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System Baum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bern baut
Timo Bezjak (Diskussion | Beiträge)
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== Anwendung ==
== Anwendung ==

Version vom 29. März 2026, 18:14 Uhr

Bäume haben bei der Planung des öffentlichen Raums höchste Priorität, da sie die effektivste Massnahme zur Klimaanpassung darstellen. Aufgrund ihrer Grösse benötigen Bäume einen grosszügigen Wurzelraum, um ein stabiles Wurzelwerk auszubilden und ausreichend Wasser sowie Nährstoffe aufzunehmen, die für ihre Gesundheit entscheidend sind. Förderlich für die Vitalität der Bäume und die Biodiversität ist die ober- und unterirdische Verbindung von Baumgruben mittels geeignetem Baumsubstrat oder Bodenmaterial. Der Wurzelraum kann zudem mit Grünstreifen und neuerdings auch mit geeigneten Speicherschichten vergrössert werden, wobei sich die überbaubaren Speicherschichten aktuell (2025) noch in Pilotphasen befinden. Anfallendes Niederschlagswasser kann zur Bewässerung der Bäume genutzt werden, wobei die Einleitbedingungen aus der Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt der Stadt Bern zu berücksichtigen sind.

Grundsätze

Der Erhalt des alten Baumbestands ist besonders wichtig, da der ökologische Nutzen mit dem Alter steigt. Historisch wertvolle Bäume sind geschützt und Ersatz- oder Ergänzungspflanzungen sollten sich am historischen Bestand orientieren. Die Fachgruppe Stadtbäume und die Gartendenkmalpflege der Stadt Bern sind die richtigen Anlaufstellen, um die geeigneten Massnahmen zu definieren.

Jungbäume mit begrünten Baumscheiben auf entsiegelter Fläche im Quartier mit Brunnen.

Technische Ausstattungselemente zwischen Bäumen sind unerwünscht, Abspannmasten und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs werden geduldet. Bei Haltestellen zwischen Bäumen muss darauf geachtet werden, dass die normkonforme Durchgangsbreite (gem. SN 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum», Anhang Ziff. 15) und ausreichend Manövrierfläche für Rollstuhlfahrende besteht. Auch die Einstiegsmarkierung und Text-to-Speech Anlage müssen hindernisfrei zugänglich sein, allenfalls mit taktil-visuellen Leitlinien.

Grundsätzlich wird bei Bäumen eine möglichst lange Lebensdauer angestrebt, die im öffentlichen Raum etwa 100 (mind. 60) Jahre betragen sollte, damit der Baum seinen Nutzen zur Klimaanpassung entfalten kann. Strassenbäume erreichen dieses Alter aufgrund erschwerter Wachstumsbedingungen und Umweltfaktoren oft nicht, weshalb unter anderem die neuen Vorgaben zum vergrösserten Wurzelraum und überbaubaren Substrat dabei helfen sollen, die Lebenserwartung von Strassenbäumen zu verbessern. Bei Zielkonflikten zwischen Bäumen und öffentlichen Werkleitungen sowie deren Sanierung, kann auf schnellwachsende Baumarten (z. B. Pionierarten) zurückgegriffen werden. Bei der Auswahl der Bäume ist stets Rücksprache mit Stadtgrün Bern zu halten.

Gestaltungsmerkmale

Baumabstände
Hängen von der bestehenden Situation ab, in Alleen oder Baumreihen ist ein gleichmässiger Rhythmus einzuhalten.
Baumarten
Richten sich nach jeweiligen Standortverhältnissen, den Standortansprüchen, Wuchseigenschaften und den gestalterischen sowie historischen Absichten. Im ausgewachsenen Zustand muss genügend Platz für Kronen- und Wurzelbildung vorhanden sein. Es ist eine hohe Artenvielfalt (Biodiversität) anzustreben.
Kronenformen
Können je nach Situation, Gestaltungsabsicht und Strassenraumprofil gewählt werden. Allgemein sind grossflächige Kronen zur Verschattung bevorzugt.
Sichtfeld
Bei Kreuzungen, Ein-/Ausfahrten, Zufahrtsstrassen, etc. sind die Sichtbereiche auf einer Höhe zwischen 0.60 m und 3.00 m freizuhalten und es darf keine Sichtbehinderung durch die Bepflanzung entstehen.
Baumgruben
Sind grösstmöglich zu gestalten sowie mit optimierten Speichersubstraten unterhalb von Fuss- und Velowegen oder unter Parkplätzen zu erweitern, Wurzelraum von 36 m3.
Oberboden für Baumgruben
Der Aufbau wird je nach Standortbedingungen, Gewässerschutzzone und Baumscheibengrösse angepasst.
Durchgänge
Für die Abholung der Abfälle durch die Kehrichtabfuhr sind für Container berollbare Durchgänge alle 25 m einzuplanen.
Prioritäten zur Vergrösserung des Wurzelraumes für Strassenbäume
Priorität 1 – Oberirdisch
Priorität 2 – Grünstreifen verbinden / Baumgruppen bilden
Priorität 3 – Unterirdisch mit überbaubarem Speichersubstrat

Mindestabstände

Die Mindestabstände zu Bauten, Fahrbahnen und Leitungen gelten für bestehende und neue Bäume. Die einzuhaltenden Mindestabstände sind von der Stammmitte gemessen. Zu berücksichtigen sind dabei Gebäudevorsprünge, Balkone, Erker und unterirdische Bauten. Können die Mindestabstände nicht eingehalten werden, ist in Absprache zwischen den betroffenen Amtsstellen eine Lösung zu erzielen.

Im Hinblick auf das Substratvolumen ist zwischen Leitungen und Baumpflanzungen ein grösstmöglicher Abstand zu gewährleisten. Neue Leitungstrassen sind platzsparend einzuplanen. Die Wahrscheinlichkeit von punktuellen Grabungsarbeiten für die Sanierung von Werkleitungen in unmittelbarer Nähe zum Baum ist zu berücksichtigen.

Gestaltungsmerkmale

Mindestabstände Fassaden / Gebäudevorsprünge unter- und oberirdisch / Balkone etc.

Kleinkronige Bäume (Baumkronen-Durchmesser ~4 m) 4,00 m
Grosskronige Bäume (Baumkronen-Durchmesser ~8 m) 6,00 m
Historische Alleen (Idealfall) 15,00 m

Anwendung

Hinweise

  1.  Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)https://www.ebgb.admin.ch/de/behindertengleichstellungsgesetz-behig
  2. Arbeitshilfe «Wurzelraum für Bäume im Strassenraum», Stadt Bern, 2025
  3. «Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum», Arbeitshilfe der Stadt Bern, 2025
  4. «Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum», Stadtgrün Bern, 2024
  5. Quartierplanungen, Stadtplanungsamt Bern
  6. Stadt Bern. 2014. Baumschutzregelement der Stadt Bern(PDF). https://www.bern.ch/themen/umwelt-natur-und-energie/stadtnatur/baume/baumschutz/downloads/baumschutzreglementstadtbern2014.pdf
  7. «Bäume über Werkleitungen», Tiefbau Stadt Bern, 2025
  8. «Biodiversitätskonzept 2025-2035», Stadtgrün Bern, 2024
  9. «Biodiversität in der Stadt Bern, Handbuch und Ratgeber», Stadtgrün Bern, 2014
  10. Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz: www.infoflora.ch
  11. SN 640 075 «Fussgängerverkehr - Hindernisfreier Verkehrsraum»
  12. VSS 40 273 «Knoten; Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene (ohne Kreisel)»


Einzelnachweise