Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''[[Akteur_in::Subventionsgeber]]:''' (Bund und Kanton): übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Subventionsgeber".</ref> | * '''[[Akteur_in::Subventionsgeber]]:''' (Bund und Kanton): übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Subventionsgeber".</ref> | ||
* '''[[Akteur_in::Auftraggeber]]:''' übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Auftraggeber".</ref> Innerhalb der Stadt Bern liegt diese beim [[ | * '''[[Akteur_in::Auftraggeber]]:''' übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. <ref>Vgl. Seite 4, Abschnitt "Der Auftraggeber".</ref> Innerhalb der Stadt Bern liegt diese beim [[Akteur_in::Tiefbauamt]]. <ref>Vgl. Seite 4, Verweis auf die Organisationsverordnung (OV).</ref> | ||
* '''[[Akteur_in::Auftragnehmer]] (Planer, Projektingenieur, Bauleiter):''' führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen aus. <ref>Vgl. Seite 4, Definition "Der Auftragnehmer".</ref> | * '''[[Akteur_in::Auftragnehmer]] (Planer, Projektingenieur, Bauleiter):''' führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen aus. <ref>Vgl. Seite 4, Definition "Der Auftragnehmer".</ref> | ||
Version vom 3. Februar 2026, 23:05 Uhr
Bei der Realisierung von Projekten im Bereich Wasserbau sind in der Regel die folgenden drei Ebenen beteiligt: [1]
- Subventionsgeber: (Bund und Kanton): übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. [2]
- Auftraggeber: übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. [3] Innerhalb der Stadt Bern liegt diese beim Tiefbauamt. [4]
- Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter): führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen aus. [5]