Zum Inhalt springen

Niederschlagswassermanagement: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bern baut
Timo Bezjak (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Timo Bezjak (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
= Niederschlagswassermanagement =
[[Anwendungsgebiet::Ganzes Statgebiet]]
[[Anwendungsgebiet::Neubaugebiete]]
Das '''Niederschlagswassermanagement''' im öffentlichen Raum regelt, wie Regenwasser in städtischen Gebieten bewirtschaftet wird. Es ist ein zentrales Element der [[BGI|blau-grünen Infrastruktur]] und des [[Schwammstadt-Prinzip|Schwammstadtprinzips]].
Das '''Niederschlagswassermanagement''' im öffentlichen Raum regelt, wie Regenwasser in städtischen Gebieten bewirtschaftet wird. Es ist ein zentrales Element der [[BGI|blau-grünen Infrastruktur]] und des [[Schwammstadt-Prinzip|Schwammstadtprinzips]].


Die Entwässerung von Niederschlagswasser ist eines der wichtigsten Elemente des städtischen Tiefbaus. Das [[Quellen:Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)|Gewässerschutzgesetz (GSchG, Art. 7 Abs. 2)]] verlangt, natürliche Wasserkreisläufe zu sichern.
Die Entwässerung von Niederschlagswasser ist eines der wichtigsten Elemente des städtischen Tiefbaus. Das [[Verwendet Quelle::Quellen:Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)|Gewässerschutzgesetz (GSchG, Art. 7 Abs. 2)]] verlangt, natürliche Wasserkreisläufe zu sichern.


Grundlage in der Stadt Bern:
Grundlage: [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]; [[Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum]].
* [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]
* [[Urbaner Wasserhaushalt]].


== Grundsatz ==
== Grundsatz ==
Zeile 45: Zeile 48:


=== Zu beachtende Randbedingungen ===
=== Zu beachtende Randbedingungen ===
* Gewässerschutzbereich (Au/üB) – vgl. Geoportal Kanton Bern
* Gewässerschutzbereich (Au/üB) – vgl. [https://www.be.ch/geoportal Geoportal Kanton Bern]
* Belastungsklassen des Niederschlagswassers
* Belastungsklassen des Niederschlagswassers
* Distanz Grundwasserspiegel zu Terrain (Flurabstand)
* Distanz Grundwasserspiegel zu Terrain (Flurabstand)
Zeile 64: Zeile 67:
== Zuständigkeiten ==
== Zuständigkeiten ==


Die Zulässigkeit der einzelnen Schwammstadtelemente richtet sich nach der Gesetzgebung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern sowie der [[Quellen:VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter|VSA-Regenwasserrichtlinie]]. Für Versickerungen ohne Bodenpassage (Typ 2b) ist eine Bewilligung durch den Tiefbau Stadt Bern erforderlich.
Die Zulässigkeit der einzelnen Schwammstadtelemente richtet sich nach der Gesetzgebung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern sowie der [[Verwendet Quelle::Quellen:VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter|VSA-Regenwasserrichtlinie]]. Für Versickerungen ohne Bodenpassage (Typ 2b) ist eine Bewilligung durch den Tiefbau Stadt Bern erforderlich.


== Massgebende Quellen und Grundlagen ==
== Massgebende Quellen und Grundlagen ==


=== Arbeitsmittel und Arbeitshilfen Stadt Bern ===
=== Arbeitsmittel Stadt Bern ===
* [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]
* [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]
* [[Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum]]
* [[Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum]]


=== Externe Normen und Richtlinien ===
=== Externe Quellen ===
* [[Quellen:Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]]
* [[Verwendet Quelle::Quellen:Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]]
* [[Quellen:VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter]]
* [[Verwendet Quelle::Quellen:VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter]]
* [[Quellen:Merkblatt AWA Versickern von Regen- und Reinabwasser]]
* [[Verwendet Quelle::Quellen:Merkblatt AWA Versickern von Regen- und Reinabwasser]]
* [[Quellen:Regenwasser im Siedlungsraum (BAFU)]]
* [[Verwendet Quelle::Quellen:Regenwasser im Siedlungsraum (BAFU)]]
* [[Quellen:Beispielsammlung Guter Umgang mit Regenwasser (SVKI)]]
* [[Verwendet Quelle::Quellen:Beispielsammlung Guter Umgang mit Regenwasser (SVKI)]]
* [[Quellen:BlueGreenStreets Toolbox (HafenCity Universität Hamburg)]]
* [[Verwendet Quelle::Quellen:BlueGreenStreets Toolbox (HafenCity Universität Hamburg)]]
 
=== Weitere Referenzen ===
* Geoportal Kanton Bern (Gewässerschutzkarte, Versickerungskarte, Gefahrenhinweiskarten): [https://www.be.ch/geoportal www.be.ch/geoportal]


[[Kategorie:Blau-Grüne Infrastruktur]]
[[Kategorie:Blau-Grüne Infrastruktur]]
[[Kategorie:Niederschlagswasser]]
[[Kategorie:Niederschlagswasser]]
[[Kategorie:Schwammstadt]]
[[Kategorie:Schwammstadt]]

Aktuelle Version vom 31. März 2026, 12:56 Uhr

Niederschlagswassermanagement

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ganzes Statgebiet Neubaugebiete

Das Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum regelt, wie Regenwasser in städtischen Gebieten bewirtschaftet wird. Es ist ein zentrales Element der blau-grünen Infrastruktur und des Schwammstadtprinzips.

Die Entwässerung von Niederschlagswasser ist eines der wichtigsten Elemente des städtischen Tiefbaus. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG, Art. 7 Abs. 2) verlangt, natürliche Wasserkreisläufe zu sichern.

Grundlage: Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum; Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum.

Wird die Entwässerung aktiv geplant, können bestehende Kanalisationsleitungen entlastet, Grünflächen bewässert, die Grundwasserneubildung begünstigt und starke Niederschläge möglichst schadensarm bewältigt werden. Das Schwammstadtprinzip sieht vor, dass Niederschlagswasser dezentral bewirtschaftet wird, Starkniederschläge über temporäre Flutflächen und Notabflüsse gedrosselt und Wasser grundsätzlich verzögert verdunstet, versickert oder genutzt wird.

Oberste Priorität haben Grünflächen als Versickerungsflächen – mit und ohne Retentionsvolumen –, unter Beachtung der Anforderungen des Grundwasserschutzes.

Prioritätenfolge

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den Umgang mit Niederschlagswasser gelten in der Stadt Bern folgende Grundsätze und Prioritäten (in absteigender Reihenfolge):

Priorität Massnahme
1 Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter.
2 Oberirdische Retention (z. B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung
3 Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen
4 Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern)
5 Unterirdische Retention und gegebenenfalls Nutzung des Niederschlagswassers
6 Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser)
7 Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen)
8 Ableiten in die Mischabwasserkanalisation

Retentionsflächen und Gewässerschutz

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Schaffung von Retentionsvolumen auf Strassen- und Platzflächen sowie Entwässerungsmulden kann das Kanalisationsnetz entlastet und das Überschwemmungsrisiko gesenkt werden. Diese Massnahmen dienen gleichzeitig dem Gewässerschutz, da weniger Mischwasserentlastungen in Fliessgewässer erfolgen.

Versickerungen über Flächen ohne Bodenpassagen müssen erhöhte Anforderungen erfüllen, da die Filter- und Reinigungswirkung der Bodenschichten fehlt oder reduziert ist.

Zu beachtende Randbedingungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Gewässerschutzbereich (Au/üB) – vgl. Geoportal Kanton Bern
  • Belastungsklassen des Niederschlagswassers
  • Distanz Grundwasserspiegel zu Terrain (Flurabstand)
  • Belastete Standorte (Kataster der belasteten Standorte)
  • Sickerleistung von Boden und Untergrund

Beim Umgang mit Niederschlagswasser sind möglichst viele Synergien gleichzeitig umzusetzen:

  • Hitzeminderung durch Verdunstung
  • Förderung der Biodiversität in Versickerungsflächen
  • Grundwasserneubildung
  • Schutz vor Starkregenereignissen
  • Wassernutzung für Bewässerung und Gestaltungselemente (z. B. Trinkbrunnen)

Wege und Führungselemente müssen frei von stehendem Wasser und Pfützen sein.

Zuständigkeiten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zulässigkeit der einzelnen Schwammstadtelemente richtet sich nach der Gesetzgebung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern sowie der VSA-Regenwasserrichtlinie. Für Versickerungen ohne Bodenpassage (Typ 2b) ist eine Bewilligung durch den Tiefbau Stadt Bern erforderlich.

Massgebende Quellen und Grundlagen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Arbeitsmittel Stadt Bern

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Externe Quellen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]