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	<title>Bern baut - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=754</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2026-05-05T07:19:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Titelbild des bisherigen Bern baut Ordners.jpg|alternativtext=Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum|mini]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Illustration Bern baut.png|rechts|400x400px]]&lt;br /&gt;
«Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» ist ein operatives [[Arbeitsinstrument]] für Fachpersonen, die im öffentlichen Raum planen, projektieren und bauen. Dabei kommen einheitliche und verbindliche Prinzipien in den Themenfeldern Strassenraumlayout, Oberflächen, Vegetation, Wasserhaushalt und Ausstattungen zur Anwendung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Arbeitsinstrument «Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» legt Planungs- und Gestaltungsprinzipien fest, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Es ist für Planerinnen und Planer sowie für Projektleiterinnen und Projektleiter gedacht, die sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch auf der Seite der externen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer mit öffentlichen Räumen arbeiten. «Bern baut» beinhaltet Planungsgrundsätze, Standards und Empfehlungen für das Planen und Bauen im öffentlichen Raum. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter «Arbeitsinstrument» finden Sie das Dokument, das Sie durch [[Planungsgrundsätze]], Standards und Empfehlungen für das Planen und Bauen im öffentlichen Raum führt. Weiter finden Sie unter «[[Arbeitshilfen]]» Vorlagen, die Sie bei der Gestaltung, der Projektierung und der Realisierung von Bauvorhaben verwenden können. Zusätzlich bieten wir Ihnen [[Bewilligungen|Informationen zu Bewilligungen]] und eine [[Baustellenübersicht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gestaltungsprinzipien ==&lt;br /&gt;
Für Projekte im öffentlichen Raum wurden Gestaltungsprinzipien (Standards) entwickelt, die Standardsituationen aufzeigen und den vielfältigen städtischen Anforderungen gerecht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Arbeitsinstrument «Bern baut» gibt keine definitiven Gestaltungskonzepte vor, sondern zeigt die Möglichkeiten und Spielräume auf, die im Regelfall zur Anwendung kommen. Neue Standards werden in «Bern baut» aufgenommen, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben. «Bern baut» wird stetig weiterentwickelt; ergeben sich neue Anforderungen, werden die bestehenden Standards überprüft, angepasst oder durch neue ersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonderheiten im Stadtraum wie der [[UNESCO-Perimeter]] oder städtebaulich-denkmalpflegerisch herausragende Plätze und Strassen sind gesondert zu betrachten. Die spezifischen historischen Eigenschaften in der Gestaltung sollen beibehalten, gestärkt und weiterentwickelt werden. Orte mit hoher Aufenthaltsqualität können mit Standardelementen oder standardabweichenden Elementen gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Blau-grüne Infrastruktur ===&lt;br /&gt;
→ &#039;&#039;Kategorie: [[Blau-grüne Infrastruktur]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als blau-grüner Infrastruktur bezeichnet man ein Planungskonzept in der Stadt- und Landschaftsplanung, das natürliche und technisch gestaltete Elemente kombiniert, um ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Blau-grüne Infrastruktur geht über klassische «grüne Infrastruktur» hinaus, indem sie gezielt die Wechselwirkung zwischen Wasser und Vegetation nutzt – etwa für die Kühlung durch Verdunstung oder die Reinigung von Abwasser durch Pflanzenkläranlagen. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der Natur und Technik verbindet, um Städte widerstandsfähiger, lebenswerter und umweltfreundlicher zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Erfolg von blau-grüner Infrastruktur (BGI) in Städten wird anhand verschiedener quantitativer und qualitativer Indikatoren gemessen. Diese lassen sich in ökologische, soziale, ökonomische und technische Kriterien unterteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Strassenbau ===&lt;br /&gt;
==== Oberflächen und Beläge ====&lt;br /&gt;
→ &#039;&#039;Kategorie: [[Oberflächen und Beläge]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{:Oberflächen und Beläge}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* C Normalien&lt;br /&gt;
** 2.2 Normalprofile&lt;br /&gt;
** 2.9 Werkleitungen&lt;br /&gt;
** 2.11 Gussasphalt&lt;br /&gt;
** 2.12 Recyclingbaustoffe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Markierungen und Randabschlüsse ====&lt;br /&gt;
&#039;&#039;→ Kategorie: [[Markierungen und Randabschlüsse]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* C Normalien&lt;br /&gt;
** 2.10 Markierungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Ausstattungen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* C Normalien&lt;br /&gt;
** 2.7 Lichtsignalanlagen&lt;br /&gt;
** 2.8 Verkehrsbezogene Ausstattungen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
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		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=753</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2026-05-05T07:18:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Oberflächen und Beläge */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Titelbild des bisherigen Bern baut Ordners.jpg|alternativtext=Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum|mini]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Illustration Bern baut.png|rechts|400x400px]]&lt;br /&gt;
«Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» ist ein operatives [[Arbeitsinstrument]] für Fachpersonen, die im öffentlichen Raum planen, projektieren und bauen. Dabei kommen einheitliche und verbindliche Prinzipien in den Themenfeldern Strassenraumlayout, Oberflächen, Vegetation, Wasserhaushalt und Ausstattungen zur Anwendung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Arbeitsinstrument «Bern baut – Planen und Projektieren im öffentlichen Raum» legt Planungs- und Gestaltungsprinzipien fest, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Es ist für Planerinnen und Planer sowie für Projektleiterinnen und Projektleiter gedacht, die sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch auf der Seite der externen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer mit öffentlichen Räumen arbeiten. «Bern baut» beinhaltet Planungsgrundsätze, Standards und Empfehlungen für das Planen und Bauen im öffentlichen Raum. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter «Arbeitsinstrument» finden Sie das Dokument, das Sie durch [[Planungsgrundsätze]], Standards und Empfehlungen für das Planen und Bauen im öffentlichen Raum führt. Weiter finden Sie unter «[[Arbeitshilfen]]» Vorlagen, die Sie bei der Gestaltung, der Projektierung und der Realisierung von Bauvorhaben verwenden können. Zusätzlich bieten wir Ihnen [[Bewilligungen|Informationen zu Bewilligungen]] und eine [[Baustellenübersicht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gestaltungsprinzipien ==&lt;br /&gt;
Für Projekte im öffentlichen Raum wurden Gestaltungsprinzipien (Standards) entwickelt, die Standardsituationen aufzeigen und den vielfältigen städtischen Anforderungen gerecht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Arbeitsinstrument «Bern baut» gibt keine definitiven Gestaltungskonzepte vor, sondern zeigt die Möglichkeiten und Spielräume auf, die im Regelfall zur Anwendung kommen. Neue Standards werden in «Bern baut» aufgenommen, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben. «Bern baut» wird stetig weiterentwickelt; ergeben sich neue Anforderungen, werden die bestehenden Standards überprüft, angepasst oder durch neue ersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besonderheiten im Stadtraum wie der [[UNESCO-Perimeter]] oder städtebaulich-denkmalpflegerisch herausragende Plätze und Strassen sind gesondert zu betrachten. Die spezifischen historischen Eigenschaften in der Gestaltung sollen beibehalten, gestärkt und weiterentwickelt werden. Orte mit hoher Aufenthaltsqualität können mit Standardelementen oder standardabweichenden Elementen gestaltet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Blau-grüne Infrastruktur ===&lt;br /&gt;
→ &#039;&#039;Kategorie: [[Blau-grüne Infrastruktur]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
als blau-grüner Infrastruktur bezeichnet man ein Planungskonzept in der Stadt- und Landschaftsplanung, das natürliche und technisch gestaltete Elemente kombiniert, um ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Blau-grüne Infrastruktur geht über klassische «grüne Infrastruktur» hinaus, indem sie gezielt die Wechselwirkung zwischen Wasser und Vegetation nutzt – etwa für die Kühlung durch Verdunstung oder die Reinigung von Abwasser durch Pflanzenkläranlagen. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der Natur und Technik verbindet, um Städte widerstandsfähiger, lebenswerter und umweltfreundlicher zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Erfolg von blau-grüner Infrastruktur (BGI) in Städten wird anhand verschiedener quantitativer und qualitativer Indikatoren gemessen. Diese lassen sich in ökologische, soziale, ökonomische und technische Kriterien unterteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Oberflächen und Beläge ===&lt;br /&gt;
→ &#039;&#039;Kategorie: [[Oberflächen und Beläge]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{:Oberflächen und Beläge}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* C Normalien&lt;br /&gt;
** 2.2 Normalprofile&lt;br /&gt;
** 2.9 Werkleitungen&lt;br /&gt;
** 2.11 Gussasphalt&lt;br /&gt;
** 2.12 Recyclingbaustoffe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Markierungen und Randabschlüsse ===&lt;br /&gt;
&#039;&#039;→ Kategorie: [[Markierungen und Randabschlüsse]]&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* C Normalien&lt;br /&gt;
** 2.10 Markierungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ausstattungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* C Normalien&lt;br /&gt;
** 2.7 Lichtsignalanlagen&lt;br /&gt;
** 2.8 Verkehrsbezogene Ausstattungen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=749</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=749"/>
		<updated>2026-05-05T05:43:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* FT 8: Mitbenutzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild|Beispiele für Bäume Mit Flächenversickerung.jpg|figura=Abbildung 3|Beispiele von Bäumen in Kombination mit Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5); Situationen a), b) und d) zeigen Bäume in Grünstreifen. Alle anderen Situationen entsprechen Bäumen mit einer begrenzten Baumgrube und einer definierten Baumscheibe (Einzelbaumscheibe).}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
[[Datei:Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg|alternativtext=Bild eines Hinterhofs mit versiegelten und unversiegelten Flächen sowie einer oberflächlichen Abflussrinne, die auch zum Spielen einlädt.|mini|Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion]]&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
# Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=748</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=748"/>
		<updated>2026-05-05T05:43:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* FT 8: Mitbenutzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild|Beispiele für Bäume Mit Flächenversickerung.jpg|figura=Abbildung 3|Beispiele von Bäumen in Kombination mit Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5); Situationen a), b) und d) zeigen Bäume in Grünstreifen. Alle anderen Situationen entsprechen Bäumen mit einer begrenzten Baumgrube und einer definierten Baumscheibe (Einzelbaumscheibe).}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
[[Datei:Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg|alternativtext=Bild eines Hinterhofs mit versiegelten und unversiegelten Flächen sowie einer oberflächlichen Abflussrinne, die auch zum Spielen einlädt.|mini|Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion]]&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=747</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=747"/>
		<updated>2026-05-05T05:39:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* RB 6: Bäume und Versickerung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild|Beispiele für Bäume Mit Flächenversickerung.jpg|figura=Abbildung 3|Beispiele von Bäumen in Kombination mit Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5); Situationen a), b) und d) zeigen Bäume in Grünstreifen. Alle anderen Situationen entsprechen Bäumen mit einer begrenzten Baumgrube und einer definierten Baumscheibe (Einzelbaumscheibe).}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=746</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=746"/>
		<updated>2026-05-05T05:38:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* RB 6: Bäume und Versickerung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild|Beispiele für Bäume Mit Flächenversickerung.jpg}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=745</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=745"/>
		<updated>2026-05-05T05:36:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild|Beispiele_für_Bäume_mit_Flächenversickerung.jpg}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=744</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=744"/>
		<updated>2026-05-05T05:35:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* RB 6: Bäume und Versickerung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Beispiele für Bäume mit Flächenversickerung.jpg | Bäume mit Flächenversickerung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=743</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=743"/>
		<updated>2026-05-05T05:35:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* RB 6: Bäume und Versickerung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | 1=Beispiele für Bäume mit Flächenversickerung.jpg | Bäume mit Flächenversickerung | figura= Abbildung 3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=742</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
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		<updated>2026-05-05T05:34:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* RB 6: Bäume und Versickerung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Beispiele für Bäume mit Flächenversickerung.jpg | Bäume mit Flächenversickerung | figura= Abbildung 3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=741</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=741"/>
		<updated>2026-05-05T05:33:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* RB 6: Bäume und Versickerung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ==== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Beispiele für Bäume Mit Flächenversickerung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Beispiele für Bäume mit Flächenversickerung.jpg | &lt;br /&gt;
Beispiele von Bäumen in Kombination mit Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5); Situationen a), b) und d) zeigen Bäume in Grünstreifen. Alle anderen Situationen entsprechen Bäumen mit einer begrenzten Baumgrube und einer definierten Baumscheibe (Einzelbaumscheibe).| figura= Abbildung 3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Grosses_Bild&amp;diff=740</id>
		<title>Vorlage:Grosses Bild</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Grosses_Bild&amp;diff=740"/>
		<updated>2026-05-05T05:33:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-container&amp;quot; style=&amp;quot;max-width: {{{breite|1200px}}}; margin: 2em auto;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-content&amp;quot;&amp;gt; &lt;br /&gt;
    [[Datei:{{{1|no-image.jpeg}}}|none|{{{breite|1200px}}}|link={{{link|}}}|alt={{{alt|{{{2|}}}}}}]]&lt;br /&gt;
  &amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  {{#if: {{{2|}}} | &lt;br /&gt;
    &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-caption&amp;quot;&amp;gt;{{#if: {{{figura|}}} | &amp;lt;i&amp;gt;{{{figura}}}: &amp;lt;/i&amp;gt; }}{{{2}}}&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  }}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Datei:No-image.jpeg&amp;diff=739</id>
		<title>Datei:No-image.jpeg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Datei:No-image.jpeg&amp;diff=739"/>
		<updated>2026-05-05T05:32:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: Platzhalter für fehlende Bilder&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
Platzhalter für fehlende Bilder&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=738</id>
		<title>Urbaner Wasserhaushalt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Urbaner_Wasserhaushalt&amp;diff=738"/>
		<updated>2026-05-05T05:25:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* RB 6: Bäume und Versickerung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Grosses Bild|Illustration_urbaner_Wasserhaushalt.jpg}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das [[Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)]] verlangt in Artikel 1 u.a. die Sicherung der natürlichen Funktion des [[Wasserkreislaufs]]. Besonders in neueren Publikationen weist der Bund verstärkt auf einen naturnahen und nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser im Siedlungsraum und auf die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswasser nach dem [[Schwammstadt|Schwammstadt-Prinzip]] hin&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Umwelt BAFU. 2022. &#039;&#039;Regenwasser im Siedlungsraum.&#039;&#039; https://www.bafu.admin.ch/de/publication?id=YF2h0utjutOQ&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dabei wird die Stadt als Schwamm betrachtet, welcher im Regenfall das Niederschlagswasser aufnimmt und später langsam wieder abgibt beziehungsweise bei Starkregen den Oberflächenabfluss möglichst schadenfrei ableitet&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; &amp;gt;{{Internetquelle|autorin=Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute |url=https://sponge-city.info |titel=Unser Netzwerk – Infoplattform Schwammstadt |datum=2024 |abruf=2024-05-22 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, siehe Abbildung 1.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild |Niederschlagsbewirtschaftung-Schwammstadt.jpg|alt=Regen versickert und verdunstet im Siedlungsraum.|figura=Abbildung 1|Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Schwammstadt-Prinzip. }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Versickerung von Niederschlagswasser kommt gemäss GSchG, Bund und den Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot;&amp;gt;Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute. 2019. &#039;&#039;VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.&#039;&#039; https://vsa.ch/fachbereiche-cc/siedlungsentwaesserung/regenwetter/&amp;lt;/ref&amp;gt; erste Priorität zu. Die Versickerung unterstützt den natürlichen Wasserkreislauf und hat positive Auswirkungen auf das Kanalisationssystem, die Kläranlage, die Gewässer und das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer zentraler Aspekt des Wasserkreislaufs ist die Verdunstung von Niederschlagswasser, welche mit dem Effekt der Verdunstungskühlung einen wichtigen Beitrag zur Hitzeminderung leisten kann. Sie wird in der Empfehlung des Bundes mehrfach erwähnt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Extreme Regenfälle können zur Überlastung der Entwässerungsinfrastruktur und zu Oberflächenabfluss führen. Um Schäden zu verhindern bzw. zu reduzieren, bedarf es in diesem Fall eines kontrollierten Rückhalts und einer kontrollierten Führung des Niederschlagswassers – beispielsweise durch Notwasserwege. Für sehr seltene Ereignisse ist eine Mitbenutzung von Flächen für den gezielten Rückhalt sinnvoll. Für häufige Regenereignisse ist neben der Reduktion des Abflusses durch die Minimierung der versiegelten Fläche die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers an der Oberfläche oder die Speicherung in geeigneten Rückhaltemassnahmen zielführend. Zudem kann das Niederschlagswasser anstelle von Trinkwasser beispielsweise zur Bewässerung genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Layout-öffentlicher-raum-stadt-bern.jpg|figura=Abbildung 2|Layout des öffentlichen Raums in der Stadt Bern&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot;&amp;gt;{{ Internetquelle | titel= Bern baut| autorin=Tiefbau Stadt Bern | url=https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/bern-baut | datum= 2022 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Fokus dieser Arbeitshilfe liegt auf dem öffentlichen Raum im Sinne der städtischen Planungsgrundlage «Bern baut»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Darin heisst es: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Zum öffentlichen Raum gehören «Strassen, Plätze und Anlagen, wenn sie der Öffentlichkeit gehören oder wenn eine öffentliche Widmung, zum Beispiel in Form eines Durchgangsrechts oder einer Dienstbarkeit, vorliegt». Der öffentliche Raum umfasst daher nicht nur Grundstücke im Eigentum des Gemeinwesens, sondern auch privates Eigentum. Kriterium für die Zuordnung zum öffentlichen Raum ist die Zugänglichkeit, es geht um Bereiche, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind. So gilt für die Lauben in der Berner Altstadt das «öffentliche Durchgangsrecht», obwohl sie sich in privatem Grundeigentum befinden.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;[…] Hauseingänge, Innenhöfe, Aussenräume von Siedlungen, Einstellhallen, Einkaufszentren, Fussballstadien und Dienstleistungszentren erscheinen aufgrund ihrer einfachen Zugänglichkeit häufig öffentlich, sie befinden sich aber im Privateigentum. &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Arbeitshilfe hat bei der Planung und Projektierung dieser privaten Räume nur orientierenden Charakter. Es muss beachtet werden, dass es hier Planungsinstrumente wie Überbauungsordnungen gibt, mit denen Einfluss genommen werden kann bzw. Auflagen und Bedingungen formuliert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schemaschnitt in Abbildung 2 zeigt verschiedene Klimaanpassungsmassnahmen im öffentlichen Raum gemäss «Bern baut». Diese sollen grundsätzlich gefördert werden. Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich explizit mit den Massnahmen zum guten Umgang mit Niederschlagswasser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftrag und Prozessauslösung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung, der Versickerung und des Rückhalts im öffentlichen Raum gilt folgender Auftrag an die Projektbeteiligten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bei jedem Projekt im öffentlichen Raum sind die Möglichkeiten der Abflussreduktion, der Verdunstung, des Rückhalts und der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers integral zu prüfen, Massnahmen einzuplanen und umzusetzen.&lt;br /&gt;
* Das Thema Niederschlagswasserbewirtschaftung muss von Beginn an im Rahmen eines übergeordneten, räumlichen Gesamtkonzepts entwickelt werden. Ein Gesamtkonzept kann auch aufeinander abgestimmte und nacheinander angeordnete Einzelmassnahmen beinhalten. Kleingliedrige, isolierte Lösungen sind nur angebracht, wenn keine integrale Betrachtung möglich ist oder wenn sie der Verbesserung der Situation im Bestand dienen.&lt;br /&gt;
* Die Bedürfnisse der Niederschlagswasserbewirtschaftung müssen zu Beginn der Projektentwicklung und beim Projektstart eingebracht werden. In sämtlichen Pflichtenheften ist auf die vorliegende Arbeitshilfe zu verweisen. Wo notwendig, soll der Leistungsbeschrieb ergänzt resp. spezifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Neue Erfahrungen aus der Forschung und der Praxis (Unterhalt etc.) sind laufend zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
* Diese Arbeitshilfe soll für Planungen im Auftrag der Stadt Bern angewendet werden. Projektierung und Ausführung liegen in der Verantwortung der Stadt. Der Unterhalt und dessen Kosten müssen in jedem Projekt gemäss Vorgabe von Tiefbau Stadt Bern im Detail geregelt und ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele der Arbeitshilfe ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Niederschlagswasser soll wenn immer möglich dort, wo es anfällt, bewirtschaftet und nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es gilt den oberflächlichen Abfluss nach Möglichkeit zu verringern und den Rückhalt zu verbessern. Diese Arbeitshilfe bietet in einem ersten Schritt einen Überblick, welche [[#Vorabklärungen]] zu treffen sind (Kapitel 2) und welche Möglichkeiten (Systemtypen) im [[#Umgang mit Niederschlagswasser]] bestehen (Kapitel 3). Anschliessend stellt sie eine Reihe von möglichen [[#Ausgestaltungsformen von blau-grünen Infrastrukturen]] vor (Kapitel 4).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie liefert damit eine Entscheidungsgrundlage für die Planung der Verdunstung und Versickerung bei Projekten im öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konkret werden folgende Ziele verfolgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser soll, wenn immer möglich, am Ort des Anfalls bewirtschaftet werden und darf nur nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten in die Regen- oder Mischabwasserkanalisation abgeleitet werden.&lt;br /&gt;
* Das Niederschlagswasser ist möglichst lange an der Oberfläche zu halten, zu verdunsten und zu versickern.&lt;br /&gt;
* Im Betrachtungsperimeter soll der Niederschlag von kleineren Regenereignissen komplett zurückgehalten, verdunstet und unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes versickert werden.&lt;br /&gt;
* Grundsätzlich sollen die freien Räume für die hohen Ansprüche bezüglich Wasserspeicherung und Verdunstung genutzt werden.&lt;br /&gt;
* Die Versiegelung ist auf das betriebliche und funktionale Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
* Bei heute bereits versiegelten Flächen muss geprüft werden, ob eine Entsiegelung möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorabklärungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgenden Vorabklärungen sind bei jedem Projekt im öffentlichen Raum durchzuführen und werden als Anforderung bei der Projektentwicklung bzw. beim Projektstart eingebracht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Anwendung dieser Arbeitshilfe sind pro Projektperimeter in einem ersten Schritt mehrere &#039;&#039;&#039;Randbedingungen (RB)&#039;&#039;&#039; abzuklären, welche aus Sicht des Gewässerschutzes zentral sind und letztlich über die Zulässigkeit der Versickerung entscheiden (vgl. Tabelle 1). Des Weiteren sind zusätzliche &#039;&#039;&#039;Faktoren (FT)&#039;&#039;&#039; zu untersuchen, die für die Ausgestaltung der blau-grünen Infrastrukturen von Bedeutung sind (Machbarkeit; vgl. Tabelle 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 1: Randbedingungen (RB) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Randbedingung !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 1: Gewässerschutzbereich || üB / A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklasse || hoch / mittel / gering&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 3: Grundwasserflurabstand || &amp;amp;leq; 1 m / &amp;amp;gt; 1 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 4: Belastete Standorte || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 5: Sickerleistung Boden &amp;amp; Untergrund || &amp;amp;geq; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; / &amp;amp;lt; 2 l/min/m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| RB 6: Baum und Versickerung || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Zulässigkeit Versickerung (RB 1–6) || zulässig / zulässig mit Behandlung / nicht zulässig&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 2: Faktoren (FT) im Umgang mit Niederschlagswasser&lt;br /&gt;
! Faktor !! Beurteilung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 1: Betrachtungsperimeter || privat / öffentlich&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 2: Dimensionierungsgrundlagen || z &amp;lt; 5 Jahre / z = 5 Jahre / Überlastfall&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 3: Topografie || J &amp;lt; 2 % / J 2-5 % / J &amp;gt; 5 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 4: Oberflächenabfluss Fliesstiefe || 0 m / 0 - 0.1 m / 0.1 – 0.25 m / ≥ 0.25 m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 5: Hitzebelastung || keine / schwach / mässig / stark / extrem&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 6: Bestandsbäume || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 7: Tausalzbelastung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| FT 8: Mitbenutzung || vorhanden / nicht vorhanden&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versickerungsanlagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich wird gemäss VSA [3] in Abhängigkeit des Flächenverhältnisses der angeschlossenen Entwässerungsfläche AE zu der versickerungswirksamen Fläche AV zwischen zwei Arten der oberflächlichen Versickerung unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5: gilt als Versickerungsanlage und ist bewilligungspflichtig&lt;br /&gt;
* A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5: gilt als Flächenversickerung. Eine Projektfreigabe durch Tiefbau Stadt Bern ist erforderlich. Insbesondere sind die Zulässigkeit und Dimensionierung nachzuweisen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Randbedingungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 1: Gewässerschutzbereich ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlagswasser im Gewässerschutzbereich (Au und üB) ist abhängig von der Belastungsklasse des Niederschlagswassers (RB 2), vom Grundwasserflurabstand (RB3), vom Vorhandensein eines belasteten Standorts (RB4) und vom Bodenaufbau (RB5). In den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 ist eine Versickerung nicht erlaubt. Die Versickerung in der Grundwasserschutzzone S3 wird hier nicht betrachtet und muss im Einzelfall beurteilt werden. Die Beurteilung und die Bewilligung erfolgen durch den Kanton Bern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewässerschutzbereich und Grundwasserschutzzonen können aus dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Gewässerschutzkarte ermittelt werden. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern existieren keine Grundwasserschutzzonen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 2: Niederschlagswasser Belastungsklassen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Beurteilung der Belastung von Niederschlagswasser von Plätzen erfolgt anhand der Nutzung der Herkunftsfläche [3]. Bei Verkehrswegen werden Belastungspunkte gemäss VSA [3], Modul B, Tabelle B8, ermittelt. Aufgrund der Herkunftsfläche und der Belastungspunkte werden drei Belastungsklassen unterschieden: gering, mittel und hoch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Klassierung des Strassenabwassers erfolgt anhand von Belastungspunkten, die sich aus einer Grundbelastung in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und weiteren Faktoren (z.B. Strassenreinigungsintervalle, Schwerlastanteile) ergeben und die gemäss VSA [3], Tabelle B8, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wichtiger Bestandteil der Belastungsklassierung ist das Verkehrsaufkommen, welches grundsätzlich den Planungshorizont berücksichtigen sollte. Diesbezüglich ist das Gesamtverkehrsmodell (GVM) des Kantons Bern anzuwenden. Bei der Beurteilung ist der Prognosezustand (2040) massgebend. Die Daten sind nicht frei zugänglich und müssen beim Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, bezogen werden. Die aktuellen Verkehrszahlen der Kantonsstrassen können dem Geoportal des Kantons Bern unter der Registerkarte Verkehr/ Kantonsstrassenverkehrsdaten entnommen werden. Bei Tiefbau Stadt Bern (TAB) existieren zudem aktuelle Daten (IST-Zustand) der Gemeindestrassen. Wenn keine Verkehrszahlen vorhanden sind, sind in Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern Annahmen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern gibt es differenzierte Reinigungsintervalle von Strassen und Gehwegen. Diese werden flächendeckend wöchentlich (monatlich viermal) maschinell gereinigt, womit gemäss VSA [3], Tabelle B8, ein Abzug von 4 Punkten berücksichtigt werden kann. Bei spezifischen Fragen ist die Strassenreinigung der Stadt Bern zu kontaktieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parkplätze mit wenig Fahrzeugwechseln gelten gemäss VSA-Richtlinie als gering belastet, häufige Fahrzeugwechsel als mittel bis hoch belastet. Da das Kriterium «wenig/häufig» nicht quantifiziert wird, sind nachfolgend Einstufungen aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Strasse gering belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze ebenfalls «gering». &lt;br /&gt;
* Strasse mittel/hoch belastet &amp;gt; angrenzende Parkplätze sind situativ zu beurteilen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Parkplatz- oder sonstige Anlagen wie beispielsweise urbane Plätze sind situativ zu betrachten. Bei der Versickerung von Dachabwasser im öffentlichen Raum erfolgt die Belastungsbeurteilung gemäss VSA [3], Tabelle B6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 3: Grundwasserflurabstand ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Flurabstand zum 10-jährlichen Grundwasserstand (HW10) muss ≥ 1 m betragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;width: 75%; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Oberirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
! Unterirdische Versickerungsanlage&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Oberirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;padding: 5px;&amp;quot; | {{Grosses Bild | Unterirdische Versickerungsanlage.jpg}}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der relevante Grundwasserstand kann aus der hydrogeologischen Karte der Stadt Bern, Plan «Isohypsen des Grundwasserspiegels HW10»&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://map.bern.ch/stadtplan/?grundplan=Stadtplan_farbig_Geoportal%7CStadtplan_farbig_Extern_Region&amp;amp;koor=2600650,1199750&amp;amp;zoom=3&amp;amp;hl=0&amp;amp;layer=Grundwasserkarte_HW10&amp;amp;subtheme=CatPlanen|titel=Hydrogeologische Karte der Stadt Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für lokale Angaben sind Untersuchungen und Einschätzungen einer Fachperson Hydrogeologie nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 4: Belastete Standorte ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf belasteten Standorten darf in der Regel nicht versickert werden. Belastete Standorte können unter der Registerkarte Kataster der belasteten Standorte (KBS) aus dem Geoportal des Kantons Bern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.topo.apps.be.ch/pub/map/?lang=de&amp;amp;gpk=BALISKBS_GPK | titel= Kataster der belasteten Standorte (KBS) | autorin= Geoportal des Kantons Bern}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ermittelt werden. Nach einer erfolgten Dekontaminierung des Untergrunds oder einer Versickerung unterhalb der Belastung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nach vorgängiger Absprache mit dem [[Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA | Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern]] allenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bauvorhaben, welche keinen im KBS erfassten Standort tangieren, müssen generell keine vorsorglichen Untersuchungen gemacht werden. Werden jedoch sonstige Baugrunduntersuchungen oder hydrogeologische Untersuchungen durchgeführt, ist der Untergrund auf eine allfällige Belastung zu prüfen. Es soll untersucht werden, ob «Abfälle» oder sonstige verdächtige Materialien sichtbar sind. Sollte belastetes Material nachgewiesen werden, so ist das AWA rechtzeitig hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte trotz aller Abklärungen während der Bauarbeiten unverhofft verdächtiges oder belastetes Material innerhalb des vorgesehenen Versickerungsperimeters nachgewiesen werden, ist für die Beurteilung bzw. die Definition des weiteren Vorgehens umgehend das AWA zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 5: Sickerleistung Boden und Untergrund ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen mit Bodenpassage ist die Sickerfähigkeit des eingebrachten Bodens sicherzustellen. Wird der Aufbau der Bodenschichten (Ober- und Unterboden) gemäss spongecity.info&amp;lt;ref name=&amp;quot;spongecity&amp;quot; /&amp;gt; ausgeführt, ergibt sich eine ausreichende Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;). Sollte der darunter anstehende Untergrund weniger sickerfähig als die Bodenschichten sein, sind Retentionsvolumina und Überlaufmöglichkeiten zu prüfen. Allerdings soll gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; bei Versickerungsanlagen der &amp;quot;bewachsene Boden […] nach intensiven Regenereignissen nicht länger als 48 Stunden unter Wasser stehen&amp;quot;. Da dies in schlecht sickerfähigem (&amp;lt; 0.5 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)) Untergrund meistens nicht möglich sein wird, soll diese Ausnahmesituation möglichst vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Sickerleistung im Untergrund der Stadt Bern lokal variiert, ist aufgrund von geologischen Baugrundaufschlüssen, Gutachten etc. abzuklären, ob und unter welchen Umständen der Standort zur Versickerung in einer Anlage geeignet ist. Aus dem Geoportal des Kantons Bern können unter der Registerkarte Versickerungszonen grobe Hinweise zu den Versickerungsmöglichkeiten entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Projektstart ist in Koordination mit allenfalls weiteren Bauherrschaften zu definieren, ob, wo und wann Baugrunduntersuchungen gemacht werden müssen. Wenn keine weitergehenden Untersuchungen gemacht werden, soll mit einer Sickerleistung des Bodens von 1 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) gerechnet werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== RB 6: Bäume und Versickerung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Förderung der Verdunstung und Beschattung im öffentlichen Raum sind Baumpflanzungen als klimawirksame Massnahme unabdingbar. Auch die Ressource Niederschlagswasser spielt eine wichtige Rolle für die Wasserversorgung dieser Bäume. Eine Kombination aus Baumstandort und Versickerung wird auch aus Sicht der vielfältigen Nutzungsansprüche an Flächen im öffentlichen Raum attraktiv, denn «der öffentliche Raum ist ein wesentlicher Bestandteil der räumlichen und sozialen städtischen Struktur. In ihm überlagern sich die vielfältigen Nutzungsansprüche einer dynamischen Gesellschaft. Seine Grundfunktionen mit den identitätsstiftenden Eigenschaften als Strasse, Weg, Platz mit den benötigten Versorgungsbereichen gilt es zu sichern. Den veränderten gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen, verkehrlichen wie auch finanziellen Anforderungen ist Rechnung zu tragen. Kooperative Planungsprozesse klären, welche Nutzungen Priorität erhalten und welche kombiniert oder überlagert werden können»&amp;lt;ref name=&amp;quot;bernbaut&amp;quot; /&amp;gt;. Dabei ist insbesondere der Gewässerschutz, unter den auch der Schutz des Grundwassers fällt, zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
[[Datei:Beispiele für Bäume Mit Flächenversickerung.jpg|mini]]&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Beispiele für Bäume mit Flächenversickerung.jpg | &lt;br /&gt;
Beispiele von Bäumen in Kombination mit Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5); Situationen a), b) und d) zeigen Bäume in Grünstreifen. Alle anderen Situationen entsprechen Bäumen mit einer begrenzten Baumgrube und einer definierten Baumscheibe (Einzelbaumscheibe).| figura= Abbildung 3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abbildung 3 zeigt Beispiele von Bäumen im öffentlichen Raum, denen Niederschlagswasser zugeführt wird. Dabei wird zwischen Grünstreifen und Einzelbaumscheiben unterschieden. Die Baumscheibe ist der Boden um den Baumstamm herum. Die Baumgrube ergibt sich normalerweise aus der Fläche der Baumscheibe und der Tiefe. Werden überbaubare unterirdische Speicherschichten eingebaut, wird die Baumgrube entsprechend grösser.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem ist die Vereinbarung «Bäume über Werkleitungen, öffentliche Abwasseranlagen» zu berücksichtigen. Die entsprechenden Werke sind rechtzeitig miteinzubeziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Kombination von Bäumen und einer Versickerung im öffentlichen Raum werden zwei Fälle unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 1. Bäume und Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Handelt es sich um eine Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) und kann am Baumstandort ein Einstau (keine Vertiefungen) ausgeschlossen werden, sind für die Zulässigkeitsprüfung die Beurteilungskriterien und Einschränkungen gemäss Tabelle 4 zu prüfen. Darin entsprechen Bäume in Grünstreifen dem Systemtyp 1 «Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassage». Werden die Baumgruben nicht mit einer Bodenpassage gemäss Systemtyp 1 ausgestaltet, sind sie dem Systemtyp 2a «Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen» zuzuordnen. Die Systemtypen werden in Kapitel 4 näher beschrieben und anhand von Beispielen verdeutlicht. Baumscheiben, die mit einem Baumschutzrost abgedeckt sind, entsprechen ebenfalls dem Typ 2a. Da in diesem Fall die Vertiefung nicht als berechneter Retentionsraum eingeplant ist, kommt ebenfalls die Tabelle 4 zur Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steht bei einer Flächenversickerung (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5) ein Baum im Einstaubereich (Vertiefung), gelten die Anforderungen aus dem nachfolgenden Abschnitt für «Bäume und Versickerungsanlagen».&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 2. Bäume und Versickerungsanlagen (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollen Baumpflanzungen mit einer Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5) kombiniert werden, sind zusätzliche Anforderungen zur Tabelle 4 zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Versickerungsanlagen ist die Anordnung von Bäumen oberhalb der Halbfüllung (halbe dimensionierte Füllhöhe) zulässig. Auf Grundlage von Berechnungen, die im Rahmen der Erarbeitung dieser Arbeitshilfe durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass die Bäume in der Böschung oberhalb der Halbfüllung nur sehr selten und kurzfristig eingestaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Baeume mit Versickerungsanlagen.jpg| Bäume in Kombination mit Versickerungsanlagen; Links: Bäume in einer Versickerungsmulde oberhalb der Halbfüllung (Überlauf Niveau Terrain), rechts: Anordnung von Versickerungsmulden in einem Grünstreifen mit Bäumen (mit und ohne erweitertem Wurzelraum). | figura = Abbildung 4 }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulässigkeit Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zulässigkeit der Versickerung von Strassen- und Platzabwasser wird durch VSA Tabelle B11&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; vorgegeben. Sie ist abhängig von lokalen und planerischen Voraussetzungen gemäss Tabelle 3. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 3: Lokale und planerische Voraussetzungen für die Versickerung&lt;br /&gt;
! Lokale Voraussetzungen&lt;br /&gt;
! Planerische Voraussetzungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;width: 50%&amp;quot; | &lt;br /&gt;
* Gewässerschutzbereich (RB 1)&lt;br /&gt;
* Niederschlagswasser Belastungsklasse (RB 2)&lt;br /&gt;
* Grundwasserflurabstand (RB 3)&lt;br /&gt;
* Belastete Standorte (RB 4)&lt;br /&gt;
* Sicherfähigkeit Untergrund (RB 5)&lt;br /&gt;
* Bäume und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Vorhandensein einer Bodenpassage&lt;br /&gt;
* Verhältnis zwischen angeschlossener und versickerungswirksamer Fläche (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Retention in Zwischenschicht, Mulden-Rigolen-System&lt;br /&gt;
* Baum und Versickerung (RB 6)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lokale Voraussetzungen können nicht oder nur begrenzt durch die Projektierung beeinflusst werden. Als Beispiel könnte durch eine Änderung des Verkehrsregimes die Belastung einer Fläche abgemindert oder/und das Flächenverhältnis optimiert werden. Wird die Entwässerung frühzeitig im Projekt berücksichtigt, lässt sich über eine geschickte Planung die Zulässigkeit der Versickerung optimieren. Beispielsweise können Flächen zur Versickerung über eine Bodenpassage oder die angeschlossenen Flächen entsprechend berücksichtigt werden. Je nach Voraussetzung variiert die Zulässigkeit der Versickerung. Grundsätzlich gilt für die Versickerung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Direkt am Ort des Anfalls darf Niederschlagswasser in den meisten Fällen versickert werden, z.T. auch ohne Bodenpassage. Als Ort des Anfalls ist die beregnete Fläche definiert, Zusatzflächen sind nicht angeschlossen. &lt;br /&gt;
* Ungeachtet der Belastung des Niederschlagswassers und des lokalen Gewässerschutzbereichs (üB oder A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;) darf Strassen- und Platzabwasser über eine Bodenpassage mit geeignetem Bodenaufbau gemäss VSA [3] versickert werden, sofern die übrigen Randbedingungen eingehalten werden (z.B. RB 6: Bäume und Versickerung). &lt;br /&gt;
* Ist die Versickerung nicht zulässig, besteht die Möglichkeit, gegen unten abgedichtete Retentionsmassnahmen oder gegen unten abgedichtete Pflanzbereiche anzulegen. Dabei sind Drainagen oder konforme Überlaufmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall handelt es sich um einen abgedichteten Speicher. In Kombination mit Bäumen ist diese Variante aufgrund möglicher Staunässe nur in begründeten Ausnahmen anzuwenden. &lt;br /&gt;
* Zur Förderung der Verdunstung ist das Wasser möglichst lange an der Oberfläche zu halten. Diesbezüglich ist bei der Planung neben der VSA-Richtlinie das VSA-Merkblatt zu Stechmücken zu berücksichtigen [8]. &lt;br /&gt;
* Die Zulässigkeit und die Dimensionierung sind gegenüber Tiefbau Stadt Bern in jedem Fall nachzuweisen, auch wenn es sich nicht um eine Versickerungsanlage handelt (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5). Auf die Dimensionierung kann einzig bei Flächen, welche ausnahmslos «am Ort des Anfalls» versickern, verzichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Tabelle 4 ist die Zulässigkeit der Versickerung (flächig oder in Anlagen) für verschiedene Systemtypen in Abhängigkeit der verschiedenen Randbedingungen RB1-RB5 zusammengefasst. Sie gilt uneingeschränkt auch in Kombination mit Bäumen, sofern A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; 5 (keine Versickerungsanlage) und keine Vertiefung an den Bäumen erfolgt. Handelt es sich um eine Versickerungsanlage (A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; / A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; ≥ 5), dürfen Bäume nur oberhalb der Halbfüllung angeordnet werden. Die verschiedenen Systemtypen werden in Kapitel 3 beschrieben und in Kapitel 4 verdeutlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Behandlung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behandlung von verschmutztem Niederschlagswasser vor einer Versickerung dient der Reduktion der Belastung zum Schutze des Grundwassers. In dieser Arbeitshilfe wird darunter generell eine Behandlung über eine Bodenpassage gemäss VSA [3], Tabelle B9, verstanden. Beispiele dafür sind ein abgedichtetes Tiefbeet oder eine abgedichtete Mulden-Rigole. Die Abdichtung verhindert ein unkontrolliertes Versickern von unbehandeltem Niederschlagsabwasser. Das behandelte Niederschlagsabwasser kann anschliessend gefasst und versickert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anlagen zur Vorreinigung wie Schlammsammler oder Sedimentationsanlagen sollen die Kolmation der Behandlungs- und Versickerungsanlagen reduzieren, sie stellen jedoch keine Behandlung im Sinne dieser Arbeitshilfe dar. Der generelle Einsatz von Schlammsammlern richtet sich nach den gültigen Normen und Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Technische Filteranlagen (u.a. Adsorber) sind aufgrund des hohen personellen und finanziellen Aufwands für Wartung und Unterhalt nur in seltenen und begründeten Ausnahmen zulässig. Solche Anlagen sind auch nicht nachhaltig. Jedoch dürfen nach kantonalen Vorgaben Behandlungen bei bestehenden unterirdischen Versickerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser von Platz- und Verkehrsflächen angewendet werden, wenn sie der Verbesserung des bestehenden Zustands dienen. Diese Anlagen sind während des Betriebs zu überwachen (u.a. Beprobung), und die technischen Filter sind bei Nichteinhaltung der Schadstoffreduktion zu ersetzen. Bei Neuanlagen sind Adsorber im Gegensatz zu natürlichen Behandlungen nicht zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Tabelle 4: Übersicht Zulässigkeit der Versickerung in Anlagen und auf der Fläche (in Kombination mit Bäumen nur gültig, wenn keine Anlage (d.h. A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt;/A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt;5) und keine Vertiefung im Bereich der Bäume)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:transparent; border:none;&amp;quot; |&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;5&amp;quot; | Zulässigkeit Systemtyp&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Typ 1 !! Typ 2a !! Typ 2b !! Typ 3 !! Typ 4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Randbedingungen !! Beurteilung&lt;br /&gt;
! Versickerung mit Bodenpassage !! Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen !! Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch !! Unterirdische Versickerung !! Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; | RB 1 / RB 2&amp;lt;br&amp;gt;Gewässerschutzbereich,&amp;lt;br&amp;gt;Regenwasser&amp;lt;br&amp;gt;Belastungsklasse&lt;br /&gt;
| üB, gering belastet || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung || rowspan=&amp;quot;6&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| üB, hoch belastet || rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, gering belastet || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig ohne Behandlung, wenn A&amp;lt;sub&amp;gt;E&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;lt; A&amp;lt;sub&amp;gt;V&amp;lt;/sub&amp;gt; || style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, mittel belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| A&amp;lt;sub&amp;gt;u&amp;lt;/sub&amp;gt;, hoch belastet || colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig mit Behandlung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 3&amp;lt;br&amp;gt;Grundwasser Flurabstand&lt;br /&gt;
| ≥ 1 m || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 1 m || colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot; | Zulässig am Ort des Anfalls || style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot; | Nicht zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 4&amp;lt;br&amp;gt;Belastete Standorte&lt;br /&gt;
| nicht vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig || rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig (beliebig kombinierbar)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| vorhanden || colspan=&amp;quot;4&amp;quot; style=&amp;quot;background:repeating-linear-gradient(0deg, #ffeb9c, #ffeb9c 5px, #ff9999 5px, #ff9999 10px);&amp;quot; | Unter Umständen eingeschränkt zulässig&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; | RB 5&amp;lt;br&amp;gt;Sickerleistung Boden und Untergrund&lt;br /&gt;
| ≥ 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Viel Handlungsspielraum für Verdunstung und Versickerung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt; 2 l/min/m² || colspan=&amp;quot;5&amp;quot; style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot; | Zulässig, Handlungsspielraum beschränkt (Kombination mit Typ 4 wichtig)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Farbgebung: &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#c6efce;&amp;quot;&amp;gt;uneingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ffeb9c;&amp;quot;&amp;gt;eingeschränkt zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;, &amp;lt;span style=&amp;quot;background:#ff0000; color:white;&amp;quot;&amp;gt;nicht zulässig&amp;lt;/span&amp;gt;&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Faktoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 1: Betrachtungsperimeter ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es wird nur Niederschlagswasser in und aus dem öffentlichen Raum betrachtet (Definition Kapitel 1). Die Eigentumsverhältnisse der angeschlossenen Flächen sowie des Standorts der Anlage sind zu klären, wobei allfällige parzellenübergreifende Lösungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung vertraglich geregelt werden können. Diese müssen mit Tiefbau Stadt Bern abgestimmt sein und sind entsprechend zu bewilligen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei geklärten Verhältnissen kann der Verdunstungs-, Rückhalt- und Versickerungsperimeter vom öffentlichen Raum auf Privatliegenschaften (Dachwasser) erweitert werden. Dabei sind die möglichen Auswirkungen auf Gebühren, Leitungseigentum etc. zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 2: Dimensionierungsgrundlagen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Bern sind Versickerungsanlagen auf ein Regenereignis mit einer Wiederkehrperiode von z=5 Jahren auszulegen. Ein allfälliger Überlauf entspricht in diesem Fall einem Notüberlauf. Ist die erforderliche Dimensionierung technisch nicht möglich, kann eine Anlage auf ein z&amp;lt;5 geplant werden. Zusätzlich ist ein entsprechend dimensionierter Überlauf vorzusehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Überläufe sind grundsätzlich oberirdisch sichtbar und von der Mischabwasserkanalisation entkoppelt einzuplanen, zum Beispiel über eine angrenzende Strasse in deren Einlaufschacht. Somit kann ein direkter Rückstau in die Versickerungsanlage ausgeschlossen werden. Dieser Überlastfall ist in jedem Projekt darzustellen. Dabei dürfen insbesondere kritische Infrastrukturen wie gefährdete Untergeschosse, Tiefgaragen etc. nicht betroffen werden (Minimierung Schadenspotenzial).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Rücksprache mit Tiefbau Stadt Bern ist eine erhöhte Ableitung aus einer Versickerungsanlage mit Bodenpassage in die Regenabwasserkanalisation möglich. Die Ableitung kann beispielsweise über einen gegenüber der Sickeranlage mit Bodenpassage erhöhten Einlaufschacht mit einem gelochten Deckel auf Niveau des Strassenrands erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Retentionsvolumen soll in erster Linie im Projektperimeter selbst bereitgestellt werden. Allenfalls kann auf Verkehrsflächen, Plätzen und angrenzenden Parzellen ein Rückstau generiert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass geregelt ist, wo der Überstau stattfinden kann. Zudem muss eine Überfallkote definiert sein, damit der Wasserstand im Überlastfall begrenzt werden kann. Die Örtlichkeit und die Einstauhöhe sind mit den zuständigen Fachleuten und Eigentumsvertretungen abzusprechen. Ein Rückstau auf private Flächen insbesondere aufgrund ungenügender Abflussbeiwerte und/oder nicht idealer Gefällsneigungen soll vermieden werden. Ausnahmefälle sind vorgängig mit Tiefbau Stadt Bern bzw. den entsprechenden Eigentümerschaften zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Flächen, auf welchen das Niederschlagswasser am Ort des Anfalls versickert, ist kein Dimensionierungsnachweis zu erbringen. Wenn jedoch Wasser auf benachbarte Flächen abgeleitet und dort versickert werden soll, ist ein Nachweis zu erbringen. Zudem muss zusätzlich die Sickerfläche auch als beregnete Fläche in die Berechnung einfliessen (in der Regel mit Spitzenabflussbeiwert 1.0).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abflussbeiwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Sonderfälle (Erfahrungen, Herstellerangaben etc.) sind entsprechend zu deklarieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 3: Topografie ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf steilem Terrain fliesst das Niederschlagswasser oberflächlich schneller ab, wodurch weniger zurückgehalten und versickert werden kann. In flachen Gebieten mit einem Längsgefälle &amp;lt;2% ist die Versickerung in der Regel ohne Sonderbaumassnahmen möglich. Bei steilerem Terrain ab einem Längsgefälle von ca. 5% können bei der Planung von Versickerungsanlagen Sonderbaumassnahmen wie etwa Kaskaden oder Riegel in Betracht gezogen werden. Bei der Planung von Versickerungsanlagen in Hanglagen ist die Vollzugshilfe des BAFU [9] zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Umsetzung Kaskadenmulden.jpg| figura=Abbildung 5 | Umsetzung Kaskadenmulden Fronwaldstrasse, Zürich (Fotos: [[Tiefbauamt der Stadt Zürich | TAZ]]) }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Beurteilung der zulässigen Einstautiefe einer Versickerungsmulde oder eines Grünstreifens sind die Zeitdauer und Häufigkeit von Einstauereignissen zu berücksichtigen. Bis zu einer Tiefe von 20 cm sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durchzuführen. Die Fachdokumentation Kleingewässer der BFU [10] und die VSS-Norm zur Absturzsicherheit sind zu beachten. Absturzsicherungen sind, wenn immer möglich, zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 4: Oberflächenabfluss ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation bezüglich Oberflächenabfluss ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der blau-grünen Infrastrukturen. Grundlagen für diese Analyse gibt die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundes, einsehbar im GIS des Bundes. Die Karte bildet die Situation ausserhalb und am Siedlungsrand besser ab als innerhalb des Siedlungsgebiets, daher sind die Praxiserfahrungen im Stadtgebiet in jedem Fall mitzuberücksichtigen. Sollte ein gefährdetes Gebiet vorliegen, sind Massnahmen zum Umgang mit dem Oberflächenabfluss wie beispielweise Notwasserwege aufzuzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 5: Hitzebelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Belastung durch Hitze (in sogenannten «Hitzeinseln») ist es angezeigt, hitzemindernde Massnahmen zu projektieren. Im Geoportal des Kantons Bern gibt es zu diesem Thema die Karte zur bioklimatischen Belastungssituation 2020 und 2060. Auch die Planungshinweiskarte des digitalen Stadtplans Bern ist zu konsultieren, welche diverse Handlungsansätze bietet. Zudem ist der Rahmenplan Stadtklima der Stadt Bern zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 6: Bestandsbäume ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestandsbäume mit Art, Gesundheitszustand, Lebenserwartung, Kronentrauf- und Wurzelraum stellen Fixpunkte bei der Projektierung dar und bedürfen der Abklärung. Gemeinsam mit weiteren blau-grünen Infrastrukturen sind Möglichkeiten der Standortaufwertung zu prüfen. Grundlage hierfür bietet der Baumkataster aus dem digitalen Stadtplan Bern. Weitergehende Informationen können beim Baumkompetenzzentrum der Stadt Bern bezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 7: Tausalzbelastung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tausalz kann zu Schädigungen des Bodens und der Vegetation führen. Tritt genügend Sickerwasser auf, vor allem im Spätwinter, ist wegen der verdünnenden Wirkung keine dauerhafte Schädigung der Vegetation zu erwarten bzw. andere Standortfaktoren können überwiegen (Trockenheit, Luftmangel) [11]. Um möglichen negativen Einflüssen vorzubeugen, sind entsprechende Massnahmen zu prüfen. Planungshinweise zur Tausalzbelastung gibt die ZHAW [11].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine übermässige und grossflächige Belastung des Grundwassers durch Tausalz ist bisher nicht bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== FT 8: Mitbenutzung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An den öffentlichen Raum werden vielfältige Anforderungen gestellt. Um die verfügbaren Flächen bestmöglich ausnutzen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen und Bedürfnisse gestalten zu können, ist eine Mitbenutzung der Flächen unumgänglich. Dazu heisst es in «Bern baut» [4]: «Wichtig für den Projekterfolg ist, in der Startphase alle Akteurinnen und Akteure einzubeziehen und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Eine zentrale Aufgabe ist es dann, die unterschiedlichen Bedürfnisse auszuhandeln und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die knappe Ressource &amp;quot;öffentlicher Raum&amp;quot; gerecht verteilt werden kann.» Momentan fehlen die Erfahrungen im Umgang mit der Mitbenutzung. Eine Berechnung und eine Besprechung insbesondere der Ausgestaltung mit der Bewilligungsbehörde sind daher zwingend notwendig. Allfällige neue Erkenntnisse aus Praxisbeispielen sind zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit dem Niederschlagswasser gibt es zwei Möglichkeiten der Mitbenutzung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Bestandteile der Flächenentwässerung werden für andere Belange mitgenutzt. Zum Beispiel kann eine offene Führung von Niederschlagswasser so gestaltet werden, dass sie auch bespielt werden kann (Abbildung 6). &lt;br /&gt;
2. Eine mit einer anderen Nutzung belegte Fläche wird (zeitweise) für die Niederschlagswasserbewirtschaftung verwendet. Beispiele dafür sind eine temporäre Retention auf der Strasse oder in einer Park-/Grünfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{ Grosses Bild | Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion.jpg | figura=Abbildung 6 |  Offene Ableitung mit Retention und Spielfunktion}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser so lange wie möglich an der Oberfläche gehalten werden. Bei der nachfolgenden Priorisierung im Umgang mit Niederschlagswasser ist der (oberirdische) Rückhalt in allen Fällen ein zentraler Faktor:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Niederschlagswasseranfall minimieren (Entsiegelung fördern, Versiegelung vermeiden) und Niederschlagswasserbelastung reduzieren. Flächige Versickerung am Ort des Anfalls und Versickerung über die Schulter &lt;br /&gt;
2. Oberirdische Retention (z.B. in offene Wasserfläche) und Begrünung zur Förderung der Verdunstung &lt;br /&gt;
3. Oberirdische Versickerung mit Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen &lt;br /&gt;
4. Oberirdische Versickerung ohne Bodenpassage, auch in Kombination mit Bäumen (Typ 2b nur mit Bewilligung durch Tiefbau Stadt Bern möglich) &lt;br /&gt;
5. Unterirdische Retention und ggf. Nutzung des Niederschlagswassers &lt;br /&gt;
6. Unterirdische Versickerung (nur bei Dachwasser) &lt;br /&gt;
7. Ableiten in die Regenabwasserkanalisation (Trennsystem) bzw. in das Gewässer (unter Einhaltung der Einleitbedingungen) &lt;br /&gt;
8. Ableiten in die Mischabwasserkanalisation In der vorliegenden Arbeitshilfe werden vier Systemtypen im Umgang mit Niederschlagswasser unterschieden, welche in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden. Diese gelten nicht nur für Versickerungsanlagen, sondern auch für sämtliche flächigen Versickerungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| style=&amp;quot;text-align: center; margin: 30px 0;&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;padding: 20px;&amp;quot;&lt;br /&gt;
| [[Datei:T1.jpg|rahmenlos]] &lt;br /&gt;
| [[Datei:T2a.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T2b.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T3.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
| [[Datei:T4.jpg|rahmenlos]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 1&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2a&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 2b&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 3&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Typ 4&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;vertical-align: top;&amp;quot; &lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage mit Humus-Anteilen&lt;br /&gt;
| Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage rein mineralisch&lt;br /&gt;
| Unterirdische Versickerung&lt;br /&gt;
| Ergänzende blau-grüne Elemente&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 1: Oberflächliche Versickerung mit Bodenpassagen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Versickerung mit Bodenpassage bedeutet, dass das Niederschlagswasser zuerst durch eine Schicht Oberboden (und evtl. Unterboden) sickert und darin gereinigt wird. Der Boden kann «natürlich gewachsen» sein oder künstlich aufgebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim Bodenaufbau müssen bei Plätzen, Parkanlagen und im Strassenraum folgende Grundsätze eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- style=&amp;quot;background-color: red;&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Oberboden&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;width: 50%;&amp;quot; | Unterboden (falls zweischichtig)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Schichtmächtigkeit&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot;&amp;gt;«Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter», VSA (2019)&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| mind. ≥ 10 cm (zweischichtig)&lt;br /&gt;
mind. ≥ 30 cm (einschichtig)&lt;br /&gt;
| 1-20 cm ergänzend zu Oberboden, damit gesamte Bodenpassage ≥ 30 cm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Tongehalt&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
| 10-20% (Ausnahme 5-25%)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Anteil organische Substanz (Humusgehalt)&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| «Schwach humos» bis «humos»&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anteil&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;«Bodeneigenschaften und Bodenanalysen», Agroscope (2017)&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
2-10%; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
2-5% = grau schwach humos, (Grauwert 5-6&amp;lt;ref name=&amp;quot;munsel&amp;quot; group=&amp;quot;t&amp;quot;&amp;gt;Grauwerte gemäss Munsel-Farbschema; «KLASSIFIKATION DER BÖDEN DER SCHWEIZ», Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (2010)&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
5-10% = humos, dunkelgrau (Grauwert 3-4&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;munsel&amp;quot; /&amp;gt;)&lt;br /&gt;
| maximal 1%&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;; Optik nachfolgend&lt;br /&gt;
&amp;lt;2% = hellgrau (Grauwert 7-8)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Ph-Wert&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Differenz pH-Werte von Ober- und Unterboden &amp;gt;5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &amp;lt;strong&amp;gt;Zusatzstoffe&amp;lt;ref group=&amp;quot;t&amp;quot; name=&amp;quot;vsa&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;/strong&amp;gt;&lt;br /&gt;
| colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | Keine Beimischungen (z.B. Kompost)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;font-size: 0.85em&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;references group=&amp;quot;t&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei muss es sich generell um eine geschlossene Pflanzendecke bzw. eine extensive Dauergrünlanddecke handeln. Zudem wird ein sickerfähiger Untergrund vorausgesetzt (Zielwert: max. 48h unter Wasser). Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung von Niederschlagswasser aus grösseren Flächen und kann mit Retention kombiniert werden. Für die Dimensionierung kann bei einem fachgerecht eingebauten Boden gemäss VSA&amp;lt;ref name=&amp;quot;vsa-richtlinie&amp;quot; /&amp;gt; langfristig eine spezifische Sickerleistung von 0.5-2 l/(min*m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 2: Oberflächliche Versickerung ohne Bodenpassage ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Versickerung ohne Bodenpassage entfällt die reinigende Wirkung des Oberbodens. Der Bodenaufbau besteht in der Regel aus gut durchlässigem Material mit organischen Anteilen (Typ 2a) oder ist rein mineralisch (Typ 2b). Ein hoher Humusanteil hat einen positiven Einfluss auf eine mögliche Begrünung der Oberfläche und auf die Reinigungsleistung. Ein begrünter Oberboden, welcher jedoch nicht ganzheitlich den Anforderungen des Systemtyps 1 entspricht, ist ebenfalls dem Typ 2a zuzuordnen. Grundsätzlich ist eine Ausgestaltung mit Humus (Typ 2a) zu bevorzugen. Eine Verwendung von rein mineralischen Aufbauten ist zu begründen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Systemtyp eignet sich zur Versickerung des direkt vor Ort anfallenden Niederschlagswassers und kann gut mit einer Retention kombiniert werden. Je nach Gewässerschutzbereich, Belastung, Flurabstand und humosen Anteilen kann Niederschlagswasser aus befestigten Flächen mitversickert werden (vgl. Tabelle 4). Die Versickerung ist möglichst flächig zu gestalten; eine punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Systemtyp 3: Unterirdische Versickerung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der unterirdischen Versickerung wird das Niederschlagswasser gesammelt und über einen Schlammsammler mit erhöhten Anforderungen direkt in eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Versickerungsschacht, Kiespackung) abgeleitet und versickert. Das Wasser passiert keine Bodenpassage, weshalb in Abhängigkeit der Belastungsklasse und der Art der Fläche meistens eine vorgeschaltete Behandlung notwendig ist. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere befahrbare bzw. begehbare Flächen nie ohne Behandlung unterirdisch versickert werden dürfen. Aufgrund des hohen Wartungs- und Unterhaltsaufwands der unterirdischen Anlagen sowie der geringen Klimawirksamkeit sind unterirdische Versickerungen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ergänzende blau-grüne Elemente ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemtypen 1-3 können mit weiteren blau-grünen Elementen kombiniert werden, wodurch neben der Versickerung folgende Effekte verstärkt berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Verdunstung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Im natürlichen, unbebauten Zustand macht die Verdunstung über die Oberfläche und die Vegetation bis zu 40-50% des Jahresniederschlags aus [12]. Die resultierende Verdunstungskühle hat eine positive Wirkung auf das Mikroklima.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch vermehrte Begrünung, offene Wasserflächen und temporäre Retentionsräume kann die Verdunstung insbesondere während der Vegetationszeit gezielt gefördert werden. Hier gilt: Grosse, alte Bäume haben eine viel grössere Verdunstungsleistung als junge Bäume. Bestandsbäume sind daher von grosser Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Retention:&amp;lt;/strong&amp;gt; Durch künstlich angelegte Mulden oder Terrainanpassungen kann mit wenig Aufwand viel Retentionsvolumen generiert werden. Mit der Generierung von oberflächlichem Retentionsvolumen können unterirdische Retentionsanlagen, die schlecht zu kontrollieren und zu unterhalten sind, verkleinert oder ggf. ganz weggelassen werden. Bei oberirdischen Retentionsanlagen wie Teichen oder anderen offenen Wasserflächen sind Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen [10].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;strong&amp;gt;Transport:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kann Niederschlagswasser am Ort des Anfalls oder in der direkten Umgebung nicht direkt verdunsten oder versickern, können (oberflächlich geführte) Entwässerungsstrukturen bzw. -rinnen angelegt werden (z.B. oberflächliche Schalensteinrinne; vgl. Abbildung 7). Diese ermöglichen den Transport des Niederschlagswassers zu einer Versickerungsanlage oder eine Grünfläche, auch über längere Distanzen. Sie können auch als gestalterische Elemente eingesetzt werden und so das Niederschlagswasser sichtbar machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Oberflaechliche Ableitung in einer Rinne.jpg|figura=Abbildung 7| Oberflächliche Ableitung in einer Rinne }}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Ausgestaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
…&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{#set:&lt;br /&gt;
 Verantwortliche Rolle=Fachbereich Siedlungsentwässerung&lt;br /&gt;
|Letzte Aktualisierung=2026-03-23&lt;br /&gt;
|Review-Intervall=6 Monate&lt;br /&gt;
|Status=Aktuell&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Grosses_Bild&amp;diff=737</id>
		<title>Vorlage:Grosses Bild</title>
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		<updated>2026-05-05T05:25:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-container&amp;quot; style=&amp;quot;max-width: {{{breite|1200px}}}; margin: 2em auto;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-content&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
    [[Datei:{{{1|no-image.jpeg}}}|none|{{{breite|1200px}}}|link={{{link|}}}|alt={{{alt|{{{2|}}}}}}]]&lt;br /&gt;
  &amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  {{#if: {{{2|}}} | &lt;br /&gt;
    &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-caption&amp;quot;&amp;gt;{{#if: {{{figura|}}} | &amp;lt;i&amp;gt;{{{figura}}}: &amp;lt;/i&amp;gt; }}{{{2}}}&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  }}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=UNESCO-Perimeter&amp;diff=735</id>
		<title>UNESCO-Perimeter</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=UNESCO-Perimeter&amp;diff=735"/>
		<updated>2026-04-21T08:08:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der &#039;&#039;&#039;UNESCO-Perimeter&#039;&#039;&#039; umgrenzt das Gebiet der Altstadt von Bern, das 1983 in die Liste der Weltkulturgüter der UNESCO aufgenommen wurde. Er bildet zusammen mit der zugehörigen Pufferzone das Schutzgebiet des Weltkulturerbes und ist damit eine zentrale Bezugsgrösse für Planung, Gestaltung und Unterhalt des öffentlichen Raums in der Berner Altstadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | Bern-unesco-perimeter.jpeg | Weltkulturerbe-Perimeter der UNESCO.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einordnung und Bedeutung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die UNESCO führt gemäss dem Übereinkommen von 1972 eine Liste von Kultur- und Naturobjekten mit aussergewöhnlichem universellem Wert ({{Quellenangabe|Outstanding Universal Value}}). Die Altstadt von Bern erfüllt das Kriterium (iii) der UNESCO – sie gilt als herausragendes Zeugnis einer zähringischen Städtegründung des 12. und 13. Jahrhunderts. Massgebend sind insbesondere die erhaltene Gründungsstadtanlage, die für Bern typischen Lauben, die Quaderbauweise aus Berner Sandstein sowie die topografische Einbettung in das Aaretal ({{Quellenangabe|Was macht die Altstadt zum Weltkulturerbe (Stadt Bern)}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Welterbestatus verpflichtet die Stadt, alle Eingriffe im Perimeter sorgfältig zu planen und am Erhalt der herausragenden Eigenschaften auszurichten. Dies betrifft neben Hochbau und Denkmalpflege auch die Gestaltung, Nutzung und Instandhaltung des öffentlichen Raums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung: Welterbe-Perimeter und Pufferzone ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schutzgebiet gliedert sich in zwei Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Welterbe-Perimeter (Kernzone)&lt;br /&gt;
:Das eigentliche, 1983 festgesetzte und seither unveränderte Gebiet des Weltkulturerbes. Es umfasst im Wesentlichen die Aarehalbinsel mit der gewachsenen Altstadt von der Heiliggeistkirche bis zur Nydeggbrücke samt Flanken zur Aare.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Pufferzone&lt;br /&gt;
:Das an den Perimeter angrenzende Gebiet, das zum Schutz und Erhalt des Erscheinungsbildes der Welterbestätte beiträgt. Die UNESCO verlangt für alle Welterbestätten eine Pufferzone; für Bern wird hierzu die bestehende Aaretalschutzzone herangezogen. Die definitive Festsetzung erfolgt im Rahmen des UNESCO-Managementplans ({{Quellenangabe|Auftrag UNESCO-Managementplan (Stadt Bern)}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Interaktive Karte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
Widget «Stadtplan»:&lt;br /&gt;
x, y      Ausschnittmittelpunkt in LV95&lt;br /&gt;
zl        Zoom-Level&lt;br /&gt;
lays      Kommaseparierte Layer-IDs (map.bern.ch) – bei Verfügbarkeit eines&lt;br /&gt;
          Layers «UNESCO-Welterbe» ist dieser hier einzutragen.&lt;br /&gt;
--&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{#widget:Stadtplan&lt;br /&gt;
  |x=2600200&lt;br /&gt;
  |y=1199700&lt;br /&gt;
  |zl=6&lt;br /&gt;
  |lays=&lt;br /&gt;
  |width=800&lt;br /&gt;
  |height=600&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Karten und Datensätze zur Altstadt (Denkmalpflege, Bauinventar, Stadtbeschriftung) sind über den [https://map.bern.ch/stadtplan/ Stadtplan der Stadt Bern] zugänglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bedeutung für Projekte im öffentlichen Raum ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Planung, Bau und Unterhalt im UNESCO-Perimeter gelten erhöhte Anforderungen an die denkmalpflegerische Verträglichkeit. Wesentliche Punkte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Frühzeitiger Einbezug der Denkmalpflege.&#039;&#039;&#039; Bei Erneuerungen oder Umgestaltungen von Gassen, Plätzen und Belägen im Perimeter ist die städtische Denkmalpflege frühzeitig beizuziehen – zusammen mit der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, da hindernisfreie Nutzung und Denkmalverträglichkeit gemeinsam zu lösen sind (vgl. [[Natursteinpflästerung]]).&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Orientierung am historisch verbürgten Zustand.&#039;&#039;&#039; Materialwahl, Belagsstruktur und Ausstattung richten sich nach der lokal überlieferten Tradition – etwa bei [[Natursteinpflästerung|Pflästerungen]] aus Alpnacher Quarzsandstein oder bei Stadtmobiliar, Beleuchtung und Beschriftung.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Bezug zum ISOS.&#039;&#039;&#039; Der Perimeter deckt sich räumlich weitgehend mit dem Gebiet, das im {{Quellenangabe|Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)}} mit dem höchsten Erhaltungsziel verzeichnet ist. Daraus leiten sich zusätzliche Anforderungen an Eingriffe ab.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Archäologie.&#039;&#039;&#039; Bau- und Aushubarbeiten im Perimeter lösen regelmässig archäologische Untersuchungen durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern aus ({{Quellenangabe|UNESCO-Welterbe im Kanton Bern (Kanton Bern)}}).&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Abstimmung mit dem [[BGI|blau-grünen Infrastruktur]]-Anliegen.&#039;&#039;&#039; Begrünung, Versickerung und Baumstandorte sind im Perimeter besonders sorgfältig mit dem Stadtbild und der historischen Substanz abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Managementplan ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der UNESCO-Managementplan bildet das zentrale Instrument zur langfristigen Steuerung der Welterbestätte. Er umfasst einen statischen Teil (Welterbeeigenschaften, Perimeter, Pufferzone, Schutzinstrumente) und einen dynamischen Teil mit Leitfäden zu öffentlichem Raum, Architektur und Städtebau sowie Archäologie. Der Plan wird von der städtischen Denkmalpflege unter Mitwirkung von Bund (Bundesamt für Kultur) und Kanton erarbeitet. Nach Genehmigung durch das Bundesamt für Kultur und das UNESCO-Welterbezentrum ist die Einführung für Sommer/Herbst 2026 vorgesehen ({{Quellenangabe|UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt (Stadt Bern)}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Ebene !! Stelle !! Rolle im UNESCO-Perimeter&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Stadt Bern || Fachstelle für Denkmalpflege || Federführung Managementplan, denkmalpflegerische Beurteilung von Bauvorhaben&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Stadt Bern || Stadtplanung, Tiefbauamt, Stadtgrün Bern || Planung und Realisierung von Projekten im öffentlichen Raum&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Kanton Bern || Amt für Kultur, Archäologischer Dienst || Kantonale Denkmalpflege; archäologische Untersuchungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Bund || Bundesamt für Kultur (BAK) || Äquivalenzprüfung Managementplan, Weiterleitung an UNESCO&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Natursteinpflästerung]]&lt;br /&gt;
* [[Rechtliche Grundlagen und Normen]]&lt;br /&gt;
* [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Was macht die Altstadt zum Weltkulturerbe (Stadt Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Auftrag UNESCO-Managementplan (Stadt Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt (Stadt Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|UNESCO-Welterbe (Bundesamt für Kultur)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|UNESCO-Welterbe im Kanton Bern (Kanton Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Outstanding Universal Value}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Denkmalpflege]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Altstadt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=UNESCO-Perimeter&amp;diff=734</id>
		<title>UNESCO-Perimeter</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=UNESCO-Perimeter&amp;diff=734"/>
		<updated>2026-04-21T08:06:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: Die Seite wurde neu angelegt: „= UNESCO-Perimeter =  Anwendungsgebiet::Altstadt  Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;UNESCO-Perimeter&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; umgrenzt das Gebiet der Altstadt von Bern, das 1983 in die Liste der Weltkulturgüter der UNESCO aufgenommen wurde. Er bildet zusammen mit der zugehörigen Pufferzone das Schutzgebiet des Weltkulturerbes und ist damit eine zentrale Bezugsgrösse für Planung, Gestaltung und Unterhalt des öffentlichen Raums in der Berner Altstadt.  Datei:Bern-unesco-perimeter.jpeg|thumb|cen…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= UNESCO-Perimeter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Anwendungsgebiet::Altstadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &#039;&#039;&#039;UNESCO-Perimeter&#039;&#039;&#039; umgrenzt das Gebiet der Altstadt von Bern, das 1983 in die Liste der Weltkulturgüter der UNESCO aufgenommen wurde. Er bildet zusammen mit der zugehörigen Pufferzone das Schutzgebiet des Weltkulturerbes und ist damit eine zentrale Bezugsgrösse für Planung, Gestaltung und Unterhalt des öffentlichen Raums in der Berner Altstadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Bern-unesco-perimeter.jpeg|thumb|center|700px|Weltkulturerbe-Perimeter der UNESCO.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einordnung und Bedeutung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die UNESCO führt gemäss dem Übereinkommen von 1972 eine Liste von Kultur- und Naturobjekten mit aussergewöhnlichem universellem Wert ({{Quellenangabe|Outstanding Universal Value}}). Die Altstadt von Bern erfüllt das Kriterium (iii) der UNESCO – sie gilt als herausragendes Zeugnis einer zähringischen Städtegründung des 12. und 13. Jahrhunderts. Massgebend sind insbesondere die erhaltene Gründungsstadtanlage, die für Bern typischen Lauben, die Quaderbauweise aus Berner Sandstein sowie die topografische Einbettung in das Aaretal ({{Quellenangabe|Was macht die Altstadt zum Weltkulturerbe (Stadt Bern)}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Welterbestatus verpflichtet die Stadt, alle Eingriffe im Perimeter sorgfältig zu planen und am Erhalt der herausragenden Eigenschaften auszurichten. Dies betrifft neben Hochbau und Denkmalpflege auch die Gestaltung, Nutzung und Instandhaltung des öffentlichen Raums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung: Welterbe-Perimeter und Pufferzone ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schutzgebiet gliedert sich in zwei Teile:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Welterbe-Perimeter (Kernzone)&lt;br /&gt;
:Das eigentliche, 1983 festgesetzte und seither unveränderte Gebiet des Weltkulturerbes. Es umfasst im Wesentlichen die Aarehalbinsel mit der gewachsenen Altstadt von der Heiliggeistkirche bis zur Nydeggbrücke samt Flanken zur Aare.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Pufferzone&lt;br /&gt;
:Das an den Perimeter angrenzende Gebiet, das zum Schutz und Erhalt des Erscheinungsbildes der Welterbestätte beiträgt. Die UNESCO verlangt für alle Welterbestätten eine Pufferzone; für Bern wird hierzu die bestehende Aaretalschutzzone herangezogen. Die definitive Festsetzung erfolgt im Rahmen des UNESCO-Managementplans ({{Quellenangabe|Auftrag UNESCO-Managementplan (Stadt Bern)}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Interaktive Karte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
Widget «Stadtplan»:&lt;br /&gt;
x, y      Ausschnittmittelpunkt in LV95&lt;br /&gt;
zl        Zoom-Level&lt;br /&gt;
lays      Kommaseparierte Layer-IDs (map.bern.ch) – bei Verfügbarkeit eines&lt;br /&gt;
          Layers «UNESCO-Welterbe» ist dieser hier einzutragen.&lt;br /&gt;
--&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{#widget:Stadtplan&lt;br /&gt;
  |x=2600200&lt;br /&gt;
  |y=1199700&lt;br /&gt;
  |zl=6&lt;br /&gt;
  |lays=&lt;br /&gt;
  |width=800&lt;br /&gt;
  |height=600&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzliche Karten und Datensätze zur Altstadt (Denkmalpflege, Bauinventar, Stadtbeschriftung) sind über den [https://map.bern.ch/stadtplan/ Stadtplan der Stadt Bern] zugänglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bedeutung für Projekte im öffentlichen Raum ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Planung, Bau und Unterhalt im UNESCO-Perimeter gelten erhöhte Anforderungen an die denkmalpflegerische Verträglichkeit. Wesentliche Punkte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Frühzeitiger Einbezug der Denkmalpflege.&#039;&#039;&#039; Bei Erneuerungen oder Umgestaltungen von Gassen, Plätzen und Belägen im Perimeter ist die städtische Denkmalpflege frühzeitig beizuziehen – zusammen mit der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, da hindernisfreie Nutzung und Denkmalverträglichkeit gemeinsam zu lösen sind (vgl. [[Natursteinpflästerung]]).&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Orientierung am historisch verbürgten Zustand.&#039;&#039;&#039; Materialwahl, Belagsstruktur und Ausstattung richten sich nach der lokal überlieferten Tradition – etwa bei [[Natursteinpflästerung|Pflästerungen]] aus Alpnacher Quarzsandstein oder bei Stadtmobiliar, Beleuchtung und Beschriftung.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Bezug zum ISOS.&#039;&#039;&#039; Der Perimeter deckt sich räumlich weitgehend mit dem Gebiet, das im {{Quellenangabe|Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)}} mit dem höchsten Erhaltungsziel verzeichnet ist. Daraus leiten sich zusätzliche Anforderungen an Eingriffe ab.&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Archäologie.&#039;&#039;&#039; Bau- und Aushubarbeiten im Perimeter lösen regelmässig archäologische Untersuchungen durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern aus ({{Quellenangabe|UNESCO-Welterbe im Kanton Bern (Kanton Bern)}}).&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;&#039;Abstimmung mit dem [[BGI|blau-grünen Infrastruktur]]-Anliegen.&#039;&#039;&#039; Begrünung, Versickerung und Baumstandorte sind im Perimeter besonders sorgfältig mit dem Stadtbild und der historischen Substanz abzustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Managementplan ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der UNESCO-Managementplan bildet das zentrale Instrument zur langfristigen Steuerung der Welterbestätte. Er umfasst einen statischen Teil (Welterbeeigenschaften, Perimeter, Pufferzone, Schutzinstrumente) und einen dynamischen Teil mit Leitfäden zu öffentlichem Raum, Architektur und Städtebau sowie Archäologie. Der Plan wird von der städtischen Denkmalpflege unter Mitwirkung von Bund (Bundesamt für Kultur) und Kanton erarbeitet. Nach Genehmigung durch das Bundesamt für Kultur und das UNESCO-Welterbezentrum ist die Einführung für Sommer/Herbst 2026 vorgesehen ({{Quellenangabe|UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt (Stadt Bern)}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Ebene !! Stelle !! Rolle im UNESCO-Perimeter&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Stadt Bern || Fachstelle für Denkmalpflege || Federführung Managementplan, denkmalpflegerische Beurteilung von Bauvorhaben&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Stadt Bern || Stadtplanung, Tiefbauamt, Stadtgrün Bern || Planung und Realisierung von Projekten im öffentlichen Raum&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Kanton Bern || Amt für Kultur, Archäologischer Dienst || Kantonale Denkmalpflege; archäologische Untersuchungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Bund || Bundesamt für Kultur (BAK) || Äquivalenzprüfung Managementplan, Weiterleitung an UNESCO&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Natursteinpflästerung]]&lt;br /&gt;
* [[Rechtliche Grundlagen und Normen]]&lt;br /&gt;
* [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Was macht die Altstadt zum Weltkulturerbe (Stadt Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Auftrag UNESCO-Managementplan (Stadt Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|UNESCO-Weltkulturerbe Altstadt (Stadt Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|UNESCO-Welterbe (Bundesamt für Kultur)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|UNESCO-Welterbe im Kanton Bern (Kanton Bern)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Outstanding Universal Value}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Denkmalpflege]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Altstadt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Datei:Bern-unesco-perimeter.jpeg&amp;diff=733</id>
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		<updated>2026-04-21T08:03:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: Kartografische Darstellung des UNESCO-Weltkulturerbe-Perimeters der Berner Altstadt.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Beschreibung ==&lt;br /&gt;
Kartografische Darstellung des UNESCO-Weltkulturerbe-Perimeters der Berner Altstadt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kategorie:Blau-Gr%C3%BCne_Infrastruktur&amp;diff=731</id>
		<title>Kategorie:Blau-Grüne Infrastruktur</title>
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		<updated>2026-04-08T12:37:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Infrastruktur]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kategorie:Blau-Gr%C3%BCne_Infrastruktur&amp;diff=730</id>
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		<updated>2026-04-08T12:36:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie::Infrastruktur]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kategorie:Blau-Gr%C3%BCne_Infrastruktur&amp;diff=729</id>
		<title>Kategorie:Blau-Grüne Infrastruktur</title>
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		<updated>2026-04-08T12:36:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: Leere Seite erstellt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Quellen:Fachhandbuch_Kunstbauten_(FHB_K)_%E2%80%93_ASTRA&amp;diff=728</id>
		<title>Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Quellen:Fachhandbuch_Kunstbauten_(FHB_K)_%E2%80%93_ASTRA&amp;diff=728"/>
		<updated>2026-04-08T12:22:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Beschaffungsgrenzwerte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Angaben zum Dokument ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Herausgeber&#039;&#039;&#039; || Bundesamt für Strassen (ASTRA)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Dokumentnummer&#039;&#039;&#039; || 22001&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Art&#039;&#039;&#039; || Laufend aktualisiertes Online-Dokument&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Bezug&#039;&#039;&#039; || [https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/dokumente-nationalstrassen/fachdokumente/fachunterstuetzung/fachhandbuch-kunstbauten.html astra.admin.ch]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt und Bezug zu Bern baut ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) des ASTRA legt die massgebenden Richtlinien für Planung, Bau und Unterhalt von Kunstbauten (Brücken, Stützmauern, Tunnels u. ä.) auf Nationalstrassen fest. Die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum orientieren sich an diesem Fachhandbuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abweichungen für die Stadt Bern ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Fachhandbuch gilt im Wesentlichen, aber für die Stadt Bern gelten folgende Abweichungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschaffungsgrenzwerte ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen sind: (Tabelle oder so) → eigene Seite für ganzes Bern baut, da überall gleich oder ähnlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Backlinks Quelle}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Quellen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Normen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunstbauten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Quellen:Fachhandbuch_Kunstbauten_(FHB_K)_%E2%80%93_ASTRA&amp;diff=727</id>
		<title>Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Quellen:Fachhandbuch_Kunstbauten_(FHB_K)_%E2%80%93_ASTRA&amp;diff=727"/>
		<updated>2026-04-08T12:20:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Abweichungen für die Stadt Bern */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Angaben zum Dokument ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Herausgeber&#039;&#039;&#039; || Bundesamt für Strassen (ASTRA)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Dokumentnummer&#039;&#039;&#039; || 22001&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Art&#039;&#039;&#039; || Laufend aktualisiertes Online-Dokument&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Bezug&#039;&#039;&#039; || [https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/dokumente-nationalstrassen/fachdokumente/fachunterstuetzung/fachhandbuch-kunstbauten.html astra.admin.ch]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt und Bezug zu Bern baut ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) des ASTRA legt die massgebenden Richtlinien für Planung, Bau und Unterhalt von Kunstbauten (Brücken, Stützmauern, Tunnels u. ä.) auf Nationalstrassen fest. Die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum orientieren sich an diesem Fachhandbuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abweichungen für die Stadt Bern ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Fachhandbuch gilt im Wesentlichen, aber für die Stadt Bern gelten folgende Abweichungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschaffungsgrenzwerte ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grenzen sind: (Tabelle oder so)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Backlinks Quelle}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Quellen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Normen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunstbauten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
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		<title>Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA</title>
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		<updated>2026-04-08T12:19:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Angaben zum Dokument ==&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Herausgeber&#039;&#039;&#039; || Bundesamt für Strassen (ASTRA)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Dokumentnummer&#039;&#039;&#039; || 22001&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Art&#039;&#039;&#039; || Laufend aktualisiertes Online-Dokument&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;&#039;Bezug&#039;&#039;&#039; || [https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/dokumente-nationalstrassen/fachdokumente/fachunterstuetzung/fachhandbuch-kunstbauten.html astra.admin.ch]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt und Bezug zu Bern baut ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) des ASTRA legt die massgebenden Richtlinien für Planung, Bau und Unterhalt von Kunstbauten (Brücken, Stützmauern, Tunnels u. ä.) auf Nationalstrassen fest. Die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum orientieren sich an diesem Fachhandbuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abweichungen für die Stadt Bern ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschaffungsgrenzwerte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Backlinks Quelle}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Quellen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Normen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunstbauten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=725</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=725"/>
		<updated>2026-04-08T11:46:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Zuständigkeiten Bund */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | breite=70% | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS)]] ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das [[Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen]] auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bund nimmt im Hochwasserschutz primär folgende Aufgaben wahr:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Schaffung der wegleitenden Gesetzgebung &lt;br /&gt;
* Aufsicht über den kantonalen Gesetzesvollzug &lt;br /&gt;
* Sicherstellung/Prüfung der Konformität zur Bundesgesetzgebung, insbesondere Umweltgesetzgebung &lt;br /&gt;
* Sicherung eines zweckmässigen Einsatzes der Bundesmittel &lt;br /&gt;
* Beratung von Kanton und Institutionen &lt;br /&gt;
* Bereitstellung von Grundlagen und Arbeitshilfen &lt;br /&gt;
* Förderung der Aus- und Weiterbildung &lt;br /&gt;
* Erhebungen im gesamtschweizerischen Interesse (Hydrologie, Geologie) &lt;br /&gt;
* Subventionsgeber&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ämter und Institutionen des Bundes mit ihren Zuständigkeiten im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ [https://www.bafu.admin.ch Bundesamt für Umwelt (BAFU)]&lt;br /&gt;
! Amt/Institution&lt;br /&gt;
! Zuständigkeiten&lt;br /&gt;
! Leistungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Abteilung Gefahrenprävention&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Gesetzgebung und Umsetzung Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* Oberaufsicht über die Abfluss- und Seeregulierung &lt;br /&gt;
* Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei Gewässern (Renaturierung) &lt;br /&gt;
* Umsetzung eines integralen Risikomanagements&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Zuständig für Gefahrengrundlagen (Gefahrenkarten) &lt;br /&gt;
* Prüfung von Projekten und Abgeltungen gemäss Wasserbaugesetz &lt;br /&gt;
* Richtlinien für Projektbearbeitung und Finanzhilfen &lt;br /&gt;
* Beratung Kanton und planende Ingenieure &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Abteilung Hydrologie&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Projektierung und Unterhalt aller Messstationen an Gewässern &lt;br /&gt;
* Bearbeitung, Prüfung und Bereitstellung von hydrologischen Daten &lt;br /&gt;
* Durchführung der nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Bereitstellung hydrologischer und hydrogeologischer Grundlagen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Abteilung Artenmanagement&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Jagd und Fischerei &lt;br /&gt;
* Arten und Lebensraumschutz &lt;br /&gt;
* Inventararbeiten von Biotopen &lt;br /&gt;
* Subventionswesen nach NHG &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Beurteilt Projekte für technische Eingriffe in Gewässer bezüglich Gefährdung des Fischbestandes &lt;br /&gt;
* Vollzug des Fischereigesetzes und Unterstützung beim Vollzug im Gewässerschutz &lt;br /&gt;
* Entschädigungen für den Auenschutz &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Abteilung Wald&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Umsetzung einer nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes &lt;br /&gt;
* Vollzug Waldgesetz und Regelung der finanziellen Verpflichtungen des Bundes &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Prüfung von Rodungsgesuchen mit Fläche &amp;gt; 5&#039;000&amp;amp;#8239;m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Abteilung Natur und Landschaft&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Nachhaltige Landschaftsnutzung &lt;br /&gt;
* Minimierung von Landschaftseingriffen &lt;br /&gt;
* Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von Nationaler Bedeutung (BLN) &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* Nimmt Stellung zu Richtplanungen der Kantone&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=724</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=724"/>
		<updated>2026-04-08T10:51:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Zuständigkeiten Bund */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | breite=70% | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS)]] ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das [[Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen]] auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bund nimmt im Hochwasserschutz primär folgende Aufgaben wahr:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Schaffung der wegleitenden Gesetzgebung &lt;br /&gt;
* Aufsicht über den kantonalen Gesetzesvollzug &lt;br /&gt;
* Sicherstellung/Prüfung der Konformität zur Bundesgesetzgebung, insbesondere Umweltgesetzgebung &lt;br /&gt;
* Sicherung eines zweckmässigen Einsatzes der Bundesmittel &lt;br /&gt;
* Beratung von Kanton und Institutionen &lt;br /&gt;
* Bereitstellung von Grundlagen und Arbeitshilfen &lt;br /&gt;
* Förderung der Aus- und Weiterbildung &lt;br /&gt;
* Erhebungen im gesamtschweizerischen Interesse (Hydrologie, Geologie) &lt;br /&gt;
* Subventionsgeber&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ämter und Institutionen des Bundes mit ihren Zuständigkeiten im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Bundesamt für Umwelt (BAFU)&lt;br /&gt;
! Amt/Institution&lt;br /&gt;
! Zuständigkeiten&lt;br /&gt;
! Leistungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Abteilung Gefahrenprävention&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Gesetzgebung und Umsetzung Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* Oberaufsicht über die Abfluss- und Seeregulierung &lt;br /&gt;
* Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei Gewässern (Renaturierung) &lt;br /&gt;
* Umsetzung eines integralen Risikomanagements&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Zuständig für Gefahrengrundlagen (Gefahrenkarten) &lt;br /&gt;
* Prüfung von Projekten und Abgeltungen gemäss Wasserbaugesetz &lt;br /&gt;
* Richtlinien für Projektbearbeitung und Finanzhilfen &lt;br /&gt;
* Beratung Kanton und planende Ingenieure &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Abteilung Hydrologie&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Projektierung und Unterhalt aller Messstationen an Gewässern &lt;br /&gt;
* Bearbeitung, Prüfung und Bereitstellung von hydrologischen Daten &lt;br /&gt;
* Durchführung der nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA)&lt;br /&gt;
| * Bereitstellung hydrologischer und hydrogeologischer Grundlagen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Grosses_Bild&amp;diff=723</id>
		<title>Vorlage:Grosses Bild</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Grosses_Bild&amp;diff=723"/>
		<updated>2026-04-08T10:07:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-container&amp;quot; style=&amp;quot;max-width: {{{breite|1200px}}}; margin: 2em auto;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-content&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
    [[Datei:{{{1}}}|none|{{{breite|1200px}}}|link={{{link|}}}|alt={{{alt|{{{2|}}}}}}]]&lt;br /&gt;
  &amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  {{#if: {{{2|}}} | &lt;br /&gt;
    &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-caption&amp;quot;&amp;gt;{{#if: {{{figura|}}} | &amp;lt;i&amp;gt;{{{figura}}}:&amp;lt;/i&amp;gt; }}{{{2}}}&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  }}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=722</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=722"/>
		<updated>2026-04-08T10:05:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Projektphasen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | breite=70% | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS)]] ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das [[Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen]] auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Grosses_Bild&amp;diff=721</id>
		<title>Vorlage:Grosses Bild</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-container&amp;quot; style=&amp;quot;max-width: {{{breite|1200px}}}; margin: auto;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-content&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
    [[Datei:{{{1}}}|none|{{{breite|1200px}}}|link={{{link|}}}|alt={{{alt|{{{2|}}}}}}]]&lt;br /&gt;
  &amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  {{#if: {{{2|}}} | &lt;br /&gt;
    &amp;lt;div class=&amp;quot;responsive-image-caption&amp;quot;&amp;gt;{{#if: {{{figura|}}} | &amp;lt;i&amp;gt;{{{figura}}}:&amp;lt;/i&amp;gt; }}{{{2}}}&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  }}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
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		<updated>2026-04-08T10:03:25Z</updated>

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  &amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
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		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
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    [[Datei:{{{1}}}|none|{{{breite|1200}}}px|link={{{link|}}}|alt={{{alt|{{{2|}}}}}}]]&lt;br /&gt;
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&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=718</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=718"/>
		<updated>2026-04-08T09:56:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Projektphasen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | breite=400 | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS)]] ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das [[Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen]] auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=717</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=717"/>
		<updated>2026-04-08T09:55:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Projektphasen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | breite=400px | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS)]] ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das [[Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen]] auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=716</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=716"/>
		<updated>2026-04-08T09:55:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Projektphasen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | breite=700px | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS)]] ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das [[Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen]] auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=715</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
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		<updated>2026-04-08T09:54:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS)]] ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das [[Quellen:SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen]] auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=714</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
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		<updated>2026-04-08T09:52:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommission für Hochwasserschutz des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS) ermittelte in diversen Untersuchungen folgende Haupteinflussgrössen für die Qualität und die Kosten von Hochwasserschutzprojekten [A5]:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Fachkompetenz des Auftragnehmers&lt;br /&gt;
: Die Projektqualität hängt massgeblich von der Fachkompetenz des Auftragnehmers bezüglich Technik und Management ab. Dazu benötigen die Planungsbüros eine angemessene Wertschöpfung, um ihr Personal weiterzubilden, neue Methoden zu entwickeln und technisch jederzeit auf dem neuesten Stand zu sein, aber auch um junge Fachpersonen im Wasserbau nachziehen zu können. Es lohnt sich, für die Projektierung in Fachbüros zu investieren: Mehrkosten werden bei den Baukosten, v.a. aber bei verhüteten Schäden an Verbauungen und an den zu schützenden Werten in der Regel mehr als wett gemacht. &lt;br /&gt;
; Ressourcen und Fachkompetenz des Auftraggebers&lt;br /&gt;
: Ein direkter Zusammenhang zur Projektqualität besteht auch in den verfügbaren personellen Ressourcen (Kapazitäten) und der Fachkompetenz des Auftraggebers bezüglich Technik und Management. Indirekt beeinflussen aber auch die zur Verfügung gestellten Grundlagen und die Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber die Qualität der Planungsarbeiten. &lt;br /&gt;
; Ausschreibe-/Vergabeverfahren&lt;br /&gt;
: Die Ausschreibungsunterlagen haben vollständig zu sein und die zentralen Eckpunkte für die Projektbearbeitung klar festzulegen. Im öffentlichen Vergabewesen existieren viele gesetzliche Vorgaben. Umso wichtiger ist es, die noch vorhandenen Freiräume im Sinne der Optimierung von Qualität und Kosten des Projektes zu nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout|Die Qualitätssicherung findet in jeder Projektphase statt (vgl. Abb. 022-1). Es wird empfohlen, das SIA Merkblatt 2007 – Qualität im Bauwesen auch für Wasserbauprojekte anzuwenden.}} &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=713</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
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		<updated>2026-04-08T09:49:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Projektphasen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | SIA-103.jpg | figura = Abbildung 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Datei:SIA-103.jpg&amp;diff=712</id>
		<title>Datei:SIA-103.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Datei:SIA-103.jpg&amp;diff=712"/>
		<updated>2026-04-08T09:48:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Kreisförmige Darstellung des Projektablaufs nach SIA-103 als Diagramm&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=711</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=711"/>
		<updated>2026-04-08T09:27:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Akteure ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Subventionsgeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftraggeber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konzessionäre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auftragnehmer === &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Projektphasen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leistungsmodell des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) umfasst sechs Phasen und zwölf Teilphasen. Es beschreibt damit den ganzen “Lebenszyklus“ eines Bauwerkes von der Bedürfnisformulierung bis hin zur Bewirtschaftung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in Abb. 022-1 dargestellte Ablauf ist in der Praxis ein iterativer Prozess, der je nach Projekt und Ausgangslage einen zu definierenden Startpunkt hat und unterschiedliche Phasen durchläuft. Je nach Komplexität und Umfang des Projektes oder je nach Dringlichkeit der Massnahmen (Sofortmassnahmen nach Hochwasserereignissen) werden die Projektphasen unterschiedlich tief bearbeitet. Es ist auch möglich, dass einzelne Projektphasen im Laufe des Gesamtprojektes mehrmals durchlaufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Grosses Bild | figura = 022-1 | Projektphasen gemäss [[SIA 103]], Darstellung aus dem [[Leitfaden KOHS 2004]] [A5], erweitert}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im mittleren Ring werden, durch die Intensität der Graufärbung in der entsprechenden Ebene, die Aufgaben der Akteure (Subventionsgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer) in den einzelnen Projektphasen verdeutlicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dunkelgrau: Akteur hat Schlüsselrolle. &lt;br /&gt;
* grau, hellgrau, weiss: Akteur hat untergeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Übertragung definierter Teilaufgaben des Auftraggebers an einen Spezialisten möglich, ist dies durch einen * gekennzeichnet. Der innere Ring enthält Verweise auf die Kapitel des vorliegenden Fachordners. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Qualität ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Bund ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeiten Kanton ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsgruppen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereine / Körperschaften ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Akteure_(Wasserbau)&amp;diff=710</id>
		<title>Akteure (Wasserbau)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Akteure_(Wasserbau)&amp;diff=710"/>
		<updated>2026-04-08T09:19:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: Timo Bezjak verschob die Seite Akteure (Wasserbau) nach Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;#WEITERLEITUNG [[Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=709</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
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		<updated>2026-04-08T09:19:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: Timo Bezjak verschob die Seite Akteure (Wasserbau) nach Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Subventionsgeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftraggeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzessionäre ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftragnehmer == &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=708</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=708"/>
		<updated>2026-04-08T09:17:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: /* Konzessionäre */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Subventionsgeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftraggeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzessionäre ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Callout | Die Umsetzung im Web-GIS ist mit Stand vom 8. April 2026 noch pendent }}&lt;br /&gt;
[[Kategorie::Artikel mit pendenten Informationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftragnehmer == &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=707</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=707"/>
		<updated>2026-04-08T09:14:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Subventionsgeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftraggeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzessionäre ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftragnehmer == &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=706</id>
		<title>Zuständigkeiten bei Wasserbauprojekten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Zust%C3%A4ndigkeiten_bei_Wasserbauprojekten&amp;diff=706"/>
		<updated>2026-04-08T09:14:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sind in der Regel mindestens drei Ebenen beteiligt, die gemeinsam an einer Problemstellung arbeiten: der Auftraggeber, der Subventionsgeber und der Auftragnehmer. In den verschiedenen Projektphasen übernehmen sie gemäss [A5] unterschiedliche Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Subventionsgeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Subventionsgeber (Bund, Kanton) übernimmt die strategische Führung im Bereich Hochwasserschutz. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber &lt;br /&gt;
* die fachliche Beratung und Unterstützung der Auftraggeber &lt;br /&gt;
* einheitliche Praxis und Standards auf Stufe Kanton und Bund &lt;br /&gt;
* die Verfahrenskoordination auf Kantons- und Bundesebene &lt;br /&gt;
* die Koordination und Abstimmung der Bundes- und Kantonspolitik mit anderen &lt;br /&gt;
* raumwirksamen Fachbereichen wie Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Wald &lt;br /&gt;
* Raumplanung, etc. &lt;br /&gt;
* Projektgenehmigung und Subventionierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftraggeber ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftraggeber übernimmt gemäss Wasserbaugesetz die operative Führung. Er ist verantwortlich für:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* den Hochwasserschutz &lt;br /&gt;
* die Sicherstellung des Unterhalts der Gewässer und Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die periodische Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzbauten &lt;br /&gt;
* die Bewältigung von Schadenereignissen &lt;br /&gt;
* die Planung &lt;br /&gt;
* die Realisierung von Schutzbauten und Anlagen sowie Renaturierungen &lt;br /&gt;
* die Koordination mit den zuständigen Fachstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb der Stadtverwaltung liegt die Verantwortung zur Realisierung von Wasserbauprojekten gemäss Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (Organisationsverordnung; OV), Art43quarter, b beim Tiefbauamt. Im Organisationshandbuch (OHB) des Tiefbauamts der Stadt Bern, Kap.2.1.1, wird dieser Grundauftrag nochmals festgehalten:  Das Tiefbauamt ist verantwortlich für die Projektierung, die Realisierung und Unterhalt der Verkehrsanlagen, Kunstbauten, Wasserbauten und Abwasseranlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzessionäre ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere Akteure sind innerhalb der Stadt Bern folgende Konzessionäre zu beachten: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* BKW &lt;br /&gt;
* EWB &lt;br /&gt;
* Augsburger AG Bern, Handelsmühle&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entsprechenden Konzessionsstrecken, wie auch die Vereinbarungen zu den Konzessionen können aus dem WEB-GIS entnommen werden (z.Z. noch pendent)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auftragnehmer == &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Auftragnehmer (Planer, Projektingenieur, Bauleiter) führt die in Auftrag gegebenen Projektphasen (vgl. Kap. 022) aus oder übernimmt die Gesamtleitung des Projekts für den Auftraggeber.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserbau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Fachthema&amp;diff=705</id>
		<title>Vorlage:Fachthema</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Vorlage:Fachthema&amp;diff=705"/>
		<updated>2026-03-31T14:24:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;noinclude&amp;gt;Dies ist die Vorlage für Fachthemen, die bisher beispielsweise in Fachordnern behandelt wurden.&amp;lt;/noinclude&amp;gt;&amp;lt;includeonly&amp;gt;{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
! Zuständige Stelle&lt;br /&gt;
| [[Zuständige Stelle::Stellen:{{{Zuständige Stelle|}}}]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/includeonly&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kunstbauten&amp;diff=704</id>
		<title>Kunstbauten</title>
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		<updated>2026-03-31T14:01:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Diese Seite fasst die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum zusammen. Sie entspricht [[Bern baut – Teil C: Normalien]], Abschnitt C 2.1.1 (Strassenbau – Kunstbauten), erstellt 07.02.2002, revidiert Mai 2024.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Normalien Kunstbauten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Normalien für Kunstbauten der Stadt Bern orientieren sich am [[Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K)]] des Bundesamts für Strassen ASTRA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktuellen Richtlinien sind direkt beim ASTRA abrufbar: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Kunstbauten&lt;br /&gt;
: {{Quellenangabe|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA}}&lt;br /&gt;
; Stützmauern&lt;br /&gt;
: {{Quellenangabe|Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Graffitischutz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kunstbauten der Stadt Bern werden, wo immer möglich, mit einem BIOforte Graffitischutz 2K permanent geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Produkte und Anwendungen: {{Quellenangabe|BIOforte Graffitischutz}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezialanwendungen oder Abweichungen sind mit dem Fachbereich Kunstbauten zu klären: [mailto:Thorsten.hauk@bern.ch Thorsten.hauk@bern.ch]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geländer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Normgeländer ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Normgeländer gilt für Anwendungen bei Gehwegen ohne spezielle Anforderungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Bauteil !! Profil&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Obergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Untergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Pfosten || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Staketen || Flachstahl 30 × 8 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Fussplatten || Flachstahl 140 × 12 mm&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konstruktive Anforderungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Staketabstand&lt;br /&gt;
: Maximal 120 mm&lt;br /&gt;
; Konstruktion&lt;br /&gt;
: Geschweisst und fachgerecht verputzt&lt;br /&gt;
; Montagelöcher&lt;br /&gt;
: Je vier Löcher pro Platte, Ø 14 mm&lt;br /&gt;
; Geländerhöhe&lt;br /&gt;
: Je nach Bedarf und Anwendung, mindestens 1,00 m&lt;br /&gt;
; Oberflächenbehandlung&lt;br /&gt;
: Verzinkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Befestigungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Stossschrauben&lt;br /&gt;
: SK-Imbus M10 × 25 mm&lt;br /&gt;
; Befestigungen&lt;br /&gt;
: Gewindestangen M10, geklebt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Anwendungsgebiet::Gesamte Stadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Massgebende Quellen und Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsmittel Stadt Bern ===&lt;br /&gt;
* [[Bern baut – Teil C: Normalien]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Externe Quellen ===&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|BIOforte Graffitischutz}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Normalien]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strassenbau]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunstbauten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kunstbauten&amp;diff=703</id>
		<title>Kunstbauten</title>
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		<updated>2026-03-31T14:00:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Diese Seite fasst die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum zusammen. Sie entspricht [[Bern baut – Teil C: Normalien]], Abschnitt C 2.1.1 (Strassenbau – Kunstbauten), erstellt 07.02.2002, revidiert Mai 2024.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Normalien Kunstbauten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Normalien für Kunstbauten der Stadt Bern orientieren sich am [[Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K)]] des Bundesamts für Strassen ASTRA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktuellen Richtlinien sind direkt beim ASTRA abrufbar: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Kunstbauten&lt;br /&gt;
: {{Quellenangabe|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA}}&lt;br /&gt;
; Stützmauern&lt;br /&gt;
: {{Quellenangabe|Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Graffitischutz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kunstbauten der Stadt Bern werden, wo immer möglich, mit einem BIOforte Graffitischutz 2K permanent geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Produkte und Anwendungen: [[Quellen:BIOforte Graffitischutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezialanwendungen oder Abweichungen sind mit dem Fachbereich Kunstbauten zu klären: [mailto:Thorsten.hauk@bern.ch Thorsten.hauk@bern.ch]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geländer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Normgeländer ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Normgeländer gilt für Anwendungen bei Gehwegen ohne spezielle Anforderungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Bauteil !! Profil&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Obergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Untergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Pfosten || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Staketen || Flachstahl 30 × 8 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Fussplatten || Flachstahl 140 × 12 mm&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konstruktive Anforderungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Staketabstand&lt;br /&gt;
: Maximal 120 mm&lt;br /&gt;
; Konstruktion&lt;br /&gt;
: Geschweisst und fachgerecht verputzt&lt;br /&gt;
; Montagelöcher&lt;br /&gt;
: Je vier Löcher pro Platte, Ø 14 mm&lt;br /&gt;
; Geländerhöhe&lt;br /&gt;
: Je nach Bedarf und Anwendung, mindestens 1,00 m&lt;br /&gt;
; Oberflächenbehandlung&lt;br /&gt;
: Verzinkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Befestigungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Stossschrauben&lt;br /&gt;
: SK-Imbus M10 × 25 mm&lt;br /&gt;
; Befestigungen&lt;br /&gt;
: Gewindestangen M10, geklebt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Anwendungsgebiet::Gesamte Stadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Massgebende Quellen und Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsmittel Stadt Bern ===&lt;br /&gt;
* [[Bern baut – Teil C: Normalien]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Externe Quellen ===&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|BIOforte Graffitischutz}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Normalien]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strassenbau]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunstbauten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kunstbauten&amp;diff=702</id>
		<title>Kunstbauten</title>
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		<updated>2026-03-31T12:28:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Diese Seite fasst die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum zusammen. Sie entspricht [[Bern baut – Teil C: Normalien]], Abschnitt C 2.1.1 (Strassenbau – Kunstbauten), erstellt 07.02.2002, revidiert Mai 2024.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Normalien Kunstbauten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Normalien für Kunstbauten der Stadt Bern orientieren sich am [[Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K)]] des Bundesamts für Strassen ASTRA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktuellen Richtlinien sind direkt beim ASTRA abrufbar: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Kunstbauten&lt;br /&gt;
: {{Quellenangabe|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA}}&lt;br /&gt;
; Stützmauern&lt;br /&gt;
: [[Verwendet Quelle::Quellen:Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Graffitischutz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kunstbauten der Stadt Bern werden, wo immer möglich, mit einem BIOforte Graffitischutz 2K permanent geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Produkte und Anwendungen: [[Quellen:BIOforte Graffitischutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezialanwendungen oder Abweichungen sind mit dem Fachbereich Kunstbauten zu klären: [mailto:Thorsten.hauk@bern.ch Thorsten.hauk@bern.ch]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geländer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Normgeländer ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Normgeländer gilt für Anwendungen bei Gehwegen ohne spezielle Anforderungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Bauteil !! Profil&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Obergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Untergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Pfosten || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Staketen || Flachstahl 30 × 8 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Fussplatten || Flachstahl 140 × 12 mm&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konstruktive Anforderungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Staketabstand&lt;br /&gt;
: Maximal 120 mm&lt;br /&gt;
; Konstruktion&lt;br /&gt;
: Geschweisst und fachgerecht verputzt&lt;br /&gt;
; Montagelöcher&lt;br /&gt;
: Je vier Löcher pro Platte, Ø 14 mm&lt;br /&gt;
; Geländerhöhe&lt;br /&gt;
: Je nach Bedarf und Anwendung, mindestens 1,00 m&lt;br /&gt;
; Oberflächenbehandlung&lt;br /&gt;
: Verzinkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Befestigungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Stossschrauben&lt;br /&gt;
: SK-Imbus M10 × 25 mm&lt;br /&gt;
; Befestigungen&lt;br /&gt;
: Gewindestangen M10, geklebt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Anwendungsgebiet::Gesamte Stadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Massgebende Quellen und Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsmittel Stadt Bern ===&lt;br /&gt;
* [[Bern baut – Teil C: Normalien]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Externe Quellen ===&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|BIOforte Graffitischutz}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Normalien]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strassenbau]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunstbauten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=BGI&amp;diff=701</id>
		<title>BGI</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=BGI&amp;diff=701"/>
		<updated>2026-03-31T11:47:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Blau-Grüne Infrastruktur =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Blau-grüne Infrastruktur&#039;&#039;&#039; (BGI) bezeichnet ein integriertes Konzept zur Gestaltung urbaner Räume, das natürliche Wasserressourcen (blau) und Grünflächen (grün) miteinander verknüpft. Ziel ist es, städtische Lebensräume ökologisch nachhaltiger zu gestalten, indem versiegelte Flächen entsiegelt und Wasser- sowie Vegetationssysteme kombiniert werden. Dies dient dem Management von Niederschlagswasser, der Förderung der Biodiversität, der Verbesserung des Mikroklimas und der Steigerung der Lebensqualität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Konzept ist eng verwandt mit dem weiteren Begriff der [https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCne_Infrastruktur Grünen Infrastruktur], der ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen auf verschiedenen Massstabsebenen beschreibt und neben ökologischen auch sozio-kulturelle, ästhetische und ökonomische Aspekte umfasst. Blau-grüne Infrastruktur erweitert diesen Ansatz um die explizite Integration hydrologischer Elemente – insbesondere des urbanen Wassermanagements und der Starkregenvorsorge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Stadt Bern ist blau-grüne Infrastruktur ein verbindliches Leitbild für die Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums. Das übergeordnete Planungsinstrument ist der {{Quellenangabe|Rahmenplan Stadtklima}} mit den Teilkonzepten Hitzeminderung und Starkregenvorsorge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konzeptioneller Rahmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bezug zur Grünen Infrastruktur ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff «Grüne Infrastruktur» wurde in den 1990er-Jahren in den Vereinigten Staaten geprägt und beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk verbundener Grünflächen. Das Konzept wurde seither international weiterentwickelt und von der Europäischen Union im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie gefördert. Es stellt konzeptionell eine Alternative und Ergänzung zur rein zweckgebundenen grauen Infrastruktur dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Blau-grüne Infrastruktur ist eine Ausprägung dieses Ansatzes mit besonderem Fokus auf städtische Räume und das Zusammenspiel von Vegetation und Wasser. Durch die Verbindung von Bewässerung und Verdunstung entsteht eine höhere Kühl- und Filterwirkung der Stadtvegetation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführend: [https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCne_Infrastruktur Wikipedia – Grüne Infrastruktur]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kernprinzipien ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Entsiegelung&lt;br /&gt;
: Versiegelte Flächen werden reduziert oder zurückgebaut, um Versickerung und Verdunstung zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
; Dezentrale Wasserbewirtschaftung&lt;br /&gt;
: Niederschlagswasser wird möglichst am Ort des Anfalls zurückgehalten, genutzt oder verdunstet (siehe [[Schwammstadt-Prinzip|Schwammstadtprinzip]]).&lt;br /&gt;
; Multifunktionalität&lt;br /&gt;
: Flächen erfüllen gleichzeitig mehrere Funktionen: Entwässerung, Kühlung, Biodiversität, Aufenthaltsqualität.&lt;br /&gt;
; Vernetzung&lt;br /&gt;
: Einzelne Grün- und Wasserflächen werden zu einem zusammenhängenden System verbunden.&lt;br /&gt;
; Klimaresilienz&lt;br /&gt;
: Das Gesamtsystem stärkt die Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber Hitzeereignissen und Starkniederschlägen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Integrative Planung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Entwicklung blau-grüner Infrastruktur bewegt sich im Spannungsfeld unterschiedlicher Perspektiven. Fachdisziplinen, die bisher oft parallel arbeiteten, sind gefordert, innovative und kooperative Lösungen zu entwickeln. Der Umgang mit Niederschlagswasser muss stärker in die Konzeptarbeit und Vorstudienphase integriert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &#039;&#039;&#039;Entwicklungskreis&#039;&#039;&#039; (vgl. [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]) veranschaulicht, welche Themen und Rahmenbedingungen in der Analysephase entscheidend sind. Er gliedert die Projektentwicklung in drei Phasen: Raumanalyse, Projektentwicklung und Realisierung. In der Analysephase sind unter anderem zu klären: Rahmenplan Stadtklima (Hitzeminderung, Starkregenvorsorge), Entwässerungsmanagement, Nutzungsarten und -intensitäten, Geologie und Altlasten, Analyse der Grünanlagen sowie der unterirdische Raum mit Leitungen. Die Analysephase bestimmt den Handlungsspielraum für die nachfolgende Vorstudie (Baureifmachungskonzept, BGK), das Vorprojekt und das Bauprojekt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendung in der Stadt Bern ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einbettung in «Bern baut» ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Standards der Stadt Bern zur blau-grünen Infrastruktur sind Teil der [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]. Sie gelten für die gesamte Stadt und richten sich an projektleitende Stellen der Stadt Bern sowie an externe Planungsbüros und Auftragnehmer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ziele ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Klimaanpassung werden Massnahmen der blau-grünen Infrastruktur mit hoher Priorität in Projekte integriert. Intelligente Strassenquerschnitte und ein zusammenhängendes Netzwerk aus blau-grüner Infrastruktur dienen dabei als Leitbild für eine klimaresiliente Stadt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Ziele stehen im Vordergrund:&lt;br /&gt;
* Entlastung des Kanalisationssystems und Reduktion des Überschwemmungsrisikos bei Starkregenereignissen&lt;br /&gt;
* Förderung der Grundwasserneubildung&lt;br /&gt;
* Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstungskühlung und Beschattung&lt;br /&gt;
* Erhalt und Förderung der Biodiversität&lt;br /&gt;
* Steigerung der Aufenthalts- und Lebensqualität im öffentlichen Raum&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Anwendungsgebiet ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Anwendungsgebiet::Ganzes Statgebiet]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterseiten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Unterseite !! Inhalt&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Schwammstadt-Prinzip]] || Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung; natürliche Prozesse Verdunstung, Versickerung, Retention&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Niederschlagswassermanagement]] || Prioritätenfolge, Randbedingungen, rechtliche Grundlagen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[System Baum]] || Stadtbäume als Klimaanpassungsmassnahme; Wurzelraum, Mindestabstände, Baumscheiben&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Begrünungsformen]] || Hecken und Gehölze, Wiesen und Ruderalfluren, Fassaden- und Dachbegrünung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Rechtliche Grundlagen und Normen]] || Massgebende Gesetze, Richtlinien und Fachnormen&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Massgebende Quellen und Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsmittel Stadt Bern ===&lt;br /&gt;
* [[Gestaltungsprinzipien für Projekte im öffentlichen Raum]]&lt;br /&gt;
* [[Arbeitshilfe Urbaner Wasserhaushalt – Niederschlagswassermanagement im öffentlichen Raum]]&lt;br /&gt;
* [[Arbeitshilfe Wurzelraum für Bäume im Strassenraum]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Externe Quellen ===&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Rahmenplan Stadtklima}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|SN 640 075 Fussgängerverkehr – Hindernisfreier Verkehrsraum}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Regenwasser im Siedlungsraum (BAFU)}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Biodiversitätskonzept 2025–2035}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Praxishandbuch Stadtnatur – Biodiversität fördern im Schweizer Siedlungsraum}}&lt;br /&gt;
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCne_Infrastruktur Wikipedia – Grüne Infrastruktur]&lt;br /&gt;
* [https://sponge-city.info Infoplattform Schwammstadt]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Blau-Grüne Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Klimaanpassung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtplanung Bern]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
	</entry>
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		<id>https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kunstbauten&amp;diff=700</id>
		<title>Kunstbauten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://bernbaut-dev.sfera.ch/index.php?title=Kunstbauten&amp;diff=700"/>
		<updated>2026-03-31T11:46:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Timo Bezjak: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Diese Seite fasst die Normalien der Stadt Bern für Kunstbauten im öffentlichen Raum zusammen. Sie entspricht [[Bern baut – Teil C: Normalien]], Abschnitt C 2.1.1 (Strassenbau – Kunstbauten), erstellt 07.02.2002, revidiert Mai 2024.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Normalien Kunstbauten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Normalien für Kunstbauten der Stadt Bern orientieren sich am [[Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K)]] des Bundesamts für Strassen ASTRA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktuellen Richtlinien sind direkt beim ASTRA abrufbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Kunstbauten&lt;br /&gt;
: [[Quellen:Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA]]&lt;br /&gt;
; Stützmauern&lt;br /&gt;
: [[Quellen:Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Graffitischutz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kunstbauten der Stadt Bern werden, wo immer möglich, mit einem BIOforte Graffitischutz 2K permanent geschützt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Produkte und Anwendungen: [[Quellen:BIOforte Graffitischutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezialanwendungen oder Abweichungen sind mit dem Fachbereich Kunstbauten zu klären: [mailto:Thorsten.hauk@bern.ch Thorsten.hauk@bern.ch]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geländer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Normgeländer ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Normgeländer gilt für Anwendungen bei Gehwegen ohne spezielle Anforderungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Bauteil !! Profil&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Obergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Untergurt || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Pfosten || Flachstahl 50 × 10 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Staketen || Flachstahl 30 × 8 mm&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Fussplatten || Flachstahl 140 × 12 mm&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Konstruktive Anforderungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Staketabstand&lt;br /&gt;
: Maximal 120 mm&lt;br /&gt;
; Konstruktion&lt;br /&gt;
: Geschweisst und fachgerecht verputzt&lt;br /&gt;
; Montagelöcher&lt;br /&gt;
: Je vier Löcher pro Platte, Ø 14 mm&lt;br /&gt;
; Geländerhöhe&lt;br /&gt;
: Je nach Bedarf und Anwendung, mindestens 1,00 m&lt;br /&gt;
; Oberflächenbehandlung&lt;br /&gt;
: Verzinkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Befestigungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Stossschrauben&lt;br /&gt;
: SK-Imbus M10 × 25 mm&lt;br /&gt;
; Befestigungen&lt;br /&gt;
: Gewindestangen M10, geklebt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Anwendungsgebiet::Gesamte Stadt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Massgebende Quellen und Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsmittel Stadt Bern ===&lt;br /&gt;
* [[Bern baut – Teil C: Normalien]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Externe Quellen ===&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Kunstbauten (FHB K) – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|Fachhandbuch Tunnel und Geotechnik – ASTRA}}&lt;br /&gt;
* {{Quellenangabe|BIOforte Graffitischutz}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Normalien]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strassenbau]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunstbauten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Timo Bezjak</name></author>
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