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Aktuelle Version vom 31. März 2026, 16:01 Uhr
Diese Seite fasst die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum zusammen. Sie entspricht Bern baut – Teil C: Normalien, Abschnitt C 2.1.1 (Strassenbau – Kunstbauten), erstellt 07.02.2002, revidiert Mai 2024.
Normalien Kunstbauten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Normalien für Kunstbauten der Stadt Bern orientieren sich am Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) des Bundesamts für Strassen ASTRA.
Die aktuellen Richtlinien sind direkt beim ASTRA abrufbar:
- Kunstbauten
- Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA
- Stützmauern
- Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA
Graffitischutz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Kunstbauten der Stadt Bern werden, wo immer möglich, mit einem BIOforte Graffitischutz 2K permanent geschützt.
Produkte und Anwendungen: BIOforte Graffitischutz
Spezialanwendungen oder Abweichungen sind mit dem Fachbereich Kunstbauten zu klären: Thorsten.hauk@bern.ch
Geländer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Normgeländer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Normgeländer gilt für Anwendungen bei Gehwegen ohne spezielle Anforderungen.
| Bauteil | Profil |
|---|---|
| Obergurt | Flachstahl 50 × 10 mm |
| Untergurt | Flachstahl 50 × 10 mm |
| Pfosten | Flachstahl 50 × 10 mm |
| Staketen | Flachstahl 30 × 8 mm |
| Fussplatten | Flachstahl 140 × 12 mm |
Konstruktive Anforderungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Staketabstand
- Maximal 120 mm
- Konstruktion
- Geschweisst und fachgerecht verputzt
- Montagelöcher
- Je vier Löcher pro Platte, Ø 14 mm
- Geländerhöhe
- Je nach Bedarf und Anwendung, mindestens 1,00 m
- Oberflächenbehandlung
- Verzinkt
Befestigungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Stossschrauben
- SK-Imbus M10 × 25 mm
- Befestigungen
- Gewindestangen M10, geklebt