Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten: Unterschied zwischen den Versionen
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== Zuständigkeiten Bund == | == Zuständigkeiten Bund == | ||
Der Bund nimmt im Hochwasserschutz primär folgende Aufgaben wahr: | |||
* Schaffung der wegleitenden Gesetzgebung | |||
* Aufsicht über den kantonalen Gesetzesvollzug | |||
* Sicherstellung/Prüfung der Konformität zur Bundesgesetzgebung, insbesondere Umweltgesetzgebung | |||
* Sicherung eines zweckmässigen Einsatzes der Bundesmittel | |||
* Beratung von Kanton und Institutionen | |||
* Bereitstellung von Grundlagen und Arbeitshilfen | |||
* Förderung der Aus- und Weiterbildung | |||
* Erhebungen im gesamtschweizerischen Interesse (Hydrologie, Geologie) | |||
* Subventionsgeber | |||
Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ämter und Institutionen des Bundes mit ihren Zuständigkeiten im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten: | |||
{| class="wikitable" | |||
|+ [https://www.bafu.admin.ch Bundesamt für Umwelt (BAFU)] | |||
! Amt/Institution | |||
! Zuständigkeiten | |||
! Leistungen | |||
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| Abteilung Gefahrenprävention | |||
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* Gesetzgebung und Umsetzung Hochwasserschutz | |||
* Oberaufsicht über die Abfluss- und Seeregulierung | |||
* Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei Gewässern (Renaturierung) | |||
* Umsetzung eines integralen Risikomanagements | |||
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* Zuständig für Gefahrengrundlagen (Gefahrenkarten) | |||
* Prüfung von Projekten und Abgeltungen gemäss Wasserbaugesetz | |||
* Richtlinien für Projektbearbeitung und Finanzhilfen | |||
* Beratung Kanton und planende Ingenieure | |||
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| Abteilung Hydrologie | |||
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* Projektierung und Unterhalt aller Messstationen an Gewässern | |||
* Bearbeitung, Prüfung und Bereitstellung von hydrologischen Daten | |||
* Durchführung der nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) | |||
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* Bereitstellung hydrologischer und hydrogeologischer Grundlagen | |||
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| Abteilung Artenmanagement | |||
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* Jagd und Fischerei | |||
* Arten und Lebensraumschutz | |||
* Inventararbeiten von Biotopen | |||
* Subventionswesen nach NHG | |||
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* Beurteilt Projekte für technische Eingriffe in Gewässer bezüglich Gefährdung des Fischbestandes | |||
* Vollzug des Fischereigesetzes und Unterstützung beim Vollzug im Gewässerschutz | |||
* Entschädigungen für den Auenschutz | |||
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| Abteilung Wald | |||
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* Umsetzung einer nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes | |||
* Vollzug Waldgesetz und Regelung der finanziellen Verpflichtungen des Bundes | |||
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* Prüfung von Rodungsgesuchen mit Fläche > 5'000 m<sup>2</sup> | |||
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| Abteilung Natur und Landschaft | |||
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* Nachhaltige Landschaftsnutzung | |||
* Minimierung von Landschaftseingriffen | |||
* Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von Nationaler Bedeutung (BLN) | |||
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* Nimmt Stellung zu Richtplanungen der Kantone | |||
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== Zuständigkeiten Kanton == | == Zuständigkeiten Kanton == | ||
Aktuelle Version vom 8. April 2026, 13:46 Uhr
Akteure
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:
Subventionsgeber
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:
- die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber
- einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund
- die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene
- die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen
- raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald
- Raumplanung, etc.
- Projektgenehmigung und Subventionierung
Auftraggeber
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:
- den Hochwasserschutz
- die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten
- die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten
- die Bewältigung von Schadenereignissen
- die Planung
- die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen
- die Koordination mit den zuständigen Fachstellen
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten: Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.
Konzessionäre
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten:
- BKW
- EWB
- Augsburger AG Bern, Handelsmühle
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)
Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent
Artikel mit pendenten Informationen
Auftragnehmer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.
Projektphasen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.
![Projektphasen gemäss SIA 103, Darstellung aus dem Leitfaden KOHS 2004 [A5], erweitert](/images/8/84/SIA-103.jpg)
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:
- dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle.
- grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.
Qualität
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS) ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:
- Fachkompetenz des Auftragnehmers
- Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht.
- Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers
- Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten.
- Ausschreibe-/Vergabeverfahren
- Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.
Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.
Zuständigkeiten Bund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Bund nimmt im Hochwasserschutz primär folgende Aufgaben wahr:
- Schaffung der wegleitenden Gesetzgebung
- Aufsicht über den kantonalen Gesetzesvollzug
- Sicherstellung/Prüfung der Konformität zur Bundesgesetzgebung, insbesondere Umweltgesetzgebung
- Sicherung eines zweckmässigen Einsatzes der Bundesmittel
- Beratung von Kanton und Institutionen
- Bereitstellung von Grundlagen und Arbeitshilfen
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
- Erhebungen im gesamtschweizerischen Interesse (Hydrologie, Geologie)
- Subventionsgeber
Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ämter und Institutionen des Bundes mit ihren Zuständigkeiten im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten:
| Amt/Institution | Zuständigkeiten | Leistungen |
|---|---|---|
| Abteilung Gefahrenprävention |
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|
| Abteilung Hydrologie |
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| Abteilung Artenmanagement |
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| Abteilung Wald |
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| Abteilung Natur und Landschaft |
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