf. Details zur Gestaltung werden in den nachfolgenden Kapiteln weiter erläutert.
Weiterführende Informationen
- «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum», Arbeitshilfe der Stadt Bern, 2025
- Übergeordnete Planungsgrundsätze VSA Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter»
- Vorgaben des Grundwasserschutzes
- Geoportal Kanton Bern, z.B.: Gewässerschutzkarte, Kataster der belasteten Standorte, Versickerungskarte, Gefahrenhinweiskarten
- «Beispielsammlung Guter Umgang mit Regenwasser», Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur, 2022
- «Regenwasser im Siedlungsraum», Bundesamt für Umwelt, 2022
Zu beachtende Randbedingungen
- Gewässerschutzbereich (Au/üB)
- Belastungsklassen des Niederschlagswassers
- Distanz Grundwasserspiegel zu Terrain (Flurabstand)
- Belastete Standorte
- Sickerleistung Boden und Untergrund
- Bäume und Versickerung
System Baum

Bäume haben im öffentlichen Raum höchste Priorität als Klimaanpassungsmassnahme. Sie brauchen grosszügigen Wurzelraum, idealerweise unterirdisch verbunden, ergänzt durch Grünstreifen oder Speicherschichten. Niederschlagswasser soll zur Bewässerung genutzt werden. Der Erhalt alter Bäume ist besonders wertvoll; historische Exemplare sind geschützt. Technische Ausstattungen zwischen Bäumen sind grundsätzlich unerwünscht, ÖV-Haltestellen jedoch geduldet – unter Einhaltung hindernisfreier Normen. Die angestrebte Lebensdauer beträgt rund 100 Jahre. Bei Zielkonflikten mit Werkleitungen sind schnellwachsende Arten möglich.
→ Hauptartikel System Baum
Geschnittene Hecken

Geschnittene Hecken sind im Strassenraum nur dann einzusetzen, wenn sie diesen - ohne Sichtbeeinträchtigung - gezielt trennen oder abschliessen. Um keine Gefahr für Menschen mit Sehbehinderung darzustellen, dürfen Hecken nicht auf den Fussweg hinausragen. Geschnittene Hecken zwischen dem Fahrbahn- und Fusswegbereich sind zurückhaltend und abgestimmt auf den Quartiercharakter vorzusehen. In der Strassenmitte sind aus stadträumlicher Sicht keine Hecken erwünscht.
Beim Pflanzen von Hecken muss neben der Verkehrssicherheit die soziale Sicherheit von Zu-Fuss-Gehenden beachtet werden.
Bei der Standortbestimmung der Hecken im Strassenraum ist zudem die Arbeitssicherheit für die Mitarbeitenden im Unterhalt zu berücksichtigen.
Gestaltungsmerkmale
Geschnittene Hecken entlang von Strassen dürfen eine Höhe von 80 cm (60 cm bei unübersichtlichen Stellen) nicht überschreiten. Die minimale Rabattenbreite sollte mindestens 1 m (Innenkante) betragen. Bei Hecken in Kombination mit Bäumen ist die Breite von der Baumrabatte abhängig. Hecken vor Gebäudeeingängen sind so zu gestalten, dass in Abständen von maximal 25 Metern eine Unterbrechung erfolgt, um die erforderliche Zugänglichkeit für die Abfallentsorgung sicherzustellen.
Es sind einheimische, standortgerechte und laubabwerfende Pflanzen zu wählen und gemischte Pflanzungen mit mindestens fünf unterschiedlichen Arten vorzusehen.
Der Blütenaspekt und die Herbstfärbung der Pflanzen sind zu berücksichtigen und können gezielt als Gestaltungsmerkmale eingesetzt werden.
Anwendung
- Im Siedlungsgebiet ausserhalb des UNESCO-Perimeters.
Hinweise
- «Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum», Stadtgrün Bern, 2024
- «Biodiversitätskonzept 2025-2035», Stadtgrün Bern, 2024
- Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz: www.infoflora.ch
Wildhecken und Feldgehölze

Im öffentlichen Raum und entlang von Strassen können Wildhecken gepflanzt werden. Sie sind lineare, strukturreiche Gehölzgruppen mit einheimischen Sträuchern und Krautsaum und fördern dadurch die Biodiversität sowie die ökologische Vernetzung inner- und ausserhalb des Siedlungsgebiets.
Feldgehölze sind ebenfalls strukturreiche Gehölzgruppen mit Krautsaum, jedoch flächig bestockt, wenn auch mit Lücken und nicht linear ausgebildet. Von der Fläche her (50 – 800 m2) bilden sie die Vorstufe zum Wald.
Beim Pflanzen von Wildhecken und Feldgehölzen muss neben der Verkehrssicherheit die soziale Sicherheit von Zu-Fuss-Gehenden und Velofahrenden beachtet werden. Sie sind deshalb nicht als trennendes Element zwischen den Fahrbahnen, Trottoirs und Velowegen vorzusehen. Um keine Gefahr für Sehbehinderte darzustellen, dürfen sie zudem nicht auf Trottoirs und Fusswege hinausragen.
Gestaltungsmerkmale
Sie sind mit einem Abstand von mindestens 3 m zu Strassen zu pflanzen – unter Berücksichtigung der erforderlichen Sichtweiten sowie der örtlich zulässigen Verkehrstempi. Um die Gehölzgruppen ist ein Saum von mindestens 1 m vorzusehen, der Schnitt erfolgt alle 2 Jahre.
Wildhecken und Feldgehölze sollen aus einheimischen, standortgerechten Arten bestehen. Sie sind struktur- und artenreich ausgebildet. Der offene Boden ist mit einer geeigneten einheimischen möglichst regionalen Wiesenmischung anzusäen.
Anwendung
- Wildhecken
- Im Siedlungsgebiet sowie in landschaftlich geprägten Gebieten
- Feldgehölze
- Primär für Standorte ausserhalb des Siedlungsgebiets, im Siedlungsgebiet nur in grossflächigen Anlagen mit ausreichenden Flächen- und Sichtverhältnissen, in landschaftlich geprägten Gebieten sowie entlang von Ausfallstrassen
Hinweise
- «Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum», Stadtgrün Bern, 2024
- Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz: www.infoflora.ch
- Biodiversitätskonzept 2025-2035, Stadtgrün Bern, 2024
Wiesen, Ruderalfluren und Krautsäume


Im öffentlichen Raum und entlang von Strassen können Wildhecken gepflanzt werden. Sie sind lineare, strukturreiche Gehölzgruppen mit einheimischen Sträuchern und Krautsaum und fördern dadurch die Biodiversität sowie die ökologische Vernetzung inner- und ausserhalb des Siedlungsgebiets.
Feldgehölze sind ebenfalls strukturreiche Gehölzgruppen mit Krautsaum, jedoch flächig bestockt, wenn auch mit Lücken und nicht linear ausgebildet. Von der Fläche her (50 – 800 m2) bilden sie die Vorstufe zum Wald.
Beim Pflanzen von Wildhecken und Feldgehölzen muss neben der Verkehrssicherheit die soziale Sicherheit von Zu-Fuss-Gehenden und Velofahrenden beachtet werden. Sie sind deshalb nicht als trennendes Element zwischen den Fahrbahnen, Trottoirs und Velowegen vorzusehen. Um keine Gefahr für Sehbehinderte darzustellen, dürfen sie zudem nicht auf Trottoirs und Fusswege hinausragen.
Gestaltungsmerkmale
Sie sind mit einem Abstand von mindestens 3 m zu Strassen zu pflanzen – unter Berücksichtigung der erforderlichen Sichtweiten sowie der örtlich zulässigen Verkehrstempi. Um die Gehölzgruppen ist ein Saum von mindestens 1 m vorzusehen, der Schnitt erfolgt alle 2 Jahre.
Wildhecken und Feldgehölze sollen aus einheimischen, standortgerechten Arten bestehen. Sie sind struktur- und artenreich ausgebildet. Der offene Boden ist mit einer geeigneten einheimischen möglichst regionalen Wiesenmischung anzusäen.
Anwendung
- Wildhecken
- Im Siedlungsgebiet sowie in landschaftlich geprägten Gebieten
- Feldgehölze
- Primär für Standorte ausserhalb des Siedlungsgebiets, im Siedlungsgebiet nur in grossflächigen Anlagen mit ausreichenden Flächen- und Sichtverhältnissen, in landschaftlich geprägten Gebieten sowie entlang von Ausfallstrassen
Hinweise
- «Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum», Stadtgrün Bern, 2024
- Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz: www.infoflora.ch
- Biodiversitätskonzept 2025-2035, Stadtgrün Bern, 2024
Weitere Begrünungsformen


Gestützt auf das Biodiversitätskonzept der Stadt Bern sind weitere Begrünungsformen nach Möglichkeit einzuplanen, wie beispielsweise extensive Flachdachbegrünung mit standortgerechten und einheimischen Pflanzen.
Weitere vertikale und horizontale Begrünungsformen fördern die Biodiversität, da sie als Nahrungsquelle und Nischen besonders für Insekten, Spinnen, Vögel und weitere Kleinlebewesen dienen. Zudem haben sie eine mildernde Wirkung auf das Stadtklima, da sie die Luft mit Sauerstoff und Feuchtigkeit anreichern, Schadstoffe herausfiltern und zur Bekämpfung des Hitzeinseleffekts durch die Abschirmung massiver Oberflächen vor dem Sonnenlicht beitragen. Bei Regenereignissen dämpfen sie zudem den Regenwasserabfluss und fördern die Verdunstung. Fachgerecht errichtet beschädigt die Begrünung die Fassaden und Dächer nicht, stattdessen schützt diese vor UVStrahlung, Temperaturschwankungen und starken Witterungseinflüssen
Gestaltungsmerkmale
Pflanzbehälter oder ähnliche Massnahmen sind in der Regel zu vermeiden, da eine direkte Verbindung der Pflanzen zum Erdreich verschiedene Arten von Grünflächen miteinander verbindet und frei von Hindernissen für Lebewesen hält.
Vertikale Begrünung – Kletterpflanzen oder Spalierobst an Gebäudefassaden, Mauern, Zäunen oder an anderen Kletterhilfen lassen grüne Räume und Nischen entstehen. Nebst den «klassischen» Fassadenbegrünungen kön nen auch freistehende säulenartige Elemente oder Bäume sowie Seilkonstruktionen, Pergolen und dergleichen bewachsen werden. Konstruktionen, welche sich vor der Fassade befinden, müssen ohne Bewuchs oder Blattgrün visuell erkennbar sein. Steilböschungen und Mauern können mit verschiedenen Spritzsaaten begrünt werden. Für Fassadenbegrünungen sind die Brandschutzrichtlinien gemäss VKF Merkblatt 2011-15 Gebäudebegrünung zu berücksichtigen.
Horizontale Begrünung – Begrünte Dächer sind grüne Inseln über einem versiegelten Untergrund. Es sind Extremstandorte, da sie Sonne, Wind und Regen ausgesetzt sind, die Verbindung zum Boden fehlt und die Substratauflage meist wenig mächtig ist. Diese extremen Bedingungen sind bei der Artenwahl der Begrünung entsprechend zu berücksichtigen.
Hinweise
- «Biodiversitätskonzept 2025-2035», Stadtgrün Bern, 2024
- «Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum», Stadtgrün Bern, 2024
- Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz[1]
- VKF-Merkblatt 2011-15 Gebäudebegrünung, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, 2024
Invasive Neophyten


Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten, die durch menschliche Aktivitäten absichtlich oder unabsichtlich aus weit entfernten Gegenden eingeführt wurden. Die meisten dieser Pflanzen bereichern unsere Flora, wenn auch nicht zwingend ökologisch. Einige wenige breiten sich jedoch schnell und massiv aus, verdrängen andere Pflanzenarten, können Schäden in der Land- und Forstwirtschaft und an Infrastruktureinrichtungen verursachen oder die Gesundheit beeinträchtigen. Die Einstufung eines Neophyten geschieht nach wissenschaftlichen Kriterien periodisch durch Fachexpert*innen. Die Strategie für die Neophytenbekämpfung der Stadt Bern beinhaltet Prophylaxe, Bekämpfung, Koordination und Information.
Vor Baubeginn ist nach Vorgaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, beziehungsweise der Fachstelle Natur und Ökologie von Stadtgrün Bern vor Ort das Vorkommen von invasiven Neophyten sowie deren Meldepflicht und der weitere Umgang zu überprüfen.
Falls invasive Neophyten vorhanden sind, werden sie sofort bekämpft, um ein Samendepot zu verringern und die weitere Ausbreitung durch Wurzeln und Rhizome frühzeitig zu verhindern. Finden sich Pflanzenteile von Ambrosia artemisiifolia (Aufrechtes Traubenkraut), so darf das Erdreich nicht weiterverwendet werden und ist fachgerecht zu entsorgen. Für die Wahl einer standortgeeigneten Bepflanzung bieten sich die Listen und Informationen von infoflora.ch[1] an.
Die fachgerechte Entsorgung aller Neophyten in der Stadt Bern erfolgt mit der Grüngutabfuhr. Sie werden dem Heissrotteverfahren zugeführt. Die Vernichtung der Samen sowie der vegetativen Fortsetzungsorgane ist damit garantiert. Belastete Böden mit Wurzel- und Rhizomteilen und Samenreservar müssen ausgehoben und in einer Sonderdeponie entsorgt werden.
Invasive Neophyten besiedeln bevorzugt frisch angelegte Böschungen, Bodendepots, Rohböden und andere unbewachsene Flächen. Die regelmässige Entfernung, die Nachkontrolle sowie die fachgerechte Entsorgung ist sicherzustellen.
Invasive Neophyten können in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit Stadtgrün Bern in historischen Anlagen bewilligt werden.
Weiterführende Informationen zu invasiven Neophyten
- Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. Invasive Neophyten. https://www.weu.be.ch/de/start/themen/umwelt/biodiversitaet/arten/neobiota/invasive-neophyten.html
- Bundesamt für Umwelt BAFU. Gebietsfremde Arten in der Schweiz (PDF). https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/VuUPKH7MdwV7/gebitesfremde-arten-in-der-schweiz.pdf
- Bundesamt für Umwelt BAFU. 2021. Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung. https://www.bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/0IOI8yu61tGh/verwertungseignung-von-boden.pdf
Anwendungskontexte
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 InfoFlora. Invasive Neophyten. https://www.infoflora.ch/de/neophyten/neophyten.html