Ausschreibung und Vergabe von Planerleistungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Im öffentlichen Beschaffungswesen werden drei Vergabeverfahren unterschieden. Das Vergabeverfahren darf nicht frei gewählt werden, sondern muss je nach Auftraggeber unter Einhaltung der kommunalen Schwellenwerten erfolgen. Für Planerleistungen gelten die Schwellenwerte für Dienstleistungen: | Im öffentlichen Beschaffungswesen werden drei Vergabeverfahren unterschieden. Das Vergabeverfahren darf nicht frei gewählt werden, sondern muss je nach Auftraggeber unter Einhaltung der kommunalen Schwellenwerten erfolgen. Für Planerleistungen gelten die Schwellenwerte für Dienstleistungen: | ||
[[Datei:Diagramm Schwellenwerte für Dienstleistungen.png|alternativtext=Dreispaltiges Diagramm mit Angaben zum Vorgehen bei freihändigem, Einladungs- oder offenem Verfahren zur Auftragsvergabe. | [[Datei:Diagramm Schwellenwerte für Dienstleistungen.png|alternativtext=Dreispaltiges Diagramm mit Angaben zum Vorgehen bei freihändigem, Einladungs- oder offenem Verfahren zur Auftragsvergabe.|Für weitere Informationen wird auf das '''[[Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern]] verwiesen.'''|gerahmt]] | ||
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Version vom 16. Februar 2026, 21:49 Uhr
Rechtliche Grundlagen
- Kantonales Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBG
- Kantonale Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV
Weitere Grundlagen
Die Ausschreibung und Vergabe der Planerleistungen sind im Qualitätsmanagement-Handbuch (QHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern geregelt.
Vergabeverfahren
Im öffentlichen Beschaffungswesen werden drei Vergabeverfahren unterschieden. Das Vergabeverfahren darf nicht frei gewählt werden, sondern muss je nach Auftraggeber unter Einhaltung der kommunalen Schwellenwerten erfolgen. Für Planerleistungen gelten die Schwellenwerte für Dienstleistungen:
