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Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bern baut
Timo Bezjak (Diskussion | Beiträge)
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* '''[[Akteur_in::Subventionsgeber]]:''' (Bund und Kanton): übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Subventionsgeber".</ref>
* '''[[Akteur_in::Subventionsgeber]]:''' (Bund und Kanton): übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Subventionsgeber".</ref>
* '''[[Akteur_in::Auftraggeber]]:''' übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Auftraggeber".</ref> Innerhalb der Stadt Bern liegt diese beim [[Zuständige Stelle::Tiefbauamt]]. <ref>Vgl. Seite 4, Verweis auf die Organisationsverordnung (OV).</ref>
* '''[[Akteur_in::Auftraggeber]]:''' übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Auftraggeber".</ref> Innerhalb der Stadt Bern liegt diese beim [[Akteur_in::Tiefbauamt]]. <ref>Vgl. Seite 4, Verweis auf die Organisationsverordnung (OV).</ref>
* '''[[Akteur_in::Auftragnehmer]] (Planer, Projektingenieur, Bauleiter):''' führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen aus. <ref>Vgl. Seite 4, Definition "Der Auftragnehmer".</ref>
* '''[[Akteur_in::Auftragnehmer]] (Planer, Projektingenieur, Bauleiter):''' führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen aus. <ref>Vgl. Seite 4, Definition "Der Auftragnehmer".</ref>



Version vom 3. Februar 2026, 23:05 Uhr

Bei der Realisierung von Projekten im Bereich Wasserbau sind in der Regel die folgenden drei Ebenen beteiligt: [1]

  • Subventionsgeber: (Bund und Kanton): übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. [2]
  • Auftraggeber: übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. [3] Innerhalb der Stadt Bern liegt diese beim Tiefbauamt. [4]
  • Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter): führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen aus. [5]

Quellen

  1. Vgl. Seite 4 des Fachordners Wasserbau, "Akteure".
  2. Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Subventionsgeber".
  3. Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Auftraggeber".
  4. Vgl. Seite 4, Verweis auf die Organisationsverordnung (OV).
  5. Vgl. Seite 4, Definition "Der Auftragnehmer".